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Jugendmigrationsdienste (JMD)


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 31.03.2020, 12:48 Uhr

Die JMD erhielten mit der Neuausrichtung der vom Bund geförderten Integrationsangebote im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 die Aufgabe, die soziale und berufliche Integration von Zugewanderten komplementär zu den Integrationskursen zu begleiten. Wie die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) sind sie wesentliche Grundpfeiler der Integrationspolitik des Bundes. Eine Schnittstelle beider Beratungsdienste ist die Arbeit mit Eltern, die JMD insbesondere in Fragen der Bildung und Ausbildung einbinden. JMD sind Teil der Initiative JUGEND STÄRKEN im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das sich deutschlandweit für eine bessere Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen auf lokaler Ebene einsetzt. Umgesetzt werden sie flächendeckend zum Beispiel von der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Trägern der Bundesarbeitsgemeinschaften der Katholischen und Evangelischen Jugendsozialarbeit, der Arbeitsgemeinschaft der Freien Trägergruppe (zum Beispiel Internationaler Bund (IB), Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer Gesamtverband)

An rund 450 Standorten bieten qualifizierte Berater*innen, oft mit Migrationshintergrund und mehrsprachig, folgende Dienstleistungen an: 

  • individuelle Integrationsplanung und -begleitung auf Basis des Case Managements am Übergang Schule - Ausbildung,
  • sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach der Teilnahme an einem Integrationskurs,
  • Beratung von Eltern und Elternarbeit,
  • Gruppen- und Bildungsangebote (zum Beispiel Orientierung im Bildungs- bzw. Ausbildungssystem, Sprach- und Kommunikationstraining, Bewerbungsvorbereitung, Freiwilliges Engagement).

Dabei arbeiten sie eng mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Freizeiteinrichtungen, Regeldiensten und anderen sozialen Einrichtungen zusammen und arbeiten an deren interkulturellen Öffnung mit. 

Seit 2009 führen JMD überdies die "Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H)" durch: Junge Zugewanderte, die eine im Herkunftsland begonnene akademische Ausbildung abgebrochen haben bzw. ein Hochschulstudium in Deutschland beginnen möchten, werden bis zur Aufnahme des Studiums unterstützt. Geflüchtete, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können bei der Bildungsberatung GF-H die Zulassung zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) beantragen.

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