"Den Stimmen der Migrant*innen mehr Gehör verschaffen"

In der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) haben sich über 60 Migrant*innenverbände, -vereine und -initiativen zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist es, der Perspektive von Migrant*innen in politischen Prozessen mehr Geltung zu verschaffen. Eine Kernforderung der BKMO ist ein Bundespartizipationsgesetz. Im Interview erläutert Ehsan Djafari, Mitglied im Vertreter*innenrat der BKMO, worum es in ihrem Entwurf für ein solches Gesetz geht.

Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) wurde 2017 gegründet. Was ist das Ziel des Zusammenschlusses?

Bei der Idee, eine Bundeskonferenz der Migrant*innenverbände ins Leben zu rufen, ging es vorwiegend um die bessere Vernetzung der Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) und des postmigrantischen Netzwerks "neue deutsche organisationen (ndo)", damit diese sich über ihre Ziele besser verständigen und ihre Ressourcen sinnvoll und effizient bündeln können.

Die BKMO ist somit ein regelmäßiges Diskussionsforum und eine Austausch-Plattform, um den Stimmen der Migrant*innen mehr Gehör und deren Perspektive in den politischen Aushandlungsprozessen Geltung zu verschaffen. Wir wollen dabei zielstrebig, nachhaltig und konsequent mit unseren Impulsen zu einer zukunftsgewandten, partizipativen und gerechteren Politik beitragen. Es geht um Mitgestaltung der Zukunft einer Migrationsgesellschaft, die mittlerweile die unbestreitbare Realität Deutschlands ist.

Die Landschaft der MO in Deutschland ist vielfältig. Was eint die Organisationen, die sich unter dem Dach der BKMO zusammengeschlossen haben? Welche Migrant*innen-Gruppen vertreten sie?

Wie Sie es selbst auch erwähnen, sind die Migrant*innen Communitys in ihren Strukturen und in ihrer Zusammensetzung sehr heterogen und vielfältig. In der BKMO sind über 60 Migrant*innendachverbände, -vereine und initiativen zusammengekommen. Die BKMO vertritt zwar nicht alle Migrant*innenorganisationen, aber eine beachtliche Anzahl von ihnen.

Eine Kernforderung der BKMO ist ein Bundespartizipationsgesetz. Warum braucht Deutschland eine solche gesetzliche Regelung?

Zur Förderung der Teilhabe und zur Bekämpfung der rassistischen Diskriminierung brauchen wir unbedingt ein Bundespartizipationsgesetz, weil Deutschland seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland ist. Die entsprechend erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen dafür sind jedoch noch nicht angemessen geschaffen worden. Wir brauchen dieses Gesetz, da sich in Deutschland noch vor zwei Jahren der schreckliche Anschlag in Hanau ereignet hat oder die rechtsextremen Chatgruppen bei der Polizei in Hessen, Berlin und NRW immer noch möglich sind.

Die Migration ist und bleibt ein Dauerthema und wir müssen uns endlich in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen damit auseinandersetzen. Wir brauchen dieses Gesetz, weil Syrien, Afghanistan, Irak oder Konflikte wie in Osteuropa uns zeigen, dass Einwanderung jederzeit stattfinden kann und wird. Hinzu kommt gewiss noch die Migration, die durch den weltweiten Klimawandel hervorgerufen werden wird.

Wäre ein Bundespartizipationsgesetz auch ein Willkommenssignal? 

Ja, wir brauchen ein Bundespartizipationsgesetz, das allen Bürger*innen die erforderliche rechtliche Grundlage dafür einräumt, sich als integrativer Teil dieser Gesellschaft willkommen und anerkannt zu fühlen. So können viele Menschen unabhängig von ihrer Herkunft all ihre Potenziale zum Wohle der Gesellschaft einbringen.

Wir können unsere Augen als Gesellschaft mündiger Bürger*innen nicht mehr vor dieser Realität verschließen und weiterhin die Folgen von Einwanderung repressiv, zurückhaltend, gar verdrängend oder gleichgültig angehen. Es geht schließlich um unsere gemeinsame Zukunft, die wir mit allen anderen gesellschaftlichen Akteur*innen mitgestalten wollen. Wir müssen uns rechtzeitig, umfänglich und nachhaltig auf die Herausforderungen unserer Zeit vorbereiten.

Die Pflege der älteren Menschen in den Altersheimen oder im privaten Bereich, aber auch der Patient*innen in den Krankenhäusern wird ohne Arbeitskräfte mit Migrationsgeschichte gar nicht mehr möglich sein. Und Menschen mit so genanntem Migrationshintergrund erbringen auch in vielen anderen Bereichen, sei es in der Forschung, Informationstechnologie, Medizin oder verarbeitenden Industrie und vielem mehr, tagtäglich ihre Leistung und sind untrennbarer Teil unserer Gesellschaft.

Die Bundeskonferenz MO hat im August 2021 einen konkreten Entwurf für ein Bundespartizipationsgesetz vorgestellt. Was sind die Kernelemente des Entwurfs?

Im Kern des Entwurfs des Bundespartizipationsgesetzes der BKMO geht es darum, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Personen mit Migrationsbiografien und Personen mit Diskriminierungs- und Rassismuserfahrung zu erreichen und strukturelle Benachteiligungen zu beheben. Durch den Entwurf des Bundespartizipationsgesetzes der BKMO soll ein Paradigmenwechsel vollzogen werden, der auch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen bekommt.

