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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 23.03.2020, 13:55 Uhr

In der Familienpolitik der Bundesregierung wird ein besonderer Wert darauf gelegt, Migrant*innen bei ihrer Integration zu unterstützen. Ein Schwerpunkt liegt hier auf der Integration von Frauen und Müttern in den Arbeitsmarkt. 

Familien mit Migrationshintergrund sind besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen und von Transferleistungen abhängig. Diese Abhängigkeit reduziert sich deutlich, wenn die Mütter erwerbstätig sind. 

Auch ist belegt, dass die Berufstätigkeit und eine weitgehende gesellschaftliche Integration von Müttern aus Einwanderungsfamilien einen positiven Effekt auf die Integration der gesamten Familie und insbesondere der Kinder haben. 

Mit dem ESF-Bundesprogramm "Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" verfolgt das BMFSFJ das Ziel, den Erwerbseinstieg für Mütter mit Einwanderungsgeschichte (siehe Migrationshintergrund) zu erleichtern und den Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration zu verbessern. Rund 90 Träger sollen bundesweit dazu beitragen, bessere Zugangsmöglichkeiten zu bestehenden Angeboten der Arbeitsmarktintegration zu schaffen, den Müttern individuelle Wege zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit aufzuzeigen, die Erwerbsorientierung der Mütter durch individuelle Begleitung (Coaching und Mentoring) zu stützen und sie an Instrumente der Arbeitsförderung, der Kompetenzfeststellung und der Qualifizierung - und somit an den Arbeitsmarkt - heranzuführen. Das Angebot richtet sich an lange hier lebende wie auch an neu eingewanderte oder geflüchtete Mütter. Im Programm "Stark im Beruf" ist eine strategische Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) verankert. Damit auch Alleinerziehende durch Erwerbstätigkeit unabhängig sein können, sind sie auf ein gut funktionierendes Netz aus flexiblen Betreuungsangeboten für ihre Kinder und auf eine familienfreundliche Arbeitswelt angewiesen. Vom Ausbau der Kinderbetreuung durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) und den seit 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr profitieren insbesondere auch Alleinerziehende. 

Das BMFSFJ hat unter anderem ein kommunales Handlungskonzept "Unterstützung für Alleinerziehende" entwickelt, das in den Feldern Arbeitsvermittlung, Qualifizierung, flexible Kinderbetreuung und Unterstützung in der Nachbarschaft Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene aufzeigt. Ein Online-Handbuch "Unterstützungsnetzwerke für Alleinerziehende" zeigt, wie Unterstützungsnetzwerke aufgebaut werden und funktionieren können. Das Handbuch richtet sich an alle professionellen und ehrenamtlichen Akteure, die soziale Leistungen (auch) für Alleinerziehende anbieten. Dazu zählen Bildungsträger, (kommunale) Behörden oder Grundsicherungsstellen, aber auch sozial- und familienpolitische Initiativen und Bündnisse (zum Beispiel Lokale Bündnisse für Familien) oder Selbsthilfegruppen.

Die Jugendpolitik ist unter anderem darauf ausgerichtet, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Einstieg in Berufsausbildungund Studium zu erleichtern. Bundesweit begleiten über 450 Jugendmigrationsdienste (JMD) junge Menschen mit Migrationshintergrund - darunter auch nach Deutschland Geflüchtete - mit einem vielseitigen Angebot. Im Vordergrund steht ihre Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt. Das Angebot ist Teil der Initiative "JUGEND STÄRKEN". Im Auftrag des Bundesjugendministeriums vergibt die Otto Benecke Stiftung e.V. Zuwendungen nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) an junge Einwanderer*innen mit einem dauerhaften Bleiberecht sowie an Spätaussiedler*innen zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums. Gefördert werden studienvorbereitende Deutschsprachkurse, Kurse zum Erlernen der englischen Sprache, Seminare, die auf das Studium und/oder besondere Bewerbungs- und Prüfungstermine vorbereiten (Seminarprogramm) und auch die Teilnahme an Kursen zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- bzw. Hochschulreife sowie an Studienkollegs und Vorbereitungskursen zum Studienkolleg. Ziel ist es, die gesellschaftliche Eingliederung zu verstärken und die Fortsetzung der im Herkunftsland unterbrochenen Ausbildung zu ermöglichen.

Auch setzt das Ministerium ein breites Spektrum an Maßnahmen im Bereich "Engagement in der Flüchtlingshilfe" durch. 

Unter anderem beauftragte es zu diesem Thema eine umfangreiche Untersuchung. Das Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen" hat zum Ziel, Patenschaften zwischen geflüchteten und hier lebenden Menschen zu fördern und zu unterstützen. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen über die Patenschaften hinaus Gastfamilien und Vormundschaften gewonnen werden. Eine Broschüre "Darstellung der Maßnahmen der Bundesregierung für die Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen" gibt hier einen Überblick über Initiativen und Projekte.

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