|  Beschäftigung / Arbeitsmarkt

Beschäftigungsquote


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 09.09.2020, 14:24 Uhr

Grundlage für die Berechnung der Beschäftigungsquote sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und alle geringfügig Beschäftigten unabhängig davon, ob diese in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Ihre Zahl wird aus den Meldungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Sozialversicherung gewonnen. 

Die Beschäftigungsquote wird wie folgt berechnet:

Beschäftigungsquote =         

Beschäftigte (15 bis unter 65 Jahre)

      X 100

Bevölkerung (15 bis unter 65 Jahre)

Die Bevölkerung, die zur Berechnung der Quote herangezogen wird, umfasst alle gemeldeten deutschen wie ausländischen Einwohner*innen eines Gebietes mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung. 

Die BA berichtet zweimal jährlich (Stichtage: 30. Juni und 31. Dezember) über sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte in den Kreisen und Regionen der Agenturen für Arbeit (AA), in den Bundesländern und in ganz Deutschland, auch nach ausgewählten Merkmalen wie zum Beispiel Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Alter. 

Die Beschäftigungsquote ist ein wichtiger Indikator zur Beurteilung des Beschäftigungsstandes in Deutschland und in den unterschiedlichen Regionen. Sie macht deutlich, in welchem Ausmaß sich zum Beispiel soziodemographische Veränderungen, Zuwanderung, Wirtschaftslage oder Arbeitsmarktpolitik insgesamt oder auch nach Regