Der Begriff Migrationshintergrund ist eine statistische Kategorie zur differenzierten Erfassung der Bevölkerungszusammensetzung in Deutschland, die sich aus verschiedenen Einzelmerkmalen (zum Beispiel eigener Geburtsort, Geburtsort der Eltern) zusammensetzt. Sie beschreibt keine individuelle Eigenschaft einzelner Menschen.
Die Diskussion über Fachkräftebedarf und Fachkräftemangel in Deutschland wird geführt unter dem Eindruck des demografischen Wandels, also der Alterung der Bevölkerung bei gleichzeitigem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials einerseits und der relativen Stärke des Arbeitsmarktes mit hoher Beschäftigung und einem hohen Potenzial an Erwerbspersonen andererseits.
Das Migrationspaket ist ein Bündel aus Gesetzesvorhaben zur deutschen Migrationspolitik der 24. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (Kabinett Merkel IV). Es umfasst Regelungen zur Erwerbsmigration und zum Asyl.
Make-it-in-germany.com ist das mehrsprachige Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Es informiert Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können.
Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung - kurz KOFA – nahm im Mai 2011 seine Arbeit auf. Das KOFA gehört zum Institut der deutschen Wirtschaft und wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Fachkräftesicherung und der Gestaltung ihrer Personalarbeit zu unterstützen.
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit begleitet Unternehmen, Verwaltungen und ihre Beschäftigten im Wandel der Arbeitswelt. Vorrangiges Ziel der Initiative ist die Förderung einer gesunden, sicheren und erfolgreichen Arbeitskultur, von der Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen profitieren.
Die Beschäftigungsverordnung (BeschV) regelt, unter welchen Voraussetzungen Ausländer*innen aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden können.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft. Ziel ist es, die Gewinnung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft zu erleichtern. Daher wurden insbesondere die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angepasst. Die meisten Änderungen finden sich entsprechend im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wieder.
Im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat am 3. Februar 2020 die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (Servicestelle) ihre Tätigkeit in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgenommen.
Als Zuwander*in bzw. Zuwanderer werden Menschen bezeichnet, die für längere Zeit oder dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt von einem Land in ein anderes verlagern. Die Silbe 'Zu' betont die Wanderungsrichtung in das Zielland hinein, der Begriff ist synonym zum Begriff Immigrant*in
Das deutsche Substantiv Diskriminierung geht zurück auf das lateinische Verb "discriminare", im ursprünglichen Wortsinn "trennen, absondern". Das Verb diskriminieren bezeichnet zunächst einmal neutral die Tätigkeit des Abtrennens und Unterscheidens - ohne jegliche normative Bewertung. Erst im 20. Jahrhundert hat der Begriff in den Sozialwissenschaften mit Bezug auf zwischenmenschliche Beziehungen die Bedeutung des Unterscheidens im Sinne von "Ungleichbehandlung", "Benachteiligung" bzw. des Trennens und Absonderns im Sinne von "Ausgrenzung" erhalten - und wird als negativer Akt verstanden.
Die "Ausbildungsduldung" besagt, dass auch Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine staatlich anerkannte qualifizierte Ausbildung und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung im erlernten Beruf ausüben können. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Aufenthaltsgesetz (§ 60c AufenthG).
"Diversity" ist der englischsprachige Begriff für Vielfalt, Verschiedenheit oder auch Diversität. Er steht über diese engere Bedeutung hinaus für ein Menschenbild, das jedes Individuum in seinen Eigenheiten wertschätzt und das sozialen Ausgrenzungen entgegenwirkt.
Das seit dem 1. Januar 2005 geltende "Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern" (Freizügigkeitsgesetz/EU) regelt in 15 Einzelparagraphen die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und deren Familienangehöriger sowie von Staatsangehörigen der dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie deren Angehörigen.
Der Begriff "Migrantenökonomie" bezeichnet die Gesamtheit der von Menschen mit Migrationshintergrund gegründeten oder geführten Unternehmen, unabhängig davon, ob sie einen deutschen Pass haben, seit Jahrzehnten in Deutschland leben oder erst kürzlich zugewandert sind. Das Gesamtfeld der Migrantenökonomie schließt auch die Ausbildung in Migrantenbetrieben ein sowie Fragen der Weiterbildung.
Als Doppelstaater oder Mehrstaater gelten in Deutschland Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit im Besitz der Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer (in der Regel eines) Staaten sind. Durch Doppel- oder Mehrstaatigkeit entstehen Rechtsbeziehungen zu zwei bzw. mehreren Staaten, die zu Widersprüchlichkeiten oder konkurrierenden Bindungen führen können (zum Beispiel Wehrpflicht in zwei Staaten).
Die Blaue Karte EU (EU Blue Card) ist ein Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte aus Drittstaaten, der zum 1. August 2012 mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union" neu in das deutsche Aufenthaltsgesetz eingeführt wurde. Ähnlich der Green Card in den USA ebnet die Blue Card EU (Bezug zum Blau der EU-Fahne) hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Weg in die Europäische Union, berechtigt sie dort zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Sitz in Nürnberg ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI, seit 2018: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat). Als "Kompetenzzentrum für Migration und Integration in Deutschland" ist die Behörde zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und den Flüchtlingsschutz und seit - dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 - auch für Fragen der Integration und der Integrationsförderung.
