Abschluss, Anerkennung, Arbeitsplatz

Trotz Corona-Krise sind viele Betriebe auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Wie die Servicestelle Fachkräftesicherung von IQ Niedersachsen Unternehmen bei der Suche nach neuen Mitarbeiter*innen unterstützt.

Viele Unternehmen waren gespannt auf das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz und wie sie ab dem 1. März 2020 davon profitieren würden. Statt Fachkräften kam jedoch das Corona-Virus und mit ihm die unterschiedlichsten neuen Probleme. Für das neue Gesetz, um das im Vorfeld lange gerungen wurde, hätte der Start dadurch nicht schlechter ausfallen können: Grenzen wurden geschlossen, Flüge gestrichen, Ausländerbehörden und Botschaften waren nur eingeschränkt erreichbar, Unternehmen beantragten Kurzarbeit. Kurzum: Die allgemeine Unsicherheit war extrem groß und andere Herausforderungen standen vielfach zunächst im Vordergrund.

Und trotzdem blieb das Thema Fachkräfteeinwanderung auch in den vergangenen Monaten relevant. Trotz Kurzarbeit und Umsatzeinbußen gibt es auch aktuell weiterhin Unternehmen, die auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sind – trotz oder gerade wegen der Corona-Krise. Das strukturelle Grundbedürfnis nach Fachkräften, z. B. in der Logistikbranche oder im Gesundheitssektor ist so groß, dass Unternehmen ihre Rekrutierungsbemühungen auch weiterhin über die Bundesgrenzen hinweg ausweiten.

Fachkräfteeinwanderung in der Praxis – zwei Beispiele aus Göttingen und Braunschweig

So sah das auch ein Logistikunternehmen aus Göttingen, das händeringend Berufskraftfahrer*innen suchte. Der Geschäftsführer hörte von der Sonderregelung des Gesetzes, dass ausländische Berufskraftfahrer*innen auch ohne eine qualifizierte Ausbildung in Deutschland arbeiten dürften. Die Wartezeiten auf ein Visum verhinderten jedoch zunächst die Einreise der neuen Mitarbeitenden zum vereinbarten Zeitpunkt.

Oft zeigen sich Schwierigkeiten jedoch erst im Detail, wie bei einem Pflegedienst aus Braunschweig. Dort wurde eine angehende Pflegefachkraft zunächst als Hilfskraft beschäftigt. Sie war zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation noch vor Inkrafttreten des Gesetzes nach Deutschland eingereist und bereitete sich auf die erforderliche Kenntnisprüfung vor. Das Unternehmen investierte viel Zeit und Geld in der Annahme, nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung eine neue Fachkraft beschäftigen zu können. Und auch die Pflegerin nahm einige Mühen auf sich, um einen erfolgreichen Neustart in einem anderen Land zu schaffen. Kompliziert wurde es jedoch, als ihr mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund ihres Alters von mittlerweile 45 Jahren im Anschluss an die Prüfung keine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit als Fachkraft bekommen werde.

Das Gesetz richtig nutzen

Mit ganz anderen Fragen beschäftigte sich dagegen im Herzen des Oldenburger Münsterlandes ein Tankstellenwart. Er suchte Personal, um altersbedingt freiwerdende Stellen neu besetzen zu können. Nachdem er aufgrund des Fachkräftemangels schon seine Werkstatt schließen musste, fing er frühzeitig mit der Suche an und wurde sich auch schnell mit einer kaufmännischen Angestellten einig. Die Zusammenstellung der benötigten Unterlagen für die Einreise und Beschäftigung fiel ihm dagegen schwer.

Drei Unternehmen, drei unterschiedliche Fragestellungen aber eine Gemeinsamkeit: Alle drei benötigten Unterstützung dabei, das Facheinwanderungsgesetz "richtig" zu nutzen und suchten daher eine entsprechende Beratung. Diese fanden sie bei der "Servicestelle Fachkräftesicherung" des IQ Netzwerks Niedersachsen. Seit 2019 beraten die IQ Kolleg*innen in Hannover und Osnabrück kleine und mittelständische Unternehmen zu allen Fragen rund um die Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Angefangen bei Fragen zur Anwerbung, über das Aufenthaltsrecht, die Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienabschlüssen und Möglichkeiten des Spracherwerbs, bis hin zu Ideen zum Onboarding neuer Mitarbeitender im Betrieb, beantwortet das Team gerne alle Fragen, sowohl individuell, wie auch z.B. in (Online-)Seminaren.

