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Erwerbslose und Erwerbslosenquote


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 10.09.2020, 13:01 Uhr

Die Zahl der Arbeitslosen und die Arbeitslosenquote, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst, umfasst alle registrierten Arbeitslosen und orientiert sich an der im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 16 SGB III) festgelegten Definition für Arbeitslose. Sie basiert auf einer Totalerhebung aus den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit (AA) beziehungsweise der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Definition, wer in einem Land jeweils als arbeitslos gilt, ist international jedoch - je nach arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Ausrichtung der nationalen Gesetzgebung - sehr unterschiedlich. Das bedeutet, dass die Ergebnisse der national erhobenen Arbeitslosenzahlen (wie die der BA auf Basis der Registrierung) für einen internationalen Vergleich nur sehr eingeschränkt geeignet sind.  

Deshalb wurde zum Zweck des Vergleichs zwischen Ländern international ein gemeinsames Konzept entwickelt, das sog. Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO). Die sog. ILO-Erwerbsstatistik definiert Erwerbslose wie folgt: Als Erwerbslose gelten alle Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 74 Jahre), die im Berichtszeitraum nicht erwerbstätig waren, nach eigenen Angaben in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht haben und innerhalb von zwei Wochen für die neue Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei kommt es nicht auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit an, auch ist die Einschaltung einer Agentur für Arbeit (AA) in die Suchbemühungen (wie zum Beispiel in Deutschland) nicht erforderlich. Erhoben werden sie auf Basis einer Stichprobenbefragung der Bevölkerung in den beteiligten Ländern. 

Die Erwerbslosenquote stellt den Anteil der Erwerbslosen an den dem jeweiligen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen dar - also den Personen, die Arbeit haben (Erwerbstätige) und die Arbeit suchen (Erwerbslose). Sie wird wie folgt berechnet:

ILO

Erwerbslosenquote =

Erwerblose

     X 100

Erwerbstätige + Erwerbslose

(= Erwerbspersonen)

Daraus erklären sich die Unterschiede zwischen der Arbeitslosenquote und der Erwerbstätigenquote in Deutschland. Auf diese Unterschiede ist auch bei Sichtung und Interpretation von Statistiken zur Arbeitslosigkeit zu achten.

Beispiel: Im Jahr 2016 lag die Arbeitslosenquote in Deutschland gemäß dem Messkonzept der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen bei 6,1 Prozent, gemäß dem ILO-Kriterien belief sich die Erwerbslosenquote in Deutschland auf 3,9 Prozent. 

An dem Erwerbskonzept der ILO orientieren sich in Deutschland auch der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräfteerhebung

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