Einige wichtige Maßnahmen sind zum Beispiel Quoten für die öffentliche Verwaltung und öffentliche Gremien auf Bundesebene. Die Besetzung von Stellen in der Verwaltung und Posten in Gremien soll den Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland widerspiegeln. Weitere Punkte sind die Einführung des allgemeinen kommunalen Wahlrechts und nicht zuletzt das Verbot von diskriminierenden Datenerhebungen insbesondere durch "racial profiling".

Heißt das: Sie fordern eine feste Quote für Beschäftigte des Bundes, die dem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht, also gut 25 Prozent?

Wir bestehen nicht darauf, dass von heute auf morgen ein Viertel der Stellen in der öffentlichen Verwaltung mit Menschen mit Migrationshintergrund besetzt wird. Es geht uns um einen Prozess, in dem sich der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund kontinuierlich ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung annähert.

In allen Behörden muss es einen Prozess der interkulturellen Öffnung geben, der sicherstellt, dass Menschen mit Migrationshintergrund keine Benachteiligungen bei Stellenbesetzungen erfahren. Im Bundesfamilienministerium sind zum Beispiel anonyme Bewerbungen möglich, so dass Menschen nur nach ihren Qualifikationen beurteilt werden und nicht nach ihrer Herkunft.

Sie haben den Gesetzentwurf u.a. auch Politiker*innen aus CDU, SPD, Grüne und Linke mit der Bitte um Kommentierung vorgelegt. Welche Rückmeldungen haben Sie erhalten? Welche Ihrer Vorschläge stießen auf Zustimmung, welche eher nicht?

Die BKMO wirbt seit ihrer Gründung konsequent und mit Vehemenz für eine gesetzliche Grundlage für Teilhabe und Partizipation in der Migrationsgesellschaft. Die Arbeitsgruppe Bundespartizipationsgesetz der BKMO unter Leitung von Galina Ortmann und Michael AlliMadi, die beide auch Mitglied im Vertreter*innenrat der BKMO sind, hat - unterstützt durch den an der Uni Osnabrück lehrenden Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Groß - einen Entwurf fertiggestellt, der in seiner Umfänglichkeit und Detailtiefe ein sehr wertvoller Beitrag ist.

Wir sind alle sehr stolz, dass acht Jahre nach dem ersten Entwurf, den damals die Türkische Gemeinde in Deutschland vorgestellt hat, immerhin drei Parteien, nämlich SPD, Linke und Grüne, das Bundespartizipationsgesetz in ihre Wahlprogramme explizit aufgenommen haben. Wir sehen auch mit Freude, dass bei der FDP und in der CDU deutliche Bewegung für die Anerkennung der Notwendigkeit einer besseren Teilhabepolitik für Menschen mit Migrationsgeschichte zu verzeichnen ist.

Mit welchen Argumenten würden Sie Abgeordnete zu überzeugen versuchen, die noch nicht für ein Bundespartizipationsgesetz sind?

Wie einst Max Weber über die Aufgabe der engagierten Männer und Frauen in der Politik gesagt hat: "Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich." So wollen wir auch weiterhin passioniert durch nachvollziehbare Argumente die Fachpolitiker* innen im Bundestag, aber auch die Parteiführungen von der Notwendigkeit dieses Vorhabens für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands überzeugen.

Ein weiterer Punkt in Ihrem Entwurf für ein Bundespartizipationsgesetz ist die Einrichtung eines Bundespartizipationsrates. Welche Aufgaben soll dieses Gremium übernehmen?

Das Vorbild für den Partizipationsrat ist der Deutsche Ethikrat, also ein Gremium das Bundestag und Bundesregierung fachlich berät. Was uns vorschwebt ist, dass der Bundespartizipationsrat im Bundestag angesiedelt ist. Seine Mitglieder sollen vom Bundestagspräsidenten auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung berufen werden. Der Bundespartizipationsrat ist zu allen Gesetzesvorhaben und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung zu hören, die die soziale, wirtschaftliche und politische Partizipation von Personen mit Migrationsgeschichte oder von Personen mit Diskriminierungserfahrung berühren.

Der Rat kann aber zu diesen Themen auch eigene Stellungnahmen abgeben. Last but not least wird in dem Gesetzentwurf der BKMO auch gefordert, die neuen Staatsziele gleichberechtigte Teilhabe, Förderung der Integration sowie den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung ins Grundgesetz aufzunehmen.

Angenommen die Regierungskoalition nähme diesen Vorschlag in einen Entwurf für ein Partizipationsgesetz auf, bräuchte eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit sowohl in Bundestag als auch Bundesrat. Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass eine solche Mehrheit zustande kommt?

In der Tat bräuchte es dafür eine Zweidrittelmehrheit. Wir sind zum Bundespartizipationsgesetz mit allen im Bundestag vertretenen Parteien im Gespräch gewesen – mit einer Ausnahme. Sie können sich vorstellen, welche Partei ich meine. Wir haben sehr viel Zustimmung erfahren, wenngleich die Parteien nicht alle unsere Vorschläge teilten. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass die Bedeutung eines Bundespartizipationsgesetzes allen Parteien klar ist.

Weitere Informationen:

Informationen zur Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO): https://bundeskonferenz-mo.de

Ehsan Djafari

ist Vorstandssprecher der Iranischen Gemeinde in Deutschland e. V. und Mitglied im Vertreter*innenrat der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen. Außerdem sitzt er im Stiftungsrat der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) und leitet dort den Fachbeirat "Gesellschaftlicher Zusammenhalt".

X