"Ein Signal der Öffnung"

Der OECD-Migrationsexperte Dr. Thomas Liebig erklärt, wie attraktiv Deutschland im internationalen Vergleich für ausländische Fachkräfte ist, welche Gruppen von den Öffnung profitieren und welche Schwäche das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat.

Wie attraktiv war Deutschland für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten, bevor das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten ist?

Thomas Liebig: Mäßig. Die Nettolöhne, die ausländische Akademiker*innen auf dem deutschen Arbeitsmarkt erwarten können, sind im internationalen Vergleich nicht sehr hoch. Das hängt mit den Steuerbelastungen zusammen, aber auch damit, dass ausländische Abschlüsse auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehr stark abgewertet werden.

Welche Probleme löst das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Liebig: Es vereinfacht eine ganze Reihe von Regelungen und verabschiedet sich von dem bislang vorherrschenden Gedanken, dass Fachkräfte aus Drittstaaten – sofern sie keinen Hochschulabschluss haben – nur nach Deutschland kommen dürfen, um Engpassberufe zu besetzen. Die Öffnung betrifft somit insbesondere den mittleren Qualifikationsbereich. Vor dem neuen Gesetz war Deutschland für Fachkräfte mit mittlerer Qualifikation zudem weitgehend geschlossen.

Ist das neue Gesetz nicht insgesamt ein Signal der Öffnung?

Liebig: Durchaus. Wir haben ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und nicht mehr ein Zuwanderungsbegrenzungs- und Steuerungsgesetz. Um diese Begrifflichkeiten wurde ja während des Gesetzgebungsprozesses durchaus gerungen. Die neue Wortwahl und der semantische Fokus auf Einwanderung sind ein wichtiges Signal, dass sich Deutschland öffnet. Praktische Wirkung wird es vor allem bei einigen der mittel-qualifizierten Berufe entfalten. Bei den hochqualifizierten Berufen wird der Einfluss beschränkt sein, weil Deutschland hier auch zuvor schon relativ offen war und sich durch das Gesetz nichts ändert.

Leider sind die praktischen Auswirkungen durch die im Zuge der Covid-Pandemie erlassenen Einreisebeschränkungen zunächst begrenzt…

Liebig: Auch ohne Covid hätte ich keine dramatischen Änderungen bei der Fachkräfteeinwanderung erwartet, da die strukturellen Hindernisse durch das Erfordernis der Anerkennung hoch sind. Ich glaube auch, dass viele deutsche Arbeitgeber noch nicht hinreichend auf dem Schirm haben, Arbeitsmigrant*innen aus dem Ausland außerhalb der EU zu rekrutieren. Dies gilt insbesondere für den Mittelstand. Entscheidend wird sein, wie die begleitenden Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden. Wie werden die Visaverfahren ablaufen? Wie werden die Anerkennungsverfahren gestaltet? Diese Punkte werden fast noch wichtiger als das Gesetz selbst. Damit steht und fällt der Erfolg der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland.

Wie hoch sind aus Ihrer Sicht die Hürden durch das Erfordernis der Anerkennung?

Liebig: Bei den reglementierten Berufen fällt dies im internationalen Vergleich weniger ins Gewicht, da hier in vielen anderen OECD-Staaten ebenfalls eine Anerkennung für die Berufsausübung erforderlich ist. Problematisch ist, dass Deutschland auch bei den nicht-reglementierten Berufen eine Anerkennung vorsieht. Das ist im internationalen Vergleich unüblich. Ich kann durchaus verstehen, warum man diesen Weg gegangen ist. Das liegt an der überragenden Bedeutung des dualen Systems der Berufsausbildung in Deutschland, das es im Ausland so nicht gibt.

Was machen andere Länder besser?

Liebig: Kanada verlangt zum Beispiel, dass sich eine unabhängige Stelle die Qualifikationen der Kandidaten anschaut. Das ist aber keine formale Anerkennung, sondern eine Evaluierung des Qualifikationsniveaus.

