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Geflüchtete*r


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 20.04.2020, 11:21 Uhr

In der Gesetzessprache findet man bislang den Begriff Flüchtling im Sinne von "anerkannter" Flüchtling oder als Sammelbegriff für Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, um hier Schutz vor Verfolgung zu suchen. In der allgemeinen Verwaltungssprache hingegen findet man die Begriffe Flüchtlinge und Geflüchtete durchaus nebeneinander. So ist der Begriff Flüchtlinge ausdrücklicher Bestandteil des Namens "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (BAMF), die Informationen des BAMF aber arbeiten häufig mit dem Begriff Geflüchtete, zum Beispiel in Online-Meldungen wie "Geflüchtete: Fachkräfte von morgen?" (vom 26. Juli 2017), "Geflüchtete ins Ehrenamt" (vom 08.September 2017) oder "Die Wohnsituation Geflüchteter" (vom 18. April 2018). 

Dass der Begriff Geflüchtete in letzter Zeit häufiger verwendet wird, hängt mit einer sowohl in der Fachöffentlichkeit als auch in der allgemeinen Öffentlichkeit teilweise kontrovers geführten Diskussion über negative Konnotationen des Begriffs Flüchtlinge zusammen.  

Von den Kritikern des Begriffs Flüchtling wird bemängelt, dass mit der Wortendung bzw. dem Suffix ‚-ling’ grundsätzlich eine Abwertung verbunden sei im Sinne einer Verkleinerung des Betrachteten aus Sicht des Betrachtenden (wie zum Beispiel bei Säugling, Hänfling, Lehrling, Prüfling). Oder im Sinne einer negativen Klassifizierung der bezeichneten Person (wie zum Beispiel bei Häftling, Günstling, Schönling). Der Begriff Geflüchtete bezeichne hingegen neutral die Tatsache, dass eine Person geflüchtet sei bzw. in ihrer Biografie eine Flucht hinter sich habe.

Gegner dieser sprachkritischen Auffassung verweisen darauf, dass der Begriff Flüchtling historisch positiv und wertschätzend besetzt sei, zum Beispiel im Hinblick auf die politischen Gegner*innen Hitlers und der NSDAP, die Nazi-Deutschland verlassen mussten, aber auch im Hinblick auf die zahlreichen aus Osteuropa nach Deutschland geflohenen Vertriebenen in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Auch sei die Wortendung ‚-ling‘ in Begriffen wie Schmetterling alles andere als negativ besetzt. 

Für die Frage der Integration in den Arbeitsmarkt ist der Begriff Geflüchtete wegen seiner fehlenden Verankerung im Recht weniger relevant als der Begriff Flüchtling der in zahlreichen Gesetzeswerken wie dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dem Asylgesetz (AsylG), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) Verwendung findet. Insbesondere im Kontext des § 3 des Asylgesetzes (AsylG) Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft steht der Begriff Flüchtling sowohl für einen bestimmten Rechtsstatus als auch für ein Rechtssubjekt, dem ein Zugang zu Qualifizierung und Beschäftigung möglich ist. 

Bis zum Ausgang der anhaltenden Begriffskontroverse bleibt abzuwarten, ob sich die Argumente für eine konsequente Verwendung des Begriffs Geflüchtete durchsetzen werden.

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