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Bundesagentur für Arbeit (BA)


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 19.03.2020, 13:25 Uhr

Zu Ihren Hauptaufgaben gehören Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Arbeitsmarktberatung, Arbeitsmarktbeobachtung und Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Sie ist auch zuständig für die Zahlung von Geldleistungen (Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld II, Kindergeld/Kinderzuschlag). Ihre Aufgaben sind im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. 

Hervorgegangen ist die BA im Jahr 2004 aus der früheren "Bundesanstalt für Arbeit". Im Zuge der Hartz Reform erfolgte ein Umbau der Gesamtorganisation mit dem Ziel, die Arbeitsverwaltung von einer "sozialstaatlichen Verwaltungsbehörde" zu einem "effektiven und kundenorientierten Dienstleistungsanbieter" am Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln. Sie wurde umbenannt in "Bundesagentur für Arbeit", die bisherigen Landesarbeitsämter in "Regionaldirektionen" und die Arbeitsämter in "Agenturen für Arbeit".

Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt sie ihre Aufgaben eigenverantwortlich durch. Die Zentrale mit Sitz in Nürnberg legt die Strategie der BA fest, entwickelt hierzu Produkte und Programme und führt die Regionaldirektionen. Sie wird geleitet von einem Vorstand, der auch die Geschäfte führt. Dieser wird überwacht und beraten von einem Verwaltungsrat, der zu je einem Drittel mit Vertretenden aus den Gruppen Arbeitnehmende, Arbeitgebende und öffentliche Körperschaften besetzt ist. Zehn Regionaldirektionen setzen die Strategie der BA auf regionaler Ebene um, sie haben auch die Fachaufsicht über die örtlichen Agenturen für Arbeit (AA). Zur Abstimmung ihrer Aufgaben arbeiten sie eng mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder zusammen. Über 150 Agenturen für Arbeit mit etwa 600 Niederlassungen setzen die Aufgaben der BA vor Ort um. Dazu kommen knapp über 300 Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen der Agenturen für Arbeit mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen. 

Verschiedene Dienststellen unterstützen die Arbeit der BA: 

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zum Beispiel erforscht den Arbeitsmarkt, um politische Akteure auf allen Ebenen kompetent zu beraten. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vermittelt Arbeitskräfte aus dem Ausland und ins Ausland. An 19 Standorten bietet sie Beratung zu Beschäftigung, Studium und Ausbildung weltweit, Jobvermittlung für Fachkräfte bestimmter Branchen und einige akademische Berufsgruppen an. 

Seit Jahren intensiviert sie im europäischen Ausland und in Drittstaaten die Anwerbung von Fachkräften durch entsprechende Rekrutierungs-, Marketing- und Onlinemaßnahmen. Mit verschiedenen Ländern hat sie Netzwerke und Strukturen für die Fachkräftegewinnung aufgebaut (siehe Fachkräftebedarf und Fachkräftemangel). Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, eine staatlich anerkannte Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement, qualifiziert für arbeitsmarktpolitische Fachkräfteaufgaben. 

Die BA erstellt und veröffentlicht regelmäßig für alle Regionen Arbeitsmarktstatistiken und veröffentlicht monatlich die aktuellen Zahlen zu Arbeitslosen (Arbeitslosenquote). Zur Verbesserung speziell der Arbeitsmarktintegration von Einwander*innen und Geflüchteten entwickelt sie ständig neue zielgruppenspezifische Maßnahmen, ist aktiver Kooperationspartner in Förderprogrammen (siehe Integration durch Qualifizierung - IQ) und ist inzwischen mit ihrem Dienstleistungsangebot in den Ankunftszentren für Geflüchtete des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vertreten. 

Finanziert wird die BA zum größten Teil durch die Beiträge der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden zur Arbeitslosenversicherung. In jährlichen Geschäftsberichten zieht sie öffentlich Bilanz über ihre Arbeit. Für den Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) unterliegt sie der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) der Rechts- und Fachaufsicht des BMAS (siehe Sozialgesetzbuch).

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