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Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 27.08.2020, 10:09 Uhr

Ziel des Förderprogramms ist es, Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung stufenweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In allen drei Handlungsschwerpunkten setzen Kooperationsverbünde von Betrieben und / oder öffentlichen Verwaltungen in Kooperation mit der regionalen Arbeitsverwaltung die Maßnahmen um. 

Der Handlungsschwerpunkt "IvAF" soll Asylbewerber*innen, Geduldete und Geflüchtete mit humanitärem Aufenthaltstitel bei der Integration in Arbeit, Ausbildung oder der Erlangung eines Schulabschlusses unterstützen - unabhängig von deren Alter. Die Maßnahmen sind speziell auf die Zielgruppe der geflüchteten Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis ab 16 Jahren ausgerichtet. Zugangsvoraussetzung ist der zumindest nachrangige Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Maßnahmen umfassen zum Beispiel detaillierte Einzelfallberatung, betriebsnahe Aktivierung und Qualifizierung, Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und Schulausbildung, Coaching, Betriebsakquise. Sie sollen die Angebote der Arbeitsagenturen (AA) und Jobcenter verstärken, die die Zielgruppe häufig nicht erreichen. 

Auf struktureller Ebene werden Maßnahmen im aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Bereich durchgeführt mit dem Ziel, den Zugang von Geflüchteten zu Arbeit und Ausbildung strukturell zu verbessern. Angesprochen sind Betriebe, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und sonstige Stellen, die mit Geflüchteten arbeiten. Kooperationsverbünde bieten zum Beispiel bundesweit einheitliche Schulungen von Mitarbeitenden von Arbeitsagenturen (AA) und Jobcentern zur aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Situation von Geflüchteten durch. Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen sollen deren Bereitschaft zur Einstellung von Geflüchteten erhöhen, Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren und die Qualität der arbeitsmarktlichen Förderung verbessern.

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