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Arbeitnehmerverbände/Gewerkschaften


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 19.03.2020, 12:26 Uhr

Es gibt Vereinigungen über mehrere Branchen hinweg (zum Beispiel Dienstleistungsgewerkschaft ver.di), Vereinigungen nach einzelnen Wirtschaftszweigen (zum Beispiel Industriegewerkschaften), Berufsverbände zur Förderung der Belange bestimmter Berufe (siehe Freie Berufe) und Standesorganisationen, die die Belange eines Berufsstandes (zum Beispiel Angestellte, Beamte) vertreten. 

Eine besondere Bedeutung für Arbeitnehmer*innen haben die Gewerkschaften. Diese setzen sich für die Verbesserung ihrer Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen ein und vertreten Arbeitnehmer*innen  bei den Tarifverhandlungen als Verhandlungspartnerinnen der Arbeitgeber*innen bzw. ihrer Verbände (siehe Unternehmensverbände). Gewerkschaften handeln hier mit den Arbeitgeberverbänden tarifpolitische Verbesserungen aus (zum Beispiel Höhe der Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten, Einstellungs- und Entlassungsregeln) und schließen mit ihnen darüber bindende Verträge (siehe Tarifvertrag) ab. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen ist es ihnen gestattet, Streiks oder Boykotts als Formen des Arbeitskampfes zu organisieren (nicht streiken dürfen Beamtinnen und Beamte). Im Betrieb unterstützen Gewerkschafen ihre Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlich verankerten betrieblichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, beraten und unterstützen sie bei arbeitsvertraglichen Fragen, gewähren ihnen Rechtsschutz bei arbeits- und sozialrechtlichen Streitigkeiten und bieten ihnen Qualifizierung und Weiterbildung an. 

Die meisten Einzelgewerkschaften haben sich zur Stärkung ihrer Position in sogenannten "Dachverbänden" zusammengeschlossen. Diese vertreten die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der ihnen angeschlossenen Mitgliedsgewerkschaften gegenüber politischen Entscheidungsträger*innen, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden und koordinieren die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Die Dachverbände sind oft auch in europäischen bzw. internationalen Dachverbänden organisiert, vertreten die Interessen ihrer Mitgliedsgewerkschaften zum Beispiel bei internationalen Organisationen wie EU und UNO.

Die größte Dachorganisation ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit Sitz in Berlin. Im DGB haben sich die acht tarifpolitisch maßgebenden Einzelgewerkschaften mit rund sechs Millionen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern zusammengeschlossen. Für alle DGB-Gewerkschaften gilt strikt das Prinzip: Für jeden Betrieb ist nur eine einzige Gewerkschaft zuständig. Die dem DGB angeschlossenen Mitgliedgewerkschaften sind unterschiedlich groß und decken in ihrer Gesamtheit alle Branchen und Wirtschaftsbereiche ab:

  • Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) mit Sitz in Frankfurt/Main (ca. 2,26 Mio MG)
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit Sitz in Berlin (ca. 1,99 Mio MG)
  • Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) mit Sitz in Hannover (ca. 640.000 MG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Sitz in Frankfurt/Main (ca. 280.000 MG)
  • Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) mit Sitz in Frankfurt/Main (ca. 255.000 MG)
  • Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) mit Sitz in Hamburg (ca. 200.000 MG)
  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) mit Sitz in Frankfurt/Main (ca. 199.000 MG)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit Sitz in Hilden (ca. 185.000 MG).

Der zweitgrößte Dachverband ist der Deutsche Beamtenbund (dbb und tarifunion) mit Sitz in Berlin. In ihm haben sich 43 Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors mit rund 1,3 Mio Mitgliedern zusammengeschlossen. Seine Mitgliedsgewerkschaften im Bereich des Öffentlichen Dienstes konkurrieren dabei mit den DGB-Gewerkschaften "Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)", "Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)" und "Gewerkschaft der Polizei (GdP)". Der drittgrößte Dachverband ist der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), der mit rund 280.000 Mitgliedern 14 Einzelgewerkschaften vertritt, die sich insbesondere christlichen Grundsätzen verpflichtet fühlen. 

Überdies gibt es Berufsverbände, die als Tarifpartner die Interessen ihres Berufsstandes vertreten, ohne jedoch Mitglied in einem Dachverband zu sein. Sie sind aktiv zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit (zum Beispiel Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.), Luftverkehr (zum Beispiel Vereinigung Cockpit e.V. - VC), Journalismus (zum Beispiel Deutsche Journalistenverband - DJV) oder im höheren Angestelltenbereich (zum Beispiel Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie, VAA).

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