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Migrationspaket


Erstellt: 21.09.2020  |  Zuletzt geändert: 01.10.2020, 11:33 Uhr

In dem am 12. März 2018 unterschriebenen Koalitionsvertrag wurde unter VIII. Nr. 2 (Erwerbsmigration) vereinbart:
Unser Land braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl. Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. (...) Deshalb werden wir ein Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts und der Rückkehr in einem Gesetzeswerk erarbeiten, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert. Ein solches Gesetz wird die bereits bestehenden Regelungen zusammenfassen, transparenter machen und, wo nötig, effizienter gestalten. Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft, Qualifikation, Alter, Sprache sowie der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts. Unter Fachkräften verstehen wir sowohl Hochschulabsolventen als auch Einwandererinnen und Einwanderer mit qualifizierter Berufsausbildung bzw. ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen.(...)

Insgesamt umfasst das „Migrationspaket“ acht Gesetzentwürfe zum Thema Migration. Am 7. Juni 2019 verabschiedete der Bundestag in 2. und 3. Lesung ein Gesetzespaket zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration aus folgenden sieben Gesetzen:

1. Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Hürden für die Einreise von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten senken. Wer qualifiziert ist, soll auch ohne Arbeitsvertrag kommen dürfen, um sich einen Job zu suchen. Das war bisher nur für Hochschulabsolventen möglich. Durch das neue Gesetz wurde die Vorrangprüfung bei Fachkräften ausgesetzt. Jedoch besteht die Möglichkeit, auf Veränderungen des Arbeitsmarktes unkompliziert reagieren und die Vorrangprüfung kurzfristig wieder einführen zu können. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. März 2020 festgelegt.

2. Zweites Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht Pro Asyl bemängelt, dass der Fokus auf dem Themenbereich Abschiebung liege und nennt das Gesetz folgerichtig Hau-ab-Gesetz. Insbesondere wird bemängelt, dass der Gesetzesentwurf aufgrund einer falschen Datenlage entstanden sei.
3. Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes
4. Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
5. Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
6. Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
7. Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Grüne und Linke hatten vor der Verabschiedung der genannten sieben Gesetze angesichts der Eile, mit der zuletzt Anhörungen in den Ausschüssen stattfanden und 58 Änderungsanträge eingearbeitet wurden, erfolglos beantragt, das Migrationspaket von der Tagesordnung zu nehmen.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Eine achte Reform wurde am 27. Juni 2019 im Bundestag verabschiedet. Dabei wurde das Staatsangehörigkeitsrecht so geändert, dass Doppelstaatler*innen, die sich einer Terrormiliz anschließen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Eine Mehrehe ist ein Einbürgerungshindernis und eine auf falschen Angaben beruhende Einbürgerung soll auch bis zehn, nicht wie bisher fünf, Jahre später rückgängig gemacht werden.

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