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Hartz-Gesetze/Hartz IV


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 20.04.2020, 11:42 Uhr

Die Gesetze resultieren aus den Arbeitsergebnissen einer Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes unter Leitung von Peter Hartz, ehemals Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Die Bundesregierung hatte die sog. "Hartz-Kommission" am 22. Februar 2002 mit dem Auftrag einberufen, Vorschläge für eine effizientere Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik, den Abbau von Beschäftigungshemmnissen am Arbeitsmarkt und eine Reform der staatlichen Arbeitsvermittlung zu entwickeln. Diese sollten unter anderem geeignet sein, die hohe Arbeitslosenzahl von damals rund 4,4 Millionen innerhalb von vier Jahren zu halbieren. Der Abschlussbericht der Kommission im August 2002 bestätigte unter anderem die Notwendigkeit, die damalige Bundesanstalt für Arbeit umzubauen. Der BA wurde nachgewiesen, Vermittlungszahlen bzw. Stellenvermittlungen beschönigt zu haben, um die Arbeitsmarktstatistik positiv zu beeinflussen (sog. "Vermittlungsskandal"). Zentraler Kritikpunkt war auch die hohe Zahl des Verwaltungspersonals der BA (etwa 85.000) im Verhältnis zur Zahl der Vermittler*innen (etwa 15.000). 

Die Vorschläge der Kommission wurden in vier Phasen umgesetzt. Die Gesetze Hartz I bis Hartz IV regelten im Wesentlichen folgende Sachverhalte:  

HARTZ I: Einrichtung von Personal Service Agenturen zur effizienteren Vermittlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Überarbeitung der Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslose, Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit). 

HARTZ II: Ausweitung von Regelungen für Minijobs (siehe NormalarbeitsverhältnisAtypische BeschäftigungGeringfügige Beschäftigung) und Einführung des Existenzgründerzuschusses ("Ich-AG") (siehe Selbstständige, Solo-Selbstständige). 

HARTZ III: Umbau der Bundesanstalt für Arbeit von einer sozialstaatlichen Verwaltungsbehörde zu einem effektiven, kundenorientierten Dienstleistungsanbieter am Arbeitsmarkt; in diesem Zuge Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in "Bundesagentur für Arbeit" und ihrer Dienststellen in "Regionaldirektionen" (bis dahin: Landesarbeitsämter) und "Agenturen für Arbeit" (bis dahin: Arbeitsämter). 

HARTZ IV: Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Arbeitslose (siehe Grundsicherung für Arbeitsuchende / ALG II) sowie Maßnahmen zur verbesserten Vermittlung von Langzeit-/Arbeitslosen in neue Arbeitsverhältnisse. 

Die grundlegenden Maßnahmen zur Reform der Arbeitsmarktpolitik erfolgten nicht isoliert. Sie waren Kernanliegen der "Agenda 2010", eines politischen Konzepts der damaligen Bundesregierung zur Reform des Sozialsystems und des Arbeitsmarktes in Deutschland angesichts ständig steigender Arbeitslosenzahlen und einer zunehmenden Belastung der Sozialsysteme. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte das Vorhaben in seiner Regierungserklärung am 14. März 2003 verkündet und damit den Reformkurs der rot-grünen Bundesregierung (SPD und Bündnis 90 / Die Grünen) eingeleitet. Mit einem Bündel an Maßnahmen sollten die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und mehr Beschäftigung verbessert und der Sozialstaat umgebaut werden. Die Hauptbotschaft der Reform lautete: "Fördern und Fordern". In einem ersten Schritt wurden die Kriterien verschärft, nach denen die Aufnahme einer Arbeit zumutbar war, und neue Sanktionen für den Fall geschaffen, dass Arbeitslose Arbeitsangebote ausschlugen. Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden zusammengelegt und neue Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik vereinbart. 

Bereits die Ankündigung der Maßnahmen im Jahr 2002 führte zu sehr heftigen politischen Kontroversen auch innerhalb der Regierungsparteien. Bei Inkrafttreten der Gesetze kam es zu umfangreichen Protesten insbesondere von Gewerkschaften und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Eine Klagewelle bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG), zum Bundessozialgericht (BSG) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) machte es erforderlich, die Gesetze immer wieder zu überarbeiten (zum Beispiel Höhe der Regelsätze, Leistungen für Kinder, Abschaffung der sogenannten ARGEN als gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Agenturen für Arbeit und andere). Insbesondere die praktische Umsetzung von Hartz IV war mit extremen Schwierigkeiten verbunden. Die Kosten lagen von Beginn an weit über den eingeplanten Schätzungen, betrugen bereits 2005 statt der geplanten knapp 15 Milliarden Euro fast 26 Milliarden Euro. Die Agenturen für Arbeit (AA) waren zu Beginn mit der Umsetzung überfordert, was eine Klagewelle gegen Hartz IV-Bescheide zu Lasten der Hartz-IV-Empfänger*innen auslöste, in der immer öfter die Kläger Recht bekamen. Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen erwies sich nicht zuletzt angesichts fehlender offener Stellen als schwierig, weshalb unter anderem in großem Umfang sogenannte "Ein-Euro-Jobs" (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) geschaffen wurden, um die Beschäftigungskrise zu bewältigen.  