Jugendmigrationsdienste (JMD) sind mit Bundesmitteln geförderte Beratungsdienste, die sich an junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 15 und 27 Jahren wenden. Ihr Ziel ist es, die Entwicklungsperspektiven junger Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, ihnen individuelle Hilfen am Übergang Schule – Ausbildung – Beruf zu leisten und ihre Partizipation in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens zu fördern.
Die Bertelsmann Stiftung ist eine private Stiftung mit Sitz in Gütersloh, die 1997 von dem Unternehmer Reinhard Mohn mit einem Stiftungskapital von 619,4 Millionen Euro gegründet wurde.
Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat mit allen Rechten und Pflichten. Jeder Staat regelt nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts und innerhalb seiner Grenzen selbst, wer seine Staatsangehörigen sind und ob und unter welchen Voraussetzungen die Staatsangehörigkeit erworben wird oder verloren geht. Gegenüber allen anderen Staaten (anders bei Doppelter Staatsangehörigkeit bzw. Mehrstaatigkeit) sind sie Ausländer*innen. Personen, die aufgrund von Ausbürgerung, Vertreibung oder Auflösung eines Staates keine Staatsangehörigkeit besitzen, sind staatenlos.
Die Anerkennung oder Bewertung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse ist ein wichtiger Schritt für die qualifikationsadäquate berufliche Integration von Eingewanderten.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Integration in Europa. Über sogenannte ESF-Programme werden nationale, regionale und lokale arbeitsmarktbezogene Projekte in den Mitgliedstaaten finanziert. Diese sollen vor Ort dazu beitragen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und zu bekämpfen, Beschäftigungschancen durch Ausbildung, Qualifizierung und Schaffen neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze zu erhöhen, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen und die Arbeitsmarktintegration zu stärken.
Die Anerkennung oder Bewertung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse ist ein wichtiger Schritt für die qualifikationsadäquate berufliche Integration von Eingewanderten.
Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt ist spätestens seit dem Zuwanderungsgesetz (2005) ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Die Strategie: Arbeitsmarktpotenziale werden durch Maßnahmen der Beratung, Qualifizierung und interkulturellen Sensibilisierung systematisch erschlossen, u.a. dadurch, dass die im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse - unabhängig vom Aufenthaltstitel - zügiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden.
Anerkennungsgesetz ist die Kurzform für das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Es schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis im Anwendungsbereich des Gesetzes erworben haben und im Inland eine ihren Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben wollen - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus oder Wohnsitz (§ 2 Abs. 2).
Die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse ist ein wichtiger Schritt für die qualifikationsadäquate berufliche Integration von Zugewanderten. Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) haben alle Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und im Inland eine ihren Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben wollen, seit dem 1. April 2012 einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren in Deutschland - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus oder Wohnsitz (§ 2 Anerkennungsgesetz).
Ausländer*innen aus Drittstaaten, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, benötigen grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Darin unterscheiden sie sich von Bürger*innen aus EU-Staaten, denen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht und die wie Deutsche allein einer Meldepflicht unterliegen.
Der demografische Wandel, also der Wandel in der Bevölkerungsstruktur, wird Deutschland und die deutsche Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten tiefgreifend verändern. Die Bevölkerungszahl nimmt ab, die Geburtenraten sind dauerhaft niedrig, Lebenserwartung und Durchschnittsalter steigen, der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wächst kontinuierlich, und die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter nimmt ab.
Arbeiter*innen sind Arbeitnehmer*innen, die überwiegend körperlich arbeiten und auch weitergehende Kontrollaufgaben wahrnehmen, zum Beispiel die Überwachung von Maschinen oder Anlagen. Sie sind in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst tätig. Als Arbeitsentgelt erhalten sie einen Lohn. Bezogen auf die Arbeitsinhalte werden sie abgegrenzt von Angestellten, die vorwiegend geistige Arbeit leisten und für ihre Tätigkeit ein Gehalt bekommen.
Angestellte sind Arbeitnehmer*innen, die kaufmännische, büromäßige oder sonst vorwiegend geistige Arbeit leisten. Sie sind in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst tätig. Als Arbeitsentgelt erhalten sie ein Gehalt. Bezogen auf die Arbeitsinhalte werden sie abgegrenzt von Arbeiter*innen, die überwiegend körperlich arbeiten und für ihre Tätigkeit einen Lohn bekommen. Noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war im Arbeits- und Sozialrecht die Einteilung von Arbeitnehmenden in Angestellte und Arbeiterinnen bzw. Arbeiter unbekannt.
Beamt*innen sind Arbeitnehmer*innen mit Sonderstellung. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Bedienstete des Staates sind sie in für das öffentliche Leben wichtigen Bereichen eingesetzt.
