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Fachkräftebedarf/Fachkräftemangel


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 16.09.2020, 09:58 Uhr

Die Zahl der Erwerbspersonen lag im Jahr 2019 bei über 46,48 Millionen, nicht zuletzt wegen der gestiegenen Zahlen Geflüchteter und Eingewanderter aus EU-Mitgliedsstaaten. Langfristige Berechnungen u. a. des Bundesamtes für Statistik (Destatis) (siehe Demografischer Wandel) belegen jedoch eindrücklich, dass das Erwerbspersonenpotenzial immer weiter zurückgehen wird. Auch dann, wenn die Erwerbsbeteiligung zum Beispiel von Frauen und älteren Menschen jenseits der bisherigen Regelaltersgrenze weiter zunimmt. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 wurde bereits die Verlängerung des Arbeitslebens bis zum 70. Lebensjahr thematisiert. 

Derzeit liegt in Deutschland kein akuter flächendeckender Fachkräftemangel vor. Doch gibt es bereits heute Engpässe bei bestimmten Qualifikationen, in vielen Bundesländern (wie zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg) und in bestimmten Branchen (zum Beispiel Gesundheits- und Pflegewirtschaft, Elektrotechnik, Maschinenbau, Informations- und Telekommunikationstechnologie, Naturwissenschaften). In Anbetracht der mittel- und langfristigen Perspektiven sind wirksame Maßnahmen erforderlich, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und einem Engpass zuvorzukommen, zum Beispiel: Verlängerung der Lebensarbeitszeit, höhere Bildungsinvestitionen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, altersgerechte und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen wie auch qualifizierte Zuwanderung.

Fachkräftesicherung ist das zentrale Ziel der Demografiepolitik der Bundesregierung  (siehe Demografischer Wandel). Seit 2011 verfolgt sie im engen Dialog mit Vertretenden der Wirtschaft, der Sozialpartner, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft intensiv das Ziel, die notwendigen Rahmenbedingungen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu schaffen. Gemeinsam haben sie eine Strategie entwickelt ("Die Demografiestrategie der Bundesregierung"), die sukzessiv weiterentwickelt wird. Im Fokus der Strategie steht - mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen hinterlegt - die Sicherung der Fachkräftebasis durch Aktivierung aller inländischen Fachkräftepotenziale einerseits und die Erschließung ausländischer Fachkräftepotenziale andererseits. Die „Erklärung der Partnerschaft für Fachkräfte in Deutschland“ (November 2014), getragen von Sozialpartnern, Unternehmen, Kammern, Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit (BA), bekräftigt dieses Anliegen und unterstützt es. 

Um Deutschland als Arbeitsort für Fachkräfte, Studierende und Auszubildende aus dem Ausland attraktiver zu machen, wurden in den letzten Jahren vielfältige Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. 

So wurden beispielsweise die gesetzlichen Rahmenbedingungen für qualifizierte Zuwanderung nach Deutschland geändert: 

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 wurde zum Beispiel das bis dahin notwendige doppelte Genehmigungsverfahren für Drittstaatsangehörige durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt. Personen aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten wollen, müssen die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis seitdem nicht mehr bei verschiedenen Behörden beantragen, sondern die Ausländerbehörde erteilt die Erlaubnis zur Beschäftigung zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis, nachdem sie zuvor intern die Zustimmung der Arbeitsverwaltung eingeholt hat ("one-stop-government") (§ 18 Abs. 5 AufenthG). 

Im Jahr 2012 traten gleich zwei Gesetze in Kraft, die seitdem die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Fachkräfte erleichtern. Im April das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (siehe Anerkennungsgesetz), dessen Umsetzung seitdem von dem bundesweiten Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) begleitet wird, das in ganz Deutschland Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie Qualifizierungsmaßnahmen durchführt. Im August wurde die Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt und die sogenannte Blaue Karte EU eingeführt, die hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert.

Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 wurde der Arbeitsmarkt für Menschen mit anerkannter Ausbildung aus Drittstaaten geöffnet. Die Fachkraft muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, um dauerhaft bleiben zu können. Die Ausbildung muss der deutschen Ausbildung gleichwertig sein.

Ergänzend wurden Maßnahmen der Willkommenskultur für Fachkräfte, Studierende und Auszubildende aus dem Ausland systematisch ausgeweitet (siehe Serviceangebote zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen); Beispiele:

Das mehrsprachige Willkommensportal "Make it in Germany" zum Beispiel ist das offizielle Online-Portal für internationale Fachkräfte, das im Rahmen der Fachkräfte-Offensive entwickelt wurde. Ergänzt wird es seit Dezember 2014 von einer Telefon-Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ für Fachkräfte und Studierende. 

Das Sonderprogramm "The job of my life" richtet sich an ausbildungsinteressierte Jugendliche aus EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). 

Das „Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung“, eine Internetplattform, unterstützt als Anlaufstelle zum Thema Fachkräftesicherung parallel kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland. 

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) intensiviert seit Jahren im europäischen Ausland und in Drittstaaten die Anwerbung von Fachkräften durch entsprechende Rekrutierungs-, Marketing- und Onlinemaßnahmen. Mit verschiedenen Ländern hat sie Netzwerke und Strukturen für die Fachkräftegewinnung aufgebaut (siehe Fachkräftebedarf und FachkräftemangelBrain Drain, Brain Gain, Brain Circulation, Triple Win). 

Durch die Änderungen der Zuwanderungsregelungen seit 2005, durch das Bekenntnis von Politik und Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern zu einem steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland und durch entsprechende Maßnahmen zur Schaffung einer allgemeinen Willkommens- und Anerkennungskultur (siehe Willkommenskultur) in Gesellschaft, Unternehmen und Verwaltung entwickelt sich die Bundesrepublik zunehmend zu einem Land, das für Fachkräfte aus dem Ausland einen attraktiven Beschäftigungsort darstellt. Die hiesigen Zuwanderungsregelungen für hoch qualifizierte Fachkräfte gehören mittlerweile zu den liberalsten weltweit.

Die Migrationssituation in Deutschland hat sich seit dem Jahr 2014 drastisch verändert: Über 1,7 Millionen Personen stellten allein in den Jahren 2014 bis April 2018 erstmals einen Asylantrag. Diese Entwicklung ging einher mit dem Aufstieg rechtspopulistischer politischer wie zivilgesellschaftlicher Strömungen (nicht nur) in Deutschland und einer zunehmenden Skepsis gegenüber Migration. Sie überlagert das Thema Erwerbsmigration in der öffentlichen und medialen Debatte. Doch liegt Erwerbszuwanderung - unabhängig von der Aufnahme von Schutzsuchenden und deren Integration in den Arbeitsmarkt - nach wie vor und auch dauerhaft im wirtschaftlichen, demografischen und gesellschaftlichen Interesse Deutschlands. 

 

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