Erwerbs- und Bildungsmigration nach Deutschland

Aufenthaltsrechtliches FAQ für Beratende

HINWEIS

Das FAQ wird im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung aktuell überarbeitet (Stand: März 2024).

Das FAQ soll der Orientierung bei rechtlichen Fragen rund um Einwanderung zum Zweck der Bildung oder Arbeit dienen und richtet sich an Beratende. Die Fragen und Antworten basieren auf Anfragen, die die Fachstelle Einwanderung und Integration aus dem IQ-Netzwerk sowie von Kooperationspartnern erhalten hat und decken die Bereiche deswegen nicht vollumfänglich ab. Vielmehr ist das FAQ eine Zusammenstellung bereits durch die Fachstelle Einwanderung und Integration beantworteter Fragen. Die Fragen und Antworten können nur einen Überblick über rechtliche Regelungen und Fragestellungen bieten. Diese Informationen sollen und können eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Trotz Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Information sind Fehler oder Ungenauigkeiten nicht auszuschließen. Die Darstellung gibt die Rechtsauffassung der Verfasser*innen wieder.

Hinweis für Ratsuchende

Ratsuchende sollten sich an Beratungsangebote wenden, die sie im Einzelfall unterstützen können. Die Fachstelle Einwanderung und Integration gibt keine Beratung im Einzelfall.

Rechtgrundlagen, Behörden und Informationsquellen

Wichtige Rechtsgrundlagen sind:

Wichtige beteiligte Behörden sind:

  • Auslandsvertretungen (AV), das heißt deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland, zuständig für die Erteilung von Visa
  • Bundesagentur für Arbeit (BA), das heißt Arbeitsverwaltung in Deutschland, zuständig für die Zulassung zum Arbeitsmarkt

Wichtige Informationsquellen sind:

  • Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Anlagen des Bundesinnenministeriums, abrufbar auf der Webseite des BMI
  • (Zur Orientierung, Bindungswirkung nur in Berlin) Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin des Landesamts für Einwanderung des Landes Berlin, abrufbar über die Webseite des Landesamtes

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