Die Agenturen für Arbeit (früher: "Arbeitsämter") und ihre Geschäftsstellen (u. a. die Jobcenter als überwiegend gemeinsame Einrichtungen der Agenturen für Arbeit mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen) sind die örtlichen Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ihre Aufgaben sind im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die zentrale Behörde der Arbeitsverwaltung in Deutschland, bundesweit zuständig für Verwaltung, Beseitigung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit.
Die Stellung im Beruf ist eine grobe Klassifizierung unterschiedlicher Formen der Erwerbstätigkeit, die in den Statistiken zu Erwerbstätigen erhoben wird.
Das Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II) ist die sogenannte Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte bzw. Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Arbeitslosengeld (ALG I) wird Arbeitslosen zeitlich befristet als sogenannte Lohnersatzleistung anstelle des ausfallenden Arbeitsentgeltes gezahlt. Der Anspruch ist in der Regel an die Bedingung der Eigeninitiative geknüpft, setzt also voraus, dass die bzw. der Betreffende selbst aktiv nach einer neuen Arbeit sucht. Arbeitslose erhalten in Deutschland Unterstützung von der Agentur für Arbeit (AA).
Das Sozialgesetzbuch (SGB) regelt das deutsche Sozialrecht in den zentralen Bereichen Arbeit, Versicherungen (Sozial-, Kranken-, Renten-, Unfallversicherung), Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation und Teilhabe von behinderten Menschen, Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Pflegeversicherung und Sozialhilfe.
Im Unterschied zur Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst und veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) seit März 2005 regelmäßig die Zahl der sogenannten Erwerbslosen und die Erwerbslosenquote.
Erwerbsquoten und Erwerbstätigenquoten beschreiben den Grad der Beteiligung von Erwerbspersonen (das sind Erwerbstätige plus Erwerbslose) bzw. von Erwerbstätigen an der Bevölkerung in Prozent. Sie zeigen an, inwiefern es gelingt, das vorhandene sogenannte Humankapital in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Da es Personengruppen gibt, die nicht als Arbeitslose in der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) auftauchen, aber dennoch kein reguläres Beschäftigungsverhältnis haben, veröffentlicht die BA seit Mitte 2009 zusätzlich zur Zahl der Arbeitslosen auch die Zahl der Personen in sogenannter Unterbeschäftigung.
Die Arbeitslosenquote gibt in Deutschland Aufschluss über den Anteil aller registrierten Arbeitslosen an allen sogenannten Erwerbspersonen. Zu den Erwerbspersonen gezählt werden Personen, die Arbeit haben (Erwerbstätige) und solche, die Arbeit suchen. Wer statistisch zu den Arbeitslosen zählt, ist gesetzlich in § 16 im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) definiert.
Als Arbeitslose gelten in Deutschland alle Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) als solche registriert sind. Wer in Deutschland als arbeitslos gilt, ist per Gesetz in § 16 des Dritten Buches Sozialgesetz (SGB III) festgelegt.
Die Beschäftigungsquote gibt Aufschluss über den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (15 bis unter 65 Jahre) an der jeweils gleichaltrigen Bevölkerung in Prozent. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt und im Rahmen ihrer Beschäftigungsstatistik veröffentlicht.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden in Deutschland statistisch alle Arbeitnehmer*innen gezählt, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung SGB III gezahlt werden.
Der Begriff Wohnsitzauflage wird häufig gleichbedeutend mit den Begriffen Wohnsitzregelung bzw. Wohnsitzzuweisung verwendet. Juristisch aber müssen die Begriffe präzise voneinander unterschieden werden, da sie unterschiedliche Gruppen von Ausländer*innen betreffen und mit verschiedenen Folgen verbunden sind.
Unionsbürger*innen sind alle Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Unionsbürgerschaft ist mit dem Vertrag über die Europäische Union eingeführt worden, der am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht unterzeichnet wurde. Die Grundlagen der Unionsbürgerschaft wurden dabei in Artikel 8 des Vertrags geschaffen.
Als Schutzquote bezeichnet man den Anteil der nach Abschluss eines Verfahrens als schutzberechtigt anerkannten Geflüchteten an allen Asylbewerber*innen.
Als Spätaussiedler*in werden deutschstämmige Einwander*innen bzw. deren Ehepartner*innen und Nachkömmlinge bezeichnet, die ab dem 1. Januar 1993 aus osteuropäischen Staaten kommend nach Deutschland übergesiedelt sind.
Als Residenzpflicht wird die räumliche Beschränkung von Asylbewerber*innen oder von Menschen mit einer Duldung bezeichnet. Die Residenzpflicht besagt, dass die von ihr betroffene Person ein bestimmtes Gebiet nicht verlassen darf. Sie unterscheidet sich von der Wohnsitzauflage hinsichtlich der von ihr betroffenen Zielgruppen und der Konsequenzen.
Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge aus Krisenregionen, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen Aufnahme in Deutschland finden. Die Bezeichnung Kontingentflüchtlinge wurde deshalb gewählt, weil die Schutzsuchenden in einer vorher bestimmten Größenordnung, also einem abgestimmten Kontingent, aufgenommen und keinem individuellen Anerkennungsverfahren mehr unterzogen werden.
Von Geflüchteten wird zunehmend seit der 2014/2015 einsetzenden verstärkten Fluchtmigration nach Deutschland gesprochen. Der Begriff wird dabei zum einen gleichbedeutend mit dem Begriff Flüchtling, zum anderen aber als bewusste sprachliche Alternative und gezielter Gegenbegriff zu Flüchtling verwendet.
Das BIM ist ein Interdisziplinäres Zentrum (IZ) der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Institut will mit seinem interdisziplinären Ansatz zur Schärfung und Verstärkung des Forschungsschwerpunkts "Integration und Migration" über verschiedene Fakultäten hinweg beitragen.
Das Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) ist ein interdisziplinäres und interfakultatives Forschungszentrum der Universität Osnabrück. Seit Anfang der 1990er Jahre untersucht es wissenschaftlich die vielfältigen Aspekte räumlicher Mobilität und interkultureller Begegnung.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit Sitz in Bonn ist eine Einrichtung zur Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es wird aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert.
Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) mit Sitz in Wiesbaden ist eine Forschungseinrichtung des Bundes und dem Bundesinnenministerium unterstellt. Es untersucht Ursachen und Folgen des demografischen Wandels, um politische Akteur*innen auf allen Ebenen empirisch fundiert und kompetent beraten zu können (Politikberatung) und die Öffentlichkeit zu informieren.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Sitz in Nürnberg ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Das BAMF als "Kompetenzzentrum für Migration und Integration in Deutschland" ist zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und den Flüchtlingsschutz und seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 auch für Fragen der Integration und der Integrationsförderung.
Die Beauftragte bzw. der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Integrationspolitik und der Förderung des Zusammenlebens aller Menschen in Deutschland – Deutsche wie Ausländer*innen, mit und ohne Einwanderungsgeschichte.
Das Bundesministerium ist zuständig für die Bereiche Familie, Seniorinnen und Senioren, Gleichstellung, Kinder und Jugend sowie Engagement und Gesellschaft.
Bildungspolitik ist in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur Angelegenheit der Länder. Für die Bereiche Schule und überwiegend auch Hochschule sind die Länder zuständig. Das Bundesbildungsministerium engagiert sich entsprechend seiner Zuständigkeiten auf nationaler wie internationaler Ebene in übergreifenden Fragen des Bildungssystems sowie in den Bereichen frühkindliche Förderung, berufliche und außerschulische Bildung, Aufstiegsbildung und Weiterbildung.
Das Innenministerium des Bundes (seit 2018: Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat) ist zuständig für die inneren Angelegenheiten Deutschlands und bestimmt maßgeblich die Innenpolitik des Bundes.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums mit Sitz in Bonn. Sie ist - gemeinsam mit den Landeszentralen für Politische Bildung - Teil eines staatlichen Unterstützungssystems der politischen Bildung.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit Sitz in Nürnberg ist eine zentrale Einrichtung der wissenschaftlichen Politikberatung im Bereich von Arbeitsmarktfragen.
IvAF ist die Abkürzung für "Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen". IvAF ist einer von drei Handlungsschwerpunkten des ESF Förderprogramms "ESF-Integrationsrichtlinie Bund", das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) von 2015 bis 2021 gefördert wird.
Zur Verbesserung der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und jungen Geflüchteten in Ausbildung bietet ein Netzwerk von KAUSA-Servicestellen (Stand 2020: 29 Stellen) in allen Bundesländern Beratungs- und Unterstützungsleistungen an.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung für einen anerkannten Ausbildungsabschluss ohne vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung vor ("Zulassung in besonderen Fällen", § 45 Abs. 2 BBiG).
Um eine Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können, Arbeit zu finden und erfolgreich im Beruf zu sein, sind in Deutschland weitergehende Deutschkenntnisse wichtig. Daher wurde zum 1. Juli 2016 die "Berufsbezogene Deutschsprachförderung" als Regelinstrument verankert (§ 45 a AufenthG).
Ausländer*innen, die in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren wollen, müssen bestimmte rechtliche und schulische Voraussetzungen erfüllen und über deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Staatsangehörige eines europäischen Mitgliedstaates (EU), von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR) und der Schweiz können - wie Deutsche - direkt eine Ausbildung machen oder studieren - vorausgesetzt, sie erfüllen die schulischen Voraussetzungen und ihre Bewerbungen sind erfolgreich.
Eine sogenannte duale Ausbildung (aus dem Lateinischen dualis = zwei enthaltend) beschreibt eine zweigeteilte Form der Ausbildung an verschiedenen Ausbildungsorten: In einem Ausbildungsbetrieb werden praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, in der Berufsschule das theoretische Fachwissen.