Und der potenzielle Arbeitgeber entscheidet dann aufgrund dieser Evaluierung, ob die Person geeignet ist oder nicht?

Liebig: Genau – wobei diese Evaluierung auch für die Einwanderung selbst wichtig ist, da sie eine Voraussetzung ist für die Punkte, die im Rahmen des Punktesystems vergeben werden. Der Arbeitgeber kann ohnehin viel besser beurteilen, ob die Fachkraft die für den Job nötigen Kompetenzen hat. Ich frage mich, warum Deutschland die Hürde der formalen Anerkennung nicht beseitigt hat, insbesondere für Kandidaten, die andere wichtige Kompetenzen mitbringen – z.B. Sprachkenntnisse. Das würde die Unsicherheit aufseiten des Arbeitgebers und der potenziell einwandernden Person sehr stark verringern und gleichzeitig die Verfahren erheblich beschleunigen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht vor, dass potenziell einwandernde Fachkräfte, die zur Arbeitsplatzsuche einreisen wollen, deutsche Sprachkenntnisse vorweisen müssen. Schränkt das den Kreis der potenziellen Interessent*innen nicht ein? Schließlich ist Deutsch keine Weltsprache.

Liebig: Natürlich kann Deutschland es sich nicht erlauben, die Tür für Fachkräfte, die kein Deutsch können, zuzulassen – deshalb besteht das Erfordernis der Sprachkenntnisse auch nicht für Personen, die ein Arbeitsangebot und eine Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen haben. Aber für Menschen, die gut Deutsch können, hätte es die Tür ruhig etwas weiter aufmachen können. Das entscheidende Problem kann ich an einem Beispiel illustrieren. Zwei motivierte, afghanische Metallbauer mit relevanter Qualifikation und Arbeitserfahrung haben beschlossen, ihr Heimatland zu verlassen, weil die Situation dort für sie nicht mehr erträglich ist. Der Eine zahlt sein ganzes Vermögen an Schlepper, die ihn nach Deutschland bringen. Hier kommt er dann in einen Integrationskurs, in dem er Deutsch lernt. Weil er aus Afghanistan kommt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er in Deutschland bleiben kann, und er darf dann auch relativ rasch, sofern er ein entsprechendes Jobangebot hat, in Deutschland in dem (unterhalb des Meisterniveaus) nicht-reglementierten Beruf des Metallbauers in einem Betrieb arbeiten. Der andere Metallbauer aus Afghanistan investiert sein Geld in einen Deutschkurs, lernt gut Deutsch und hat auch ein Jobangebot. Und ihm sagt man dann: Du brauchst zusätzlich noch eine Anerkennung. Das beschreibt die Widersprüche der deutschen Migrationspolitik.

Die Bundesregierung geht von 25.000 zusätzlichen Fachkräften pro Jahr aus, die durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Deutschland kommen. Wie realistisch ist es, diese Zahl zu erreichen?

Liebig: Diese Zahl ist einerseits hoch, andererseits niedrig. Aufgrund der Hürden und auch der Corona-bedingten Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt ist es unwahrscheinlich, dass diese Größenordnung in den ersten Jahren erreicht wird. Andererseits ist es eine niedrige Zahl, weil der Fachkräftebedarf viel höher ist. Das ganze Modell der Anerkennung ist eigentlich ein Modell von gestern.

Eine harte Kritik…

Liebig: Ja, aber wir wissen doch, dass in Zukunft ganz andere Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt verlangt werden als heute. Die Digitalisierung und sich verändernde Arbeitswelten sind wichtige Gründe dafür. Die Berufe, die es heute gibt, gibt es vielleicht in ein paar Jahren nicht mehr, oder sie werden ganz anders gestaltet. Deutschland hätte bei der Auswahl seiner zukünftigen Fachkräfte eher darauf achten sollen, ob Einwandernde grundsätzliche Kompetenzen haben, um sich an diesen veränderten Arbeitsmarkt anzupassen, statt sie passgenau auf bestimmte Berufe zu setzen. Dieser Denkansatz ist ein schwerer Konstruktionsfehler des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.

 

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