Die "Ausbildungsduldung" besagt, dass auch Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine staatlich anerkannte qualifizierte Ausbildung und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung im erlernten Beruf ausüben können. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Aufenthaltsgesetz (§ 60c AufenthG).
Die Anerkennung oder Bewertung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse ist ein wichtiger Schritt für die qualifikationsadäquate berufliche Integration von Eingewanderten.
Die Anerkennung oder Bewertung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse ist ein wichtiger Schritt für die qualifikationsadäquate berufliche Integration von Eingewanderten.
Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt ist spätestens seit dem Zuwanderungsgesetz (2005) ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Die Strategie: Arbeitsmarktpotenziale werden durch Maßnahmen der Beratung, Qualifizierung und interkulturellen Sensibilisierung systematisch erschlossen, u.a. dadurch, dass die im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse - unabhängig vom Aufenthaltstitel - zügiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden.
Anerkennungsgesetz ist die Kurzform für das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Es schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis im Anwendungsbereich des Gesetzes erworben haben und im Inland eine ihren Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben wollen - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus oder Wohnsitz (§ 2 Abs. 2).
Die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse ist ein wichtiger Schritt für die qualifikationsadäquate berufliche Integration von Zugewanderten. Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) haben alle Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und im Inland eine ihren Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben wollen, seit dem 1. April 2012 einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren in Deutschland - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus oder Wohnsitz (§ 2 Anerkennungsgesetz).
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die zentrale Behörde der Arbeitsverwaltung in Deutschland, bundesweit zuständig für Verwaltung, Beseitigung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit.
IvAF ist die Abkürzung für "Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen". IvAF ist einer von drei Handlungsschwerpunkten des ESF Förderprogramms "ESF-Integrationsrichtlinie Bund", das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) von 2015 bis 2021 gefördert wird.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung für einen anerkannten Ausbildungsabschluss ohne vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung vor ("Zulassung in besonderen Fällen", § 45 Abs. 2 BBiG).
Um eine Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können, Arbeit zu finden und erfolgreich im Beruf zu sein, sind in Deutschland weitergehende Deutschkenntnisse wichtig. Daher wurde zum 1. Juli 2016 die "Berufsbezogene Deutschsprachförderung" als Regelinstrument verankert (§ 45 a AufenthG).
Ausländer*innen, die in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren wollen, müssen bestimmte rechtliche und schulische Voraussetzungen erfüllen und über deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Staatsangehörige eines europäischen Mitgliedstaates (EU), von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR) und der Schweiz können - wie Deutsche - direkt eine Ausbildung machen oder studieren - vorausgesetzt, sie erfüllen die schulischen Voraussetzungen und ihre Bewerbungen sind erfolgreich.
Eine sogenannte duale Ausbildung (aus dem Lateinischen dualis = zwei enthaltend) beschreibt eine zweigeteilte Form der Ausbildung an verschiedenen Ausbildungsorten: In einem Ausbildungsbetrieb werden praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, in der Berufsschule das theoretische Fachwissen.
Eine Berufsausbildung ist ein geordneter Ausbildungsgang. Hier lernen Auszubildende die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
PISA ist die englische Abkürzung für "Programme for International Student Assessment". Hierbei handelt es sich um eine international vergleichende Schulleistungsstudie, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) koordiniert und in Kooperation mit den Staaten, die sich an der Studie beteiligen, durchgeführt wird.