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Duale Berufsausbildung


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 25.03.2020, 12:16 Uhr

Dadurch erwerben die Auszubildenden eine praxisorientierte Qualifikation und haben damit gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Berufsschulunterricht findet in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche neben der betrieblichen Arbeit statt. Bei einigen Ausbildungen erfolgt er in Blockform (einige Wochen Schule / einige Wochen Betrieb). Je nach Ausbildungsberuf dauert die Ausbildung zwei bis 3,5 Jahre. Schulabschluss und Leistungen während der Ausbildung können sich auf die Dauer auswirken (Ausbildungsverkürzung oder Ausbildungsverlängerung). 

Geregelt ist die duale Ausbildung durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Ausbildungsverordnungen der jeweiligen Berufe. Sie legen die Rahmenbedingungen der Ausbildung wie Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbilderinnen bzw. Ausbildern oder Ausbildungsinhalte fest. Die Zuständigen Stellen (zum Beispiel IHK oder HWK) (siehe Unternehmensverbände) kontrollieren die Ausbildung. Die bundesweit geltenden Ausbildungsordnungen sorgen dafür, dass angehende Fachkräfte während ihrer Ausbildung dasselbe Wissen und Können erwerben und am Ende die gleiche Qualifikation haben.  

Die meisten staatlich anerkannten Ausbildungsberufe – aktuell etwa 330 – sind nach dem dualen System aufgebaut. Die Ausbildungsberufe im dualen System lassen sich fünf Ausbildungsbereichen zuordnen: 1. Industrie und Handel (darunter Bankkauffrau/Bankkaufmann, Bürokauffrau/Bürokaufmann, Fachinformatiker*in, Industriemechaniker*in), 2. Handwerk (darunter Augenoptiker*in, Bäcker*in, Fotografin, Friseur*in), 3. Landwirtschaft (darunter Forstwirt*in, Gärtner*in, Hauswirtschafter*in), 4. Öffentlicher Dienst (darunter Fachangestellte*r für Bäderbetriebe, Justiz- oder Verwaltungsfachangestellte*r), 5. Freie Berufe (darunter Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter, Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter).

In der Praxis legen die Betriebe meist Mindestanforderungen für Bewerber*innen fest, zum Beispiel einen bestimmten Schulabschluss oder gute Noten in bestimmten Fächern. Wie die Ausbildung im Einzelfall geregelt ist, wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Auszubildende haben nach § 17 BBiG Anspruch auf eine "angemessene Vergütung". Die Ausbildungsvergütung ist - je nach Branche, Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb - unterschiedlich hoch (durchschnittlich 250 Euro bis 950 Euro im Monat oder mehr). Hat die/der Arbeitgeber*in mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag geschlossen, ist die Höhe der Vergütung fest vorgeschrieben. 

Während der dualen Ausbildung finden in der Regel zwei Prüfungen statt: Die Zwischenprüfung in der Mitte der Ausbildung soll zeigen, inwiefern Auszubildende die bisherigen Ausbildungsinhalte erfasst hat. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer zweiteiligen schriftlichen und mündlichen Prüfung durch die entsprechende Kammer (z. B. IHK oder HWK) (siehe Unternehmensverbände) und die Berufsschule. Nach bestandener Prüfung führen Ausgebildete im Handwerksbereich die Bezeichnung Geselle, im Industriebereich die Bezeichnung Facharbeiter*in (oder sonstige Bezeichnung), im Dienstleistungs- und Handelsbereich Fachangestellte*r (für einige Berufe gelten abweichend Bezeichnungen.)  

Staatsangehörige eines europäischen Mitgliedstaates (EU), von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR) und der Schweiz können in Deutschland direkt eine Ausbildung machen, wenn sie die schulischen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Für Personen aus anderen Ländern gelten bestimmte Voraussetzungen (? Ausbildung mit einem ausländischen Pass). Das Informationsportal "Flüchtlinge und Ausbildung" der Koordinierungsstelle Ausbildung und Integration (KAUSA) informiert zum Beispiel über Möglichkeiten des Einstiegs Geflüchteter in die duale Ausbildung (s. Ausbildungsduldung)

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