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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 23.03.2020, 11:48 Uhr

Ziel ist es, die sozialen Systeme funktionsfähig zu halten (zum Beispiel Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung), für soziale Integration zu sorgen (zum Beispiel für Personen mit Migrationshintergrund sowie behinderte und andere unterstützungsbedürftige Menschen) und die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung zu schaffen (zum Beispiel Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit weiterentwickeln und neue Maßnahmen erschließen, mehr Beschäftigung für Geringqualifizierte schaffen usw.) 

Diese Aufgaben berühren viele Politikfelder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet deshalb eng an ressortübergreifende Lösungen mit den anderen Ministerien und Bundesbehörden und stimmt seine Maßnahmen mit Ländern und Kommunen ab, sofern diese betroffen sind. Wesentlich für den Erfolg der Sozialpolitik ist die enge Kooperation des BMAS mit dem „Ausschuss für Arbeit und Soziales“ als dem zentralen Gremium der parlamentarischen Entscheidungsfindung. 

Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund und Geflüchteten ist eine der Kernaufgaben des BMAS. 

Ursachen für deren Schwierigkeiten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren, sind einerseits Probleme mit der deutschen Sprache, eine fehlende Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, niedrige Schulabschlüsse oder Beratungs- und Informationsdefizite in Arbeitsmarktfragen. Andererseits verringern Diskriminierung, eine unzureichende Willkommenskultur oder ein fehlendes Diversity Management ihre Chancen. Um diese Schwierigkeiten zu überwinden, unterstützt das BMAS die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund sowie Migrant*innen unter anderem mit Fluchthintergrund mit einer Vielzahl konkreter Maßnahmen: 

In Zusammenarbeit von BMAS und dem Bundesinnenministerium wurde zum Beispiel die gesamte Sprachförderung integrierter gestaltet. Die Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Verbindung mit der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) baut auf den Integrationskursen aufs. Sie ist inzwischen als Regelinstrument eingeführt, um Personen mit Migrationshintergrund sowie Migrant*innen beim Einstieg in Arbeit und Ausbildung zu unterstützen. 

Seit 2005 arbeitet das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. 2015 wurde das Programm um den Schwerpunkt "ESF-Qualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes" (siehe AnerkennungsgesetzAnerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, (siehe Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) erweitert. Von zentralem Interesse ist, dass die im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse besonders von Personen mit Migrationshintergrund häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden. 

"Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen" (IvAF) ist ein Handlungsschwerpunkt des ESF Förderprogramms "ESF-Integrationsrichtlinie Bund" bis 2020. Ziel ist ihre Integration in Arbeit oder Ausbildung und die Unterstützung bei der Erlangung des Abschlusses einer Schulausbildung mittels individualisierter und struktureller Maßnahmen. 

Bund, Bundesagentur für Arbeit (BA), Wirtschaft, Gewerkschaften (siehe Arbeitnehmerverbände) und Länder haben seit 2015 im Rahmen der Initiative "Allianz für Aus- und Weiterbildung" zentrale Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten in Berufsausbildung und Arbeit auf den Weg gebracht. Bei jährlichen Spitzentreffen tauschen sich die Partner*innen über ihre Maßnahmen aus und stimmen weitere Aktivitäten ab. 

Das Informations- und Beratungsangebot "In Arbeit" im Rahmen der vom BMAS geförderten Initiative "INQA- Initiative Neue Qualität der Arbeit" richtet sich an Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen. Es bietet ihnen lösungsorientierte Anregungen zu Fragen rund um das Thema Integration im Betrieb. Das Ziel: Aus Geflüchteten sollen Kolleginnen und Kollegen werden – integriert in den Berufsalltag und akzeptiert von der Belegschaft. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) ist im Jahr 2002 als gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Sozialversicherungsträgern, Gewerkschaften (siehe Arbeitnehmerverbände), Stiftungen und Arbeitgebern (Arbeitgeberverbände) gestartet.

Im Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) werden arbeitsfähige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) über 18 Jahre, insbesondere Asylbewerber*innen, die nicht mit einer schnellen Entscheidung über ihr Asylgesuch rechnen können, mittels niedrigschwelliger Angebote an den Arbeitsmarkt herangeführt. Durch die Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung und Gestaltung der FIM und die Gewährung einer pauschalierten Kostenerstattung werden Kommunen und Länder entlastet. Erkenntnisse zu den Potenzialen und Fähigkeiten der Teilnehmenden werden genutzt für weiterführende Maßnahmen zur Integration bzw. Arbeitsförderung.

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