Arbeitslose
Dort heißt es:
"(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
(2) An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos."
(Letzteres sind zum Beispiel Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Ein-Euro-Jobs.)
Die gesetzliche Definition von Arbeitslosen ist insgesamt sehr weit gefasst:
Sie umfasst alle Erwachsenen, die keine Arbeit haben oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), die arbeiten dürfen, arbeitsfähig und arbeitsbereit sind und überdies sofort für eine Beschäftigung durch die Vermittlung der Agentur für Arbeit (AA) verfügbar sind. Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen die gesetzliche Regelaltersgrenze noch nicht überschritten haben. Auch müssen sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Für arbeitslose Ausländerinnen und Ausländer gilt diese Definition ebenfalls. Einzige Besonderheit: Sie können dann nicht als arbeitslos erfasst werden, wenn sie keine Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland ausüben dürfen.
Regelmäßig veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) die offiziellen Zahlen der Arbeitslosen bzw. die Arbeitslosenquote. Die Arbeitslosenzahl beruht auf einer Totalerhebung aus den Geschäftsdaten aller Agenturen für Arbeit (AA) beziehungsweise der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (siehe Jobcenter). Nicht in der Arbeitslosenstatistik erfasst sind Betroffene, die sich nicht persönlich bei einer Agentur für Arbeit (AA) arbeitslos gemeldet haben. Die Zahl der Arbeitslosen kann sich theoretisch durch eine entsprechende Neudefinition der Arbeitslosen im Sozialgesetzbuch (SGB) ändern.