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Europäischer Sozialfonds (ESF)


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 30.03.2020, 13:04 Uhr

Im Fokus stehen Personen, die Gefahr laufen, aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden (zum Beispiel benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose, Migrant*innen). Bei der Umsetzung der Projekte wird ein besonderes Gewicht auf Gleichbehandlung von Frauen und Männern, auf Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung und auf ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit gelegt. 

Der ESF wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 ins Leben gerufen. Er ist der älteste von insgesamt fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) der EU, die zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen der Union eingesetzt werden. Seit 2014 sind sie unter einem gemeinsamen strategischen Rahmen zusammengefasst und verfolgen einander ergänzende Ziele. "Beschäftigung fördern" ist zum Beispiel ein Kernstück der 2010 vom Europäischen Rat beschlossenen und auf zehn Jahre angelegten "EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" ("Europa 2020"), die europaweit Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung fördern und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa unterstützen soll.

Strategie und Budget des ESF werden zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission verhandelt und beschlossen. Die Beschlüsse sind Grundlage für die Planung von Programmen für jeweils sieben Jahre (Förderperiode). Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt zur Erreichung der Ziele eine eigene Strategie im Rahmen eines "Operationellen Programms" (OP), das von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Bedingung für die Bewilligung von ESF-Mitteln ist, dass die Mitgliedstaaten einen Teil der Kosten für die Projekte selber tragen (Kofinanzierung). Durchgeführt werden sie dann mit Hilfe von Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Bereich (zum Beispiel nationale, regionale und lokale Behörden, Bildungseinrichtungen, Gewerkschaften, Verbände, Freie Wohlfahrtspflege, einzelne Unternehmen usw.). 

In Deutschland setzen sowohl der Bund (bzw. einzelne Bundesministerien) als auch die Bundesländer eigene ESF Programme um. Diese stimmen sie zuvor inhaltlich eng aufeinander ab und legen der EU-Kommission dann jeweils eigene Operationelle Programme zur Genehmigung vor. Die ESF-Förderungen des Bundes sind bundesweit zugänglich, die Länder können mit ihren Förderungen gezielt auf regionale Problemlagen eingehen. 

Ein Beispiel für die Umsetzung von ESF-Förderung in Deutschland ist die Richtlinie "ESF-Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz", die seit 2015 neuer Handlungsschwerpunkt im vom Bund kofinanzierten Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" darstellt. Ziel der neuen Richtlinie ist, Personen mit Migrationshintergrund zu den erforderlichen Qualifizierungen zu verhelfen, die zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen benötigt werden oder die eine bildungsadäquate Erwerbsmöglichkeit der Teilnehmer*innen ermöglichen.

EU, Bund und Länder haben jeweils ESF-Kontaktstellen eingerichtet, die für Auswahl der Projekte, Auszahlung der Finanzmittel, Evaluierung des Fortschritts sowie Ergebnisse der Projekte verantwortlich sind. Auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds für Deutschland finden Träger, die ein ESF Projekt umsetzen möchten, alle wichtigen Informationen zur jeweils aktuellen Förderperiode, zum Operationellen Programm, zu Förderschwerpunkten, zu Vorhaben auch in ihrer Region ebenso wie offene Aufrufe und Ausschreibungen zur aktiven Mitwirkung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), zuständiges Ressort für den ESF des Bundes, veröffentlicht jährlich einen Durchführungsbericht mit Ergebnissen und Fortschritten bei der Umsetzung des Operationellen Programms des Bundes.

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