Eine Ausländerbehörde oder auch Ausländeramt ist eine für Ausländer*innen zuständige Behörde. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Information und Beratung, Erteilen von Aufenthaltstiteln und von Genehmigungen zur Ausübung einer Beschäftigung, Ausweisung bzw. Abschiebung, Übernahme von Teilen des Asylverfahrens, Ausstellen von Passersatzpapieren und Duldungen, Beteiligung an Visaerteilungen und viele andere mehr.
Eine Berufsausbildung ist ein geordneter Ausbildungsgang. Hier lernen Auszubildende die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sogenannter "föderalistischer Staat". Der Begriff Föderalismus ist abgeleitet aus dem lateinischen "foedus" = Bund und bedeutet so viel wie "Bündnis" oder "Vertrag". Er steht für ein Ordnungsprinzip, bei dem sich weitgehend unabhängige Einheiten zu einer umfassenderen größeren Einheit zusammenschließen.
PISA ist die englische Abkürzung für "Programme for International Student Assessment". Hierbei handelt es sich um eine international vergleichende Schulleistungsstudie, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) koordiniert und in Kooperation mit den Staaten, die sich an der Studie beteiligen, durchgeführt wird.
OECD ist die englische Abkürzung für "Organization for Economic Co-operation and Development", auf Deutsch "Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung". Die OECD mit Sitz in Paris ist die bedeutendste Organisation der westlichen Industrieländer zur Koordinierung der Wirtschafts-, Handels- und Entwicklungspolitik.
Der Nationale Integrationsplan (NIP) ist der nationale Plan zur schrittweisen Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland.
In Tarifverträgen werden die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen festgelegt, auf die sich Gewerkschaften als Vertretung von Arbeitnehmer*innen einerseits und Arbeitgeber*innen bzw. Arbeitgeberverbände andererseits im Rahmen von Tarifverhandlungen geeinigt haben.
Unternehmensverbände sind freiwillige oder verpflichtende Zusammenschlüsse von fachlich oder regional gegliederten Unternehmen. Ihr Motiv, sich in Verbänden zu organisieren, besteht in der Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber anderen Gruppen (zum Beispiel Staat, Gewerkschaften). Nach der Art der zu vertretenden Interessen werden Arbeitgeberverbände, Wirtschaftsfachverbände und Kammern unterschieden.
Arbeitnehmerverbände sind Vereinigungen von abhängig Beschäftigten, die die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder vertreten.
Als Hartz-Gesetze werden die vier "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" bezeichnet. Diese leiteten ab dem Jahr 2003 eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und den organisatorischen Umbau der damaligen Bundesanstalt für Arbeit ein. Die Gesetze (Hartz I bis IV) traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft und wurden seitdem mehrfach reformiert. Sie sind wesentliche Grundlage der heutigen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Situation.
Das "Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen" (kurz: Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) regelt in Deutschland die einzuhaltenden Mindeststandards für Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Löhne (Mindestlohn), Urlaubsansprüche oder Arbeitszeiten in bestimmten Branchen (insgesamt acht, darunter Baugewerbe, Reinigungsdienste und Pflege).
Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers wie Landkreis oder kreisfreie Stadt (gE) bezeichnet (bundesweit 303 Jobcenter). In 105 Fällen werden die Jobcenter von der Kommune bzw. dem Landkreis als sogenannte zugelassene kommunale Träger (zkT) allein betrieben (sog. Optionskommunen bzw. Optionskreis; Stand 2020).
"Willkommenskultur" kann als eine Art der Begrüßung und des Aufnehmens verstanden werden, die zum Ausdruck bringt, dass die empfangenen Personen erwünscht sind. Geprägt wird der Begriff insbesondere durch seine Verwendung in politischen und wirtschaftlichen Debatten, seine Präsenz in den Medien sowie die Bestrebungen von Behörden, sich zu "öffnen".
Viele Menschen arbeiten - als Selbstständige oder als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte - in sog. Freien Berufen. Unter 'Freien Berufen' werden allgemein wissenschaftliche, beratende, künstlerische, erziehende, unterrichtende oder mit sonstigen geistigen Dienstleistungen verbundene Berufe verstanden.
Als mithelfende Familienangehörige werden Familienangehörige bezeichnet, die in einem Unternehmen mithelfen, das von einem Familienmitglied als Selbstständigem geleitet wird.
Erwerbstätigkeit wird nicht nur in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen ausgeübt, sondern es gibt immer auch Personen, die als Selbstständige erwerbstätig sind. Als selbstständig gilt - in Abgrenzung zu einem abhängig Beschäftigten -, wer auf eigenen Namen und eigene Rechnung erwerbswirtschaftlich tätig ist, seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit frei gestalten und seinen Arbeitsort frei bestimmen kann und überdies nicht weisungsgebunden ist.
Unter einer geringfügigen Beschäftigung wird ein Beschäftigungsverhältnis verstanden, bei dem das Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet oder das nur kurz andauert. In Deutschland spricht man auch von einem Minijob oder einem 450-Euro-Job.
Unter einer atypischen Beschäftigung wird ein - in Abgrenzung zu einem Normalarbeitsverhältnis - abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit bestimmten Merkmalen definiert.
