|  Beschäftigung / Arbeitsmarkt

EU-Arbeitskräftestichprobe


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 30.03.2020, 12:56 Uhr

Inhaltlich geht es in der integrierten EU-Arbeitskräftestichprobe insbesondere um eine detaillierte Befragung zur aktuellen und früheren Erwerbstätigkeit, zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung oder zur Arbeitssuche. Kern- und Strukturfragen bilden das sich jährlich wiederholende Frageprogramm und in einer Unterstichprobe (dem sogenannten 'Ad-Hoc-Modul') werden zusätzliche (freiwillig zu beantwortende und jeweils ausgewechselte) Fragen gestellt. 

Die Ergebnisse der europäischen Arbeitskräfteerhebung sind unter anderem deshalb wichtig, da sie Vergleiche auch zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen, indem Merkmale erhoben werden, die zuvor gemeinsam vereinbart und einheitlich definiert wurden, und die Erhebungen in allen Ländern im gleichen Zeitraum (Frühjahr) erfolgen. Die zentrale Aufarbeitung der Daten erfolgt durch das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat). 

Gerade für die Europäische Union hat die EU-Arbeitskräftestichprobe eine sehr hohe Bedeutung. Mit Realisierung des EU-Binnenmarktes und der Einführung einer gemeinsamen Währung hat die Bedeutung vergleichbarer Daten über den Arbeitsmarkt in der EU noch weiter zugenommen. 

Die Erhebung ist ein einzigartiges und unverzichtbares Werkzeug für:

  • die monatliche Berichterstattung zur Erwerbslosigkeit in den EU-Mitgliedstaaten,
  • die Beobachtung des Arbeitsmarktes, 
  • arbeitsmarktbezogene Planungen im politischen Raum,
  • Forschungen,
  • Vorbereitung und Bewertung gemeinschaftlicher EU-Aktionsprogramme in den Feldern Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Berufsausbildung und
  • die Regional-, Sozial-, Wirtschafts- und Agrarpolitik. 

Die Ergebnisse der EU-Arbeitskräftestichprobe haben zum Teil auch direkte Auswirkungen auf öffentliche Etats: So entscheiden sie zum Beispiel mit über die Vergabe von Mitteln aus den Sozial- und Regionalfonds der EU, mit denen auch wirtschaftlich schwache Regionen Deutschlands gefördert werden. Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem wichtigsten Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa, werden Programme finanziert, die alle EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihre nationalen Arbeitsmärkte zu stärken und wettbewerbsfähig zu gestalten.

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