Vielfältige Unternehmenslandschaft

Auch Multiplikator*innen und die enge Vernetzung mit ihnen spielen dabei eine wichtige Rolle: Denn fast ebenso vielfältig, wie die niedersächsische Unternehmenslandschaft und deren Anliegen, sind die Institutionen, die daran beteiligt sind, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglichst erfolgreich umzusetzen. Zu diesen Beteiligten gehören z.B. die Ausländerbehörden. Anders als in einigen anderen Bundesländern, in denen eine zentrale Ausländerbehörde eingerichtet wurde, sind in Niedersachsen alle 52 Ausländerbehörden für das neue beschleunigte Fachkräfteverfahren zuständig.

Das dafür notwendige Berufsanerkennungsverfahren wird wiederum ebenfalls von unterschiedlichen zuständigen Stellen wie den Berufskammern, Ministerien oder Landesämtern durchgeführt. Daneben wirken außerdem die Bundesagentur für Arbeit, die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), die Botschaften aber auch die 8 regionalen Fachkräftebündnisse oder eben das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" daran mit, das Gesetzespapier mit Leben zu füllen.

Das Logistikunternehmen profitierte gleich mehrfach von der guten Vernetzung und dem Know-how aller beteiligten Akteure. Nach einer telefonischen Beratung durch die IQ Servicestelle wusste das Unternehmen, welche Unterlagen es von seinen zukünftigen Mitarbeitenden benötigt, um den Start des beschleunigten Verfahrens bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Da der dort verantwortliche Sachbearbeiter im Frühjahr an einer entsprechenden Schulung des IQ Netzwerks teilgenommen hatte, konnte das Verfahren zügig in die Wege geleitet werden. Das Unternehmen geht davon aus, von den zeitlich klar definierten Verfahrensschritten zu profitieren und in wenigen Monaten drei neue Fahrer*innen begrüßen zu können.

Doch nicht immer ist die Beratung erfolgreich. Die Situation des Pflegedienstes war rechtlich sehr komplex. Gleich mehrere Konstellationen erschwerten die Bewertung der Situation: Die Einreise vor Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und das Erreichen der Altersgrenze während der (geförderten) Qualifizierungsmaßnahme führten zu der Frage, wie das Gesetz in diesem Fall auszulegen ist. Die daraus entstandene Unsicherheit führte zu so starkem Stress bei der Pflegekraft, dass sie sich gegen eine Zukunft in Deutschland entschied. Der Pflegedienst sucht daher weiterhin händeringend nach neuen Angestellten, jedoch mit weniger Hoffnung auf vereinfachte Verfahren.

Demgegenüber wirkte die Situation des Tankstellenwartes bei der Erstberatung durch das IQ Team im Juni 2020 eindeutig: Er hatte bereits eine neue Mitarbeiterin gefunden, die im Herkunftsland einen passenden Berufsabschluss erworben hat. Nur die Anerkennung fehlte zur Erfüllung der drei Grundvoraussetzungen für die Einreise zur Erwerbstätigkeit noch: Abschluss, Anerkennung und Arbeitsplatz. Trotzdem stellte sich auch dieser Fall als langwieriges Projekt heraus. Zu Beginn freute sich der Tankstellenwart noch, zum Jahresende die neue Mitarbeiterin begrüßen zu dürfen. Bis das beschleunigte Fachkräfteverfahren jedoch überhaupt gestartet werden konnte, vergingen mehrere Monate. Allein dank seiner Hartnäckigkeit und mit Unterstützung der IQ Servicestelle konnte er im Oktober 2020 schließlich eine erste Erfolgsmeldung abgeben: Das Verfahren war endlich in die Wege geleitet

Über den Autor

Ingo Henning ist Referent im Projekt "Servicestelle Fachkräftesicherung" des IQ Netzwerkes in Niedersachsen.

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