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Arbeitslosenquote


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 09.09.2020, 12:05 Uhr

Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt. Grundlage der Erhebung ist eine Totalerhebung aus den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit (AA) beziehungsweise der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt zwei Arbeitslosenquoten, die sie wie folgt berechnet: 

(1) Arbeitslosenquote auf Basis aller abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Zu den abhängig Erwerbstätigen zählen in der Statistik sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Beamt*innen, Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (mit Mehraufwandsentschädigung) und Grenzpendler*innen. 

 

Arbeitslosenquote 1 =

Arbeitslose

     X 100

abhängige zivile Erwerbstätige + Arbeitslose

(=abhängige zivile Erwerbspersonen)

(2) Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen. Zu den Erwerbstätigen zählen in der Statistik alle abhängig Erwerbstätigen (s.o.) zuzüglich der Selbstständigen (è) und der mithelfenden Familienangehörigen (è).

Arbeitslosenquote 2 =

Arbeitslose

     X 100

zivile Erwerbstätige + Arbeitslose

(= alle zivilen Erwerbspersonen)

Auf Basis dieser beiden Formeln werden zum Beispiel auch Arbeitslosenquoten berechnet für unterschiedliche Personengruppen (zum Beispiel Ausländerinnen/Ausländer), für verschiedene Regionen oder nach Altersgruppen. 

Seit dem Berichtsmonat Januar 2009 steht die Quote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen (Arbeitslosenquote 2) im Mittelpunkt der Berichterstattung der BA. Für längere Zeitreihenvergleiche wird allerdings auf die Arbeitslosenquote auf Basis der abhängigen zivilen Erwerbspersonen (Arbeitslosenquote 1) zurückgegriffen. Darauf ist bei der Sichtung und Interpretation von Statistiken zur Arbeitslosigkeit zu achten.

Kritisiert wird in der Öffentlichkeit häufig, dass in der Arbeitslosenstatistik nicht alle Arbeitslosen aufgeführt sind. Zum Beispiel Personen, die gerne arbeiten würden, sich aber aus verschiedensten Gründen nicht arbeitslos melden. Oder Personen, die nach langer Jobsuche die Hoffnung aufgegeben haben, überhaupt noch mal eine Anstellung zu finden. Ebenso Frauen, die zum Beispiel nach Jahren der Kindererziehung zwar gern wieder zurück in ihren Beruf möchten, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und sich auch keine Vorteile vom Kontakt zur Arbeitsagentur versprechen. Nicht enthalten sind auch Teilnehmende an Weiterbildungen, an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und einige andere Gruppen, die keine „richtige“ Arbeit haben, nach statistischer Definition aber als Beschäftigte zählen. Ebenso wie Hartz-IV-Empfänger*innen über 58 Jahre (wird ihnen ein Jahr lang kein konkretes Jobangebot gemacht, zählen sie nicht mehr als arbeitslos).

Da es Personengruppen gibt, die nicht als Arbeitslose in der Statistik erscheinen, aber auch kein reguläres Beschäftigungsverhältnis haben, veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Mitte 2009 neben der Zahl der Arbeitslosen auch die Zahl der Personen in sogenannter Unterbeschäftigung

Die Arbeitslosenquote ist abzugrenzen von der sogenannten Erwerbslosenquote.

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