Unter einem 'Normalarbeitsverhältnis' versteht man - in Abgrenzung zu einer atypischen Beschäftigung - ein nach der allgemeinen Auffassung "normales" bzw. "typisches" abhängiges Beschäftigungsverhältnis.
Der Begriff 'Kernerwerbstätige' ist ein Begriff aus der Amtlichen Statistik. Gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes gehören dazu alle Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, soweit sie nicht in Bildung oder Ausbildung sind und auch keinen Grundwehr- oder Zivildienst, freiwilligen Wehrdienst oder Freiwilligendienst leisten. Gemeinsam ist den Kernerwerbstätigen, dass sie sich in einem Lebensabschnitt befinden, in dem Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen wird als während der Ausbildung oder im Ruhestand.
Im Jahr 1968 wurde die sogenannte Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union in den Mikrozensus integriert. Das Frageprogramm des Mikrozensus enthält seitdem auch Fragen, die zufällig ausgewählte Personen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen und Island beantworten.
Der Mikrozensus, die 'kleine Volkszählung' (mikro = klein, zensus = Volkszählung), dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, über Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt auch im Haushalts- und Familienkontext.
In der Diskussion über die Migration Hochqualifizierte*r fallen regelmäßig Schlagworte wie 'Brain Drain', 'Brain Gain', 'Brain Circulation' oder 'Triple Win'. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen?
Unter Freier Wohlfahrtspflege wird die Gesamtheit aller sozialen Hilfen verstanden, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form in der Bundesrepublik Deutschland geleistet wird – im Unterschied zu gewerblichen, auf Gewinnerzielung ausgerichteten Anbietern und Angeboten öffentlicher Träger. Hauptmerkmale ihrer Tätigkeit sind Unabhängigkeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den öffentlichen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel Sozialamt, Agentur für Arbeit) mit dem Ziel einer sinnvollen und wirksamen Ergänzung von sozialen Angeboten zum Wohle der Hilfesuchenden.
Der Begriff Drittstaat spielt ganz allgemein eine Rolle im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus von Nichtdeutschen und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten beim Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. zu Qualifikationsangeboten.
Als Drittstaatsangehörige im engeren Sinne werden aus der Sicht der Europäischen Union (EU), ihrer 28 (Stand: Juli 2018) Mitgliedstaaten und ihrer Unionsbürger*innen alle die Menschen bezeichnet, die Angehörige eines anderen Staates sind und keine Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten besitzen.
Mit Herkunftsstaat wird der Staat bezeichnet, über dessen Staatsangehörigkeit ein Nichtdeutscher verfügt. Er wird häufig verwechselt mit dem Begriff Drittstaat, synonym wird auch von Herkunftsland gesprochen. Der Begriff 'sicherer Herkunftsstaat' ist von Bedeutung im Zusammenhang mit der Prüfung der Schutzbedürftigkeit von Asylbewerber*innen und der Durchführung des entsprechenden Asylverfahrens. Während sich der Begriff des sicheren Drittstaats auf einen Staat bezieht, über den der oder die Asylbegehrende nach Deutschland eingereist ist, meint der Begriff Herkunftsstaat den Staat, in dem die Person bisher ihren Lebensmittelpunkt hatte und nun um ihre Sicherheit fürchtet.
Der Begriff der Gastarbeiter*in bzw. des Gastarbeiters ist eng verknüpft mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in der jungen Bundesrepublik Deutschland ab Mitte der 1950er-Jahre des letzten Jahrhunderts. Die Nachfrage nach Arbeitskräften war im Land höher als das Angebot, es herrschte Arbeitskräftemangel. Zu dessen Behebung wurde in anderen Ländern um Arbeitskräfte geworben.
Der Integrationskurs ist ein Grundangebot zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Integrationskurse wurden im Jahr 2005 im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes eingeführt.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist ein mit Bundesmitteln gefördertes bundesweites Beratungsangebot der Träger der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge und Zugewanderte ab 27 Jahren, die rechtmäßig und voraussichtlich auf Dauer in Deutschland leben bzw. in Deutschland geboren sind.
Ausländer*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen wollen, müssen als eine wesentliche Voraussetzung der Einbürgerung einen sogenannten Einbürgerungstest bestehen, um ihre Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen.
Ausländer*innen, die dauerhaft in Deutschland leben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Als Dublin-Verfahren wird ein zwischenstaatliches Verfahren zur Überprüfung der Frage bezeichnet, welcher Staat jeweils für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Von einer Duldung spricht man, wenn die Abschiebung einer ausländischen Person vorübergehend ausgesetzt wird. Eine Duldung kann (muss aber nicht) dem Wortlaut des Gesetzes nach dann erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die vorübergehende weitere Anwesenheit eines einer Ausländer*in im Bundesgebiet erfordern. Rechtsgrundlage für eine Duldung ist § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Der Begriff "Bleibeperspektive" ist erst im Zusammenhang mit dem Anstieg der Flüchtlingsmigration in den letzten Jahren bekannt und relevant geworden. Er dient dazu, aus der Gruppe der Asylbewerberinnen und Asylbewerber diejenigen zu bestimmen, die vor dem Abschluss ihres Anerkennungsverfahrens bereits an integrationsfördernden Leistungen wie Integrationskursen oder berufsqualifizierenden Maßnahmen teilhaben können.