Die Reformen haben weder alle in sie gesetzten Hoffnungen noch alle Bedenken ihrer Kritikerinnen und Kritiker bestätigt.  

Die meisten Expert*innen ziehen eine positive Bilanz: Sozialökonomische Daten zeigten um das Jahr 2005 herum eine erkennbare Trendwende auf dem Arbeitsmarkt, der kontinuierliche Abwärtstrend in den vorangegangenen Jahren konnte gestoppt werden. Bis zum Jahr 2005 hatte die Arbeitslosenquote immer neue Höhen erreicht (im Januar gab es erstmals seit dem 2. Weltkrieg über fünf Millionen Arbeitslose), die Zahl der Erwerbstätigen war bis dahin immer weiter gesunken, drei Millionen sozialversicherte Stellen waren seit Anfang der 90-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts verloren gegangen und der Niedriglohnsektor war in diesem Zeitraum massiv angewachsen, Minijobs, Leiharbeit und Teilzeit hatten sich ausgebreitet. Mit Einführung der Reformen ging die Zahl der Arbeitslosen erstmals wieder zurück, die Zahl der Erwerbstätigen stieg wieder an, nach einem Tiefpunkt im März 2005 entstanden vier Millionen Arbeitsplätze neu und der Anteil atypischer Beschäftigung stagnierte zumindest. Doch lässt sich nicht mit Gewissheit nachweisen, inwiefern die positiven Veränderungen auf die Umsetzung der Agenda 2010 und die Einführung von Hartz IV zurückzuführen sind bzw. auf die sich in den Folgejahren verbessernde Konjunktur, auf flexiblere Arbeitszeitregeln und die erfolgreiche Stabilisierungspolitik in der Wirtschaftskrise 2009. 

Aus Sicht von Kritiker*innen (zum Beispiel des Politikwissenschaftlers und Armutsforschers Christoph Butterwege) bedeutete die Einführung von Hartz IV hingegen eine tiefe Zäsur in der Entwicklung des Wohlfahrtsstaats, der politischen Kultur und des sozialen Klimas der Bundesrepublik. Hartz IV ist aus ihrer Sicht zu einem Synonym für den Abbau sozialer Leistungen geworden und hat zu einer erheblichen Verschlechterung und Verschärfung der finanziellen, sozialen und psychischen Situation vieler Menschen ohne Arbeit geführt hat. 

Zentrale Kritikpunkte lauten: Die Politik der Agenda 2010 mit dem erklärten Ziel, insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit zu senken, sei gescheitert. Trotz aller Erfolge lebten zum Beispiel auch zehn Jahre nach Einführung der Reform fast eine Million Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit von Hartz IV - mit beschränkten Chancen, ihren Lebensunterhalt in absehbarer Zeit durch eigene Arbeit zu sichern. Das Ziel des Forderns und Förderns von Arbeitsuchenden sei unter anderem mangels ausreichender personeller Kapazitäten und fehlender Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) verfehlt worden. Stattdessen habe es viele Menschen aus Angst dazu gebracht, jede Arbeit selbst unter völlig inakzeptablen Arbeitsbedingungen anzunehmen. Gerade die verschärften Zumutbarkeitsregeln und der große Sanktionsdruck hätten dem Niedriglohnsektor immer neuen Nachschub zugeführt und den Bereich der prekären Beschäftigung gestärkt. Deutschland habe unter den entwickelten Industriestaaten inzwischen den breitesten Niedriglohnkorridor (Entfristung von Leiharbeit, Ausweitung von Minijobs, Leih- und Zeitarbeit) nach den USA. Selbst mehrere Beschäftigungen gleichzeitig reichten inzwischen oft nicht mehr aus, um den Lebensunterhalt einer Familie zu finanzieren. Gerade die Position von Frauen und (alleinerziehenden) Müttern auf dem Arbeitsmarkt habe sich dadurch verschlechtert und eine steigende Zahl von Kindern lebten in Armut bzw. unter dem Sozialhilfeniveau. In der Folge sei die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergegangen und die soziale Polarisierung habe zugenommen, die besonders im Rahmen gesellschaftlicher Diskurse über Migration und Integration, sowie im Rahmen gesellschaftlicher Teilhabeprozesse (z.B. Wahlbeteiligung und Wahlverhalten) zum Ausdruck kämen. 

Die Hartz-Reformen waren und sind nach wie vor umstritten.

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