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Berufsausbildung


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 26.03.2020, 09:10 Uhr

Eine Ausbildung in Deutschland ist entweder dual oder schulisch organisiert und dauert zwei bis 3,5 Jahre - je nach Beruf und Schulabschluss. Staatsangehörige eines europäischen Mitgliedstaates (EU) sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR) und der Schweiz können direkt eine Ausbildung machen, wenn sie die schulischen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Für Ausländer*innen  aus anderen Ländern gelten bestimmte Voraussetzungen (Ausbildung mit einem ausländischen Pass). Mehrere Formen der Ausbildung werden unterschieden: 

Duale Ausbildung: Die zweigeteilte (aus dem Lateinischen dualis = zwei enthaltend) Form der Ausbildung erfolgt an verschiedenen Ausbildungsorten: In einem Ausbildungsbetrieb werden praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, in der Berufsschule das theoretische Fachwissen. Die Auszubildenden sind im Betrieb angestellt und erhalten eine Ausbildungsvergütung. Die meisten staatlich anerkannten Ausbildungsberufe (aktuell etwa 350) sind nach dem dualen System aufgebaut. Bundesweit geltende Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) sorgen dafür, dass Auszubildende dasselbe Wissen und Können erwerben und am Ende die gleichen Qualifikationen haben. 

Schulische bzw. vollzeitschulische Ausbildung: Diese erfolgt an Berufsfachschulen, Berufskollegs oder Fachakademien. Im Verlauf der Ausbildung gibt es meist verpflichtende Praxisphasen (zum Beispiel Praktika). Auszubildende können finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Schulische Ausbildungen gibt es unter anderem in den Bereichen Technik (zum Beispiel staatlich geprüfte Informatiker*in), Gesundheit (zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpfleger*in) oder Erziehung (zum Beispiel Erzieher*in). Rechtsgrundlage sind die Landesschulgesetze. 

Beamtenausbildung: Für Beamt*innen im Öffentlichen Dienst (zum Beispiel Stadt-/Kreisverwaltungen, Finanzämter, Gerichte, Regierungsbehörden) gibt es in der Regel vier Laufbahnen: einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst. Diese setzen bestimmte schulische Abschlüsse voraus: einfacher Dienst Hauptschule, mittlerer Dienst Fachoberschulreife, gehobener Dienst Abitur bzw. Fachhochschulreife, höherer Dienst Universitätsabschluss bzw. Master. Je nach Laufbahn gibt es verschiedene Möglichkeiten einer betrieblichen Ausbildung oder auch eines dualen Studiengangs. Bewerbende durchlaufen in der Regel je nach Ausbildungsbetrieb mehrstufige Auswahlverfahren (zum Beispiel schriftlicher Wissenstest, Interview, Gesundheits-Check, Tests, Interviews, Gruppendiskussion o.ä). Bei Ausbildungsabschluss haben sie gute Chancen, unbefristet in ein unkündbares Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Beamt*innen im Öffentlichen Dienst können in der Regel jedoch nur deutsche Staatsangehörige bzw. Staatsangehörige eines europäischen Mitgliedstaates (EU), von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR) und der Schweiz werden. 

Abiturientenausbildung: Hierbei handelt es sich um spezielle Ausbildungsgänge für Schüler*innen  mit (Fach-) Abitur. Die Abiturientenausbildung ist wie die duale Berufsausbildung in Theorie- und Praxisphasen zweigeteilt. In einem Ausbildungsbetrieb werden praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, in einer privaten Berufsfachschule, einer Berufsakademie, einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) oder in einer firmeninternen Schule das theoretische Fachwissen. Bei fast allen Abiturientenausbildungen wird zusätzlich zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf eine Zusatzqualifikation erworben: Bei der Ausbildung zum/zur Handelswirt*in  zum Beispiel der Abschluss Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel und die Zusatzqualifikation Geprüfte Handelswirt*in. Diese Ausbildungsform ist nicht einheitlich geregelt. Je nach Unternehmen und Bundesland gibt es hier unterschiedliche Modelle. 

Duales Studium: In einem dualen Studium werden betriebliche Ausbildungen mit einem Studium kombiniert. Je nach Studiengang ist ein Abitur, eine fachgebundene Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife erforderlich. Die Praxis erfolgt - je nach Studienmodell - in einem Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieb. Die Theorie wird an einer Studieneinrichtung vermittelt, zum Beispiel an Berufsakademien (BA), Dualen Hochschulen (DH) oder Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA). Das heißt: Theorie und Praxis können an verschiedenen Orten stattfinden. Je nach Studientyp wird zusätzlich zum Studienabschluss ein Berufsabschluss (zum Beispiel als Bankkauffrau/Bankkaufmann) erworben. Viele Unternehmen bilden so passgenau ihre zukünftigen Mitarbeiter*innen aus. Sie bezahlen die Studierenden und übernehmen oft auch die anfallenden Studiengebühren. 

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