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Freie Berufe


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 20.04.2020, 09:50 Uhr

Freie Berufe werden unterteilt in vier große Bereiche:

  • freie Heilberufe (z.B. Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen, Apotheker*innen und andere Heilberufe),
  • rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Freie Berufe (Anwält*innen, Notar*innen, Steuerberater*innen, Unternehmensberater*innen und andere),
  • freie Kulturberufe,
  • technische und naturwissenschaftliche freie Berufe (Architekt*innen, beratende und andere freiberuflich tätige Ingenieur*innen, Sachverständige und andere).

Freie Berufe unterliegen - anders als Industrie- oder Handelsunternehmen - nicht der Gewerbeordnung, die Tätigkeit muss also nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden, Gewerbesteuern fallen nicht an. Eine Definition der Selbstständigen in Freien Berufen regelt das Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 (sog. 'Katalogberufe'). 

Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände, engagiert sich seit 2007 aktiv für die Stärkung der dualen Ausbildung und den Fachkräftenachwuchs, war zum Beispiel aktiver Partner im "Ausbildungspakt" der Bundesregierung und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und seit 1. Januar 2015 Partner der daraus weiterentwickelten "Ausbildungsallianz". 

Laut Ergebnissen einer Studie des Instituts der Freien Berufe der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) waren zum Stand 1. Januar 2017 etwa 5,2 Millionen Erwerbstätige in Freien Berufen tätig, darunter 65 Prozent als sozialversicherungspflichtig Beschäftige und 27 Prozent als Selbstständige. Die wachsende Zahl der Selbstständigen in Freien Berufen ist mit ein Grund für die Ausweitung beruflicher Selbstständigkeit.

Auch als Arbeitgeber*innen sowie als Ausbildende haben die Freien Berufe eine große wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung, die im letzten Jahrzehnt im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen weit überdurchschnittlich zugenommen hat.  

Die Freien Berufe beschäftigten zum Beispiel zum Stichtag 1. Januar 2017 fast 3,3 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, etwa zehn Prozent aller in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigen. Ein großer Teil der Freiberufler*innen bildet auch aus, und zwar nicht nur in Ausbildungsberufen in den Freien Berufen, sondern auch in kaufmännischen und technischen Berufen (Zahl der Auszubildenden zum Stichtag 1. Januar 2017: 123.100).

Laut Datenreport des Berufsbildungsberichts 2018 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) weisen die Freien Berufe mit 12,5 Prozent den höchsten Ausländer*innenanteil unter allen Ausbildungsbereichen auf, der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund dürfte um ein Vielfaches höher liegen (zum Vergleich: Industrie und Handel 6,3 Prozent, Handwerk 8,8 Prozent). Interkulturelle Kompetenzen und Bilingualität kommen gerade in den Freien Berufen besonders gut zum Tragen.

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