Das Migrationspaket ist ein Bündel aus Gesetzesvorhaben zur deutschen Migrationspolitik der 24. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (Kabinett Merkel IV). Es umfasst Regelungen zur Erwerbsmigration und zum Asyl.
Die "Ausbildungsduldung" besagt, dass auch Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine staatlich anerkannte qualifizierte Ausbildung und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung im erlernten Beruf ausüben können. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Aufenthaltsgesetz (§ 60c AufenthG).
Das seit dem 1. Januar 2005 geltende "Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern" (Freizügigkeitsgesetz/EU) regelt in 15 Einzelparagraphen die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und deren Familienangehöriger sowie von Staatsangehörigen der dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie deren Angehörigen.
Anerkennungsgesetz ist die Kurzform für das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Es schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis im Anwendungsbereich des Gesetzes erworben haben und im Inland eine ihren Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben wollen - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus oder Wohnsitz (§ 2 Abs. 2).
Das Sozialgesetzbuch (SGB) regelt das deutsche Sozialrecht in den zentralen Bereichen Arbeit, Versicherungen (Sozial-, Kranken-, Renten-, Unfallversicherung), Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation und Teilhabe von behinderten Menschen, Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Pflegeversicherung und Sozialhilfe.
Um eine Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können, Arbeit zu finden und erfolgreich im Beruf zu sein, sind in Deutschland weitergehende Deutschkenntnisse wichtig. Daher wurde zum 1. Juli 2016 die "Berufsbezogene Deutschsprachförderung" als Regelinstrument verankert (§ 45 a AufenthG).
Als Hartz-Gesetze werden die vier "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" bezeichnet. Diese leiteten ab dem Jahr 2003 eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und den organisatorischen Umbau der damaligen Bundesanstalt für Arbeit ein. Die Gesetze (Hartz I bis IV) traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft und wurden seitdem mehrfach reformiert. Sie sind wesentliche Grundlage der heutigen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Situation.
Das "Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen" (kurz: Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) regelt in Deutschland die einzuhaltenden Mindeststandards für Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Löhne (Mindestlohn), Urlaubsansprüche oder Arbeitszeiten in bestimmten Branchen (insgesamt acht, darunter Baugewerbe, Reinigungsdienste und Pflege).
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist die von den Vereinten Nationen (UN) beschlossene international gültige Grundlage für die Aufnahme von Flüchtlingen sowie deren Rechte und Pflichten im aufnehmenden Land.
Mit dem Kurztitel "Zuwanderungsgesetz" wird das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" bezeichnet. Das Zuwanderungsgesetz wurde als Artikelgesetz konzipiert. Das heißt, dass es als Gesetzespaket mehrere Einzelgesetze bzw. Rechtsänderungen in bereits existierenden Gesetzen bündelte.
Mit dem Integrationsgesetz des Bundes reagierten Bundesregierung und Bundestag auf die Herausforderungen, die der verstärkte Zuzug von Geflüchteten in den Jahren 2014 und 2015 darstellte. Als sogenanntes Artikelgesetz bündelt das am 31. Juli 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen mehrerer Einzelgesetze, die sich im Wesentlichen auf den Zugang von Geflüchteten zum Arbeitsmarkt und auf die erneute Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge beziehen.
Das seit dem 1. Januar 2005 geltende "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet/Aufenthaltsgesetz" (AufenthG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für den legalen Aufenthalt von Ausländer*innen bzw. von Drittstaatsangehörigen in Deutschland.
Das heutige "Asylgesetz" erhielt seinen Namen mit dem am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz", dem sogenannten Asylpaket I, das die damalige Bundesregierung als Reaktion auf die seinerzeit massiv angestiegene Zahl Geflüchteter und die damit verbundene administrative Belastung der Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen in den Bundestag eingebracht hatte.
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Höhe und die Form der materiellen Leistungen, die hilfebedürftige Ausländerinnen und Ausländer, die nicht über einen Aufenthaltstitel verfügen, vom deutschen Staat erhalten. Neben den im Gesetzestitel benannten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sind dies geduldete Personen sowie Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Details zu den grundsätzlich Leistungsberechtigten sind in § 1 des Gesetzes geregelt.