Mit Assimilation werden im Allgemeinen Prozesse der Anpassung eines Lebewesens an seine Umwelt bezeichnet. Als biologischer Fachbegriff steht er dafür, dass Pflanzen oder Tiere stoffliche bzw. körperliche Wandlungen durchlaufen, um in ihrer Umgebung besser überleben zu können. Assimilation im soziologischen Sinn bedeutet, dass sich Menschen nach erfolgter Einwanderung durch soziale Kontakte, durch die Einhaltung allgemeingültiger Regeln und das Erlernen der Sprache des Gastlandes an ihre neue Umgebung angleichen.
Mit dem Begriff Arbeitsmigration werden - unabhängig von geschichtlichen Epochen und geografischen Grenzen - Prozesse bezeichnet, in denen Menschen über einen längeren Zeitraum hinweg oder auf Dauer die Grenzen ihres Heimatlandes überschreiten, um in einem anderen Land eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Der Begriff ist bedeutungsgleich mit dem Begriff der "Arbeitswanderung". Arbeitsmigration ist - neben der Migration aus familiären Gründen und der Fluchtmigration - ein wesentlicher Teil der Migration insgesamt.
Während umgangssprachlich jeder Mensch, der auf der Suche nach Schutz seine Heimat verlassen hat, als "Flüchtling" oder als "Geflüchtete*r" bezeichnet wird, trifft die Bezeichnung 'Flüchtling' im juristischen Sinne in Deutschland nur auf Personen zu, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und entweder als politisch Verfolgte nach Art 16a GG oder als Flüchtlinge nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden sind. Die Anerkennung als Flüchtling ist in jedem Falle mit dem Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.
Die Abschiebung ist eine vom Staat vollzogene Zwangsmaßnahme, die Geflüchtete oder Drittstaatsangehörige betrifft, welche über keinen legalen Aufenthaltstitel verfügen. Der Begriff 'Rückführung' wird häufig gleichbedeutend benutzt. Asylbewerber*innen, deren Antrag weder zur Anerkennung als Flüchtling noch zu subsidiärem Schutz oder einem Abschiebeverbot führt, werden abgeschoben. Der Abschiebung kann die betreffende Person durch eine freiwillige Ausreise zuvorkommen. Während die Kosten der Abschiebung von der betroffenen Person zu tragen sind, werden diese bei einer freiwilligen Rückkehr zumindest teilweise vom Staat übernommen. Von einer Abschiebung zu unterscheiden ist die Ausweisung. Diese betrifft Ausländer*innen, deren Aufenthalt in Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder in sonstiger Weise die Interessen Deutschlands in erheblicher Weise beeinträchtigt.
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist die von den Vereinten Nationen (UN) beschlossene international gültige Grundlage für die Aufnahme von Flüchtlingen sowie deren Rechte und Pflichten im aufnehmenden Land.
Als Familiennachzug gilt die Einreise einer Ausländer*in zu engeren Familienangehörigen, die bereits in Deutschland leben. Familiennachzug kann sowohl die Angehörigen einer bzw. eines Deutschen als auch die eines einer Ausländer*in betreffen. Der Familiennachzug wird auf der Rechtsgrundlage des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vollzogen.
Von einem Einwanderungsland wird im Allgemeinen dann gesprochen, wenn zur Bevölkerung eines Staates über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig Ausländer*innen durch Einwanderung hinzustoßen. Dies trifft aktuell auf sehr viele Staaten aller Kontinente zu.
Mit Bleiberecht wird seit vielen Jahren die von Flüchtlingshilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen allgemein erhobene Forderung bezeichnet, Geflüchteten, die zwar keine Anerkennung als Flüchtlinge erhalten haben, aber faktisch seit Langem in Deutschland leben, einen legalen Aufenthaltstitel zuzugestehen, also ein Recht, in Deutschland zu bleiben, auch wenn ihr Verfahren abschlägig beschieden wurde.
Mit dem Kurztitel "Zuwanderungsgesetz" wird das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" bezeichnet. Das Zuwanderungsgesetz wurde als Artikelgesetz konzipiert. Das heißt, dass es als Gesetzespaket mehrere Einzelgesetze bzw. Rechtsänderungen in bereits existierenden Gesetzen bündelte.
Der Begriff Segregation geht auf das lateinische Verb "segregare" zurück, das - ebenso wie der Begriff "discriminare" - für "trennen, absondern" steht. Während im deutschen Sprachgebrauch Diskriminierung auf Ungleichbehandlungen von Individuen oder Gruppen bezogen wird, bezieht sich der Begriff Segregation auf städteräumliche Strukturen: In einzelnen Stadtquartieren entmischt sich die Wohnbevölkerung und Einwohnergruppen mit bestimmten Merkmalen sind deutlich über- beziehungsweise unterdurchschnittlich repräsentiert.
Unter Rassismus wird nach der vollständigen wissenschaftlichen Diskreditierung des Begriffes "Rasse" eine Ungleichbehandlung und Abwertung von Menschen bzw. von Gruppen von Menschen auf Basis wahrgenommener biologischer Unterschiede verstanden. Als rassistisch wird dementsprechend ein Denken oder Handeln bezeichnet, das Menschen aufgrund einer biologistisch konstruierten Kategorisierung unterschiedliche Fähigkeiten, Wertigkeiten und Rechte zuschreibt. Weitere Lesarten des Begriffs Rassismus begreifen das Phänomen hauptsächlich als ein Ausdruck von Herrschaft und Macht einzelner Gruppen über andere, die sich aufgrund wahrgenommener, äußerer Merkmale von der eigenen Gruppe unterscheiden bzw. als nicht zu ihr gehörig angesehen werden.
Der Begriff Multikulturelle Gesellschaft stand über viele Jahre im Zentrum deutscher Debatten über Migration und Integration. Der Begriff wird heute nicht mehr so häufig verwendet wie in den letzten beiden Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts, doch die damit verbundene Auseinandersetzung, wie Einheit in Vielfalt gesichert werden kann, ist nach wie vor aktuell.
Der Begriff Migrationspolitik steht im engeren Sinne für das politische Handlungsfeld in Staat und Gesellschaft, das sich gezielt auf die Steuerung - also auch auf die Ausweitung oder Begrenzung - von Migration bezieht. Dabei geht es sowohl in Deutschland als auch innerhalb der Europäischen Union in den letzten Jahrzehnten nahezu ausschließlich um Fragen der Einwanderung bzw. Immigration ins Land und nur sehr selten um den Umfang und die Formen der Auswanderung bzw. Emigration. Häufig wird – vor allem im europäischen Kontext - auch von Migrations- und Asylpolitik gesprochen.
Der Begriff interkulturelle Öffnung bezieht sich auf Änderungsprozesse und Entwicklungsstrategien in Organisationen, Institutionen und Gesellschaften, die auf einen angemessenen Umgang mit der sprachlichen, kulturellen und religiösen Vielfalt der Bevölkerung abzielen. Er findet Verwendung im politischen Kontext mit Bezug auf die Strukturen der öffentlichen Verwaltung, im Wirtschaftsleben im Hinblick auf den Kontakt mit Kund*innen und Kunden, die Angebotsentwicklung und die Personalarbeit sowie in gesellschaftlichen Handlungsfeldern wie zum Beispiel dem Sport, um interkulturelle Kontakte zu fördern.
Mit dem Integrationsgesetz des Bundes reagierten Bundesregierung und Bundestag auf die Herausforderungen, die der verstärkte Zuzug von Geflüchteten in den Jahren 2014 und 2015 darstellte. Als sogenanntes Artikelgesetz bündelt das am 31. Juli 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen mehrerer Einzelgesetze, die sich im Wesentlichen auf den Zugang von Geflüchteten zum Arbeitsmarkt und auf die erneute Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge beziehen.
Das Begriffspaar "Integration" und "Inklusion" wird in der Fachöffentlichkeit häufig gemeinsam vor dem Hintergrund seiner politischen und sozialen Relevanz diskutiert. Eine getrennte Erläuterung dieser Begriffe ist allerdings notwendig um Inhalt und Anwendung beider Begriffe besser verstehen zu können.“
Das seit dem 1. Januar 2005 geltende "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet/Aufenthaltsgesetz" (AufenthG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für den legalen Aufenthalt von Ausländer*innen bzw. von Drittstaatsangehörigen in Deutschland.
Als Asylbewerberinnen oder Asylbewerber werden im deutschen Rechtsgebiet Ausländerinnen bzw. Ausländer bezeichnet, die in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Im weitesten Sinne wird aus deutscher Sicht als Ausländer*in jeder Mensch bezeichnet, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Umgekehrt sind Deutsche aus der Sicht jedes anderen Staates ebenfalls Ausländer*innen. Juristisch gesagt, sind Ausländerinnen und Ausländer all jene Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) sind. Staatenlose gehören ebenso dazu wie Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Das heutige "Asylgesetz" erhielt seinen Namen mit dem am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz", dem sogenannten Asylpaket I, das die damalige Bundesregierung als Reaktion auf die seinerzeit massiv angestiegene Zahl Geflüchteter und die damit verbundene administrative Belastung der Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen in den Bundestag eingebracht hatte.
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Höhe und die Form der materiellen Leistungen, die hilfebedürftige Ausländerinnen und Ausländer, die nicht über einen Aufenthaltstitel verfügen, vom deutschen Staat erhalten. Neben den im Gesetzestitel benannten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sind dies geduldete Personen sowie Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Details zu den grundsätzlich Leistungsberechtigten sind in § 1 des Gesetzes geregelt.