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Unternehmensverbände


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 01.04.2020, 13:19 Uhr

Arbeitgeberverbände sind freiwillige privatrechtliche Zusammenschlüsse von Arbeitgebenden (Unternehmer*innen), die gemeinsame sozialpolitische Interessen verfolgen. Dazu zählt vor allem die Interessenvertretung gegenüber den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen (siehe Tarifvertrag, Tarifverhandlung), aber auch die Vertretung arbeits- und sozialrechtlicher Interessen gegenüber dem Staat. Sie beteiligen sich zum Beispiel an staatlichen Gremien und an der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen. Die Bildung der Verbände richtet sich nach dem Wirtschaftszweig, in dem die Unternehmen bzw. Betriebe tätig sind: zum Beispiel der Öffentliche Dienst, die Metallindustrie, das Baugewerbe, die chemische Industrie, das Friseurhandwerk, das Elektrohandwerk und viele andere. Viele schließen sich zu nationalen oder auch zu europäischen Dachverbänden zusammen. Zu ihren Hauptaufgaben gehören neben Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften (siehe Arbeitnehmerverbände / Gewerkschaften) auch Beratung und Vertretung der Mitglieder durch Informationsdienste, Rechtshilfe bei sozial-, tarif- und arbeitsmarktpolitischen Fragen sowie Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. In der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) als Spitzenorganisation haben sich fast alle Arbeitgeberverbände der Industrie und des Handwerks (die sogenannten Innungen und Innungsverbände) zusammengeschlossen.

Wirtschaftsfachverbände sind freiwillige privatrechtliche Zusammenschlüsse von Unternehmen und anderen wirtschaftlichen Organisationen, die die Interessen der Mitgliedsunternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweigs vertreten (zum Beispiel gegenüber staatlichen Stellen) und für die Unternehmen bestimmte Aufgaben übernehmen (zum Beispiel Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung gemeinsamer technischer und rechtlicher Standards o.ä.). Sie gibt es in nahezu allen Wirtschaftszweigen und werden unter Branchengesichtspunkten gebildet (zum Beispiel Verband der Deutschen Automobilindustrie, Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.). Zur Stärkung ihrer Interessen haben sie sich in Dachorganisationen zusammengeschlossen (zum Beispiel Bundesverband der Deutschen Industrie - BDI, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V., Handelsverband Deutschland). Daneben haben sich branchenübergreifende Interessenvertretungen etabliert, zum Beispiel der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) oder der Verband der Familienunternehmer (Die Familienunternehmer – ASU). Teilweise sind die Verbände als Arbeitgeberverband Tarifpartner bei Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Im Bereich des Handwerks entsprechen die Handwerkerinnungen den Wirtschaftsfachverbänden, die im Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) zusammengeschlossen sind.  

Kammern sind sogenannte "berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts" und als solche Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist verpflichtend und beitragspflichtig für alle Personen bzw. Organisationen, die einen bestimmten Beruf (Gewerbe, Handwerk, bestimmte freie Berufe) selbstständig ausüben. Kammern verrichten insbesondere öffentliche Aufgaben, bei deren Ausübung sie der Rechtsaufsicht des Staates unterliegen: Sie vergeben zum Beispiel Berufszulassungen, nehmen Einfluss auf Berufsausbildung und Prüfungsrichtlinien, prüfen die Eignung von Unternehmen zur Berufsausbildung, nehmen Prüfungen ab (anerkannte Ausbildungsberufe, Gesellinnen/Gesellen, Meisterinnen/Meister), beraten und unterstützen Behörden und sind auch zuständige Stellen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die Handwerkskammer (HWK) führt die sog. "Handwerksrolle", ein Verzeichnis über alle Inhaberinnen und Inhaber eines zulassungspflichten Handwerkbetriebs. Zusätzlich fungieren Kammern als Dienstleister für ihre Mitgliederschaft: Sie vertreten ihre Interessen, informieren und beraten sie bei Fragen der Existenzgründung, Niederlassung, Ausbildung und Weiterbildung, unterstützen sie bei Problemen mit Kund*innen, Ämtern oder Aufsichtsbehörden, bieten Rechts- und Unternehmensberatung sowie Weiterbildungen an. Die Handwerkskammern (HWK) sind zuständig für handwerkliche Berufe, die Industrie- und Handelskammern (IHK) für kaufmännische, industriell-technische und gewerbliche Berufe. Für land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufe sind in einigen Bundesländern die Landwirtschaftskammern zuständig (ansonsten die Landwirtschaftsministerien). Die Spitzenorganisation zur überregionalen Interessenvertretung der (derzeit 79) IHK ist der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHK). Die Spitzenorganisation der (derzeit 53) HWK ist der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) in Berlin. Die (derzeit 7) Landwirtschaftskammern sind im Verband der Landwirtschaftskammern e.V. zusammengeschlossen. 

Zusätzlich gibt es berufsständische Kammern für Freiberufler*innen (zum Beispiel Rechtsanwaltskammer, Wirtschaftsprüferkammer). In diesen Berufen sind Berufszugang und Berufsausübung streng reglementiert (siehe Freie BerufeAnerkennung beruflicher Qualifikationen) und die Kammern sind hier zuständig für Zulassungen und Berufsaufsicht. Anders als IHK und HWK sind sie auf Landesebene organisiert.

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