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Ausländerbehörde


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 23.03.2020, 08:51 Uhr

Die konkrete Zuständigkeit für eine/n Ausländer*in richtet sich nach dem jeweiligen (letzten) Hauptwohnsitz im Bundesgebiet. 

Gesetzliche Grundlagen der Arbeit der Ausländerbehörden sind das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) des Bundes und ausländerrechtliche Bestimmungen in anderen Gesetzen. Die Ausführung und Auslegung des Bundesgesetzes wie auch die Fachaufsicht obliegt den Länder (siehe Föderalismus/Bund und Länder). Diese haben die Aufgaben den Ausländerbehörden oder Ausländerämtern übertragen, die in jedem Landkreis und in allen kreisfreien Städten tätig sind (in Hessen z.B. auch in allen Städten ab 50.000 Einwohner*innen und in NRW in großen kreisangehörigen Gemeinden). Zur einheitlichen Verfahrensumsetzung in den Ländern hat der Bund im Jahr 2009 "Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz" erlassen. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens haben die Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörden einen Ermessensspielraum bei ihren Entscheidungen.  

Jede Ausländerbehörde ist überdies an das Ausländerzentralregister (AZR) angeschlossen, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und vom Bundesverwaltungsamt (BVA) betrieben wird. Hier werden alle Daten von Ausländer*innen gespeichert, die zum Beispiel ein Visum beantragt haben, sich längerfristig in Deutschland aufhalten, einen Asylantrag gestellt haben, ausgewiesen wurden oder gegen deren Einreise Bedenken bestehen. Gespeichert werden zum Beispiel Personalien, Wohnsitz, Ein- und Ausreisedaten, ausländer- und asylrechtliche Entscheidungen, Verdacht auf und Verurteilung wegen Straftaten und andere mehr. Entsprechende Daten leiten unter anderem auch die deutschen Auslandsvertretungen, der Bundesgrenzschutz, die Kriminalämter, Polizei- und Polizeivollzugsbehörden und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Staatsanwaltschaften, Gerichte, der Bundesnachrichtendienst (BND) oder der Militärische Abschirmdienst (MAD) weiter. Das AZR ist eines der umfangreichsten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Zugriff auf die Datenbank haben über 6.000 Partnerbehörden, darunter alle Ausländerbehörden, das BAMF, der/die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die deutschen Polizei- und Zolldienststellen. Auf dem AZR beruht auch die Ausländerstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Laut Koalitionsvertrag von 2018 (Seite 108) soll das AZR in Zusammenarbeit mit den Ländern zu einem "den zeitgemäßen Anforderungen entsprechenden zentralen Ausländerdateisystem" weiterentwickelt werden.

Im Rahmen der Bestrebungen, Deutschland für qualifizierte Einwanderung attraktiver zu machen und den Fachkräftebedarf zu sichern, wird seit einigen Jahren intensiv daran gearbeitet, flächendeckend eine "Willkommens- und Anerkennungskultur" (siehe Willkommenskultur) zu etablieren. In diesem Kontext wurden auch Maßnahmen der interkulturellen Öffnung in Ausländer- und Meldebehörden verstärkt. 

Ausländerbehörden sollen zu "Willkommensbehörden" umgestaltet werden, die eng mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Feld der sozialen und beruflichen Integration in den Kommunen zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck initiierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2013 ein zweijähriges Modellprojekt "Ausländerbehörden – Willkommensbehörden". Ausländerbehörden an 10 Standorten wirkten daran mit, geeignete Strategien, Strukturen, Methoden und Maßnahmen zu erproben, aus denen entsprechende Handlungsempfehlungen für die Arbeit der Ausländerbehörden abgeleitet wurden. Viele Ausländerbehörden arbeiten inzwischen eng mit Akteur*innen der Integrationsarbeit in den Kommunen zusammen, entsprechende Strukturen und Methoden der konstruktiven Zusammenarbeit wurden zum Nutzen aller Beteiligten erfolgreich aufgebaut.

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