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Serviceangebote zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 01.09.2020, 08:59 Uhr

Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (siehe Anerkennungsgesetz) haben alle Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis im Zuständigkeitsbereich des Bundes erworben haben und im Inland eine ihren Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben wollen, seit dem 1. April 2012 einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren in Deutschland - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus oder Wohnsitz - auch Geflüchtete (§ 2 Anerkennungsgesetz). Nach einheitlichen Kriterien und in einem einheitlich geregelten Verfahren wird beurteilt, ob die im Ausland erworbene Qualifikation gleichwertig mit entsprechenden in Deutschland zu erwerbenden Qualifikationen ist (siehe Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen). 

Eine Vielfalt an Serviceangeboten unterstützt Personen, die eine Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wünschen:

Das Online-Portal "Anerkennung in Deutschland" ist das zentrale Informationsmedium der Bundesregierung zur Anerkennung mit allen wichtigen Informationen in verschiedenen Sprachen. Ein spezielles Online-Tool, der "Anerkennungs-Finder", weist den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle, unterstützt die Recherche nach dem deutschen Referenzberuf und nach dem berufsspezifischen Anerkennungsverfahren (siehe Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen). 

Die zentrale Telefon-Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" als Erstanlaufstelle für Interessierte aus dem In- und Ausland (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr MEZ unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111) informiert in deutscher und englischer Sprache u. a. zu Fragen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Sie wird betrieben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen einer ressortübergreifenden Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA). 

Mit 100 Beratungsstellen und fast 60 mobilen Beratungsangeboten bietet das "Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)" auf regionaler Ebene persönliche Erstberatung für Anerkennungssuchende. Das Gros der Anlaufstellen berät nicht nur zu Fragen der Anerkennung, sondern erläutert auch Qualifizierungsmöglichkeiten zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit oder alternative Wegen zur qualifikationsadäquaten Integration in den Arbeitsmarkt. Beratung und Anpassungsqualifizierung werden im Rahmen des Programms "Integration durch Qualifizierung (IQ)" durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Wichtige Partner in der Programmumsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). 

Im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) Anfang Februar 2020 ihre Tätigkeit aufgenommen, um insbesondere Anerkennungssuchenden aus dem Ausland einen bundesweit zentralen Ansprechpartner zu bieten.

Die "IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung" unterstützt und begleitet die Akteur*innen  des Förderprogramms in den Bereichen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes. Ergebnisse und Erkenntnisse aus diesen Bereichen trägt sie an Entscheidungsträger in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und in die (Fach-) Öffentlichkeit weiter. 

Länderportale bzw. "Portale des Einheitlichen Ansprechpartners" der 16 Bundesländer bieten Informationen zum Prozess und zu den Besonderheiten in den Bundesländern. Sogenannte Einheitliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (EA oder EAP) koordinieren als Lotsinnen bzw. Lotsen oder Verfahrensvermittlerinnen bzw. Verfahrensvermittler sämtliche für die Abwicklung erforderlichen Verfahren und Formalitäten.

Das "BQ-Portal", eine online Wissens- und Arbeitsplattform für ausländische Berufsqualifikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), unterstützt zuständige Stellen im Kammerbereich durch Bereitstellung von Informationen und fachlicher Begleitung bei der Durchführung der Anerkennungsverfahren. 

Die Datenbank "anabin" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz unterstützt Behörden, Beratende, Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Anerkennungsinteressierte bei der Einstufung der ausländischen Qualifikationen in das deutsche Bildungssystem. Sie stellt umfangreiche Informationen zur Bewertung von ausländischen Abschlüssen (Schule, Hochschule, Beruf) und ausländischen Bildungsinstitutionen im Hochschulbereich bereit (siehe Ausbildung mit ausländischem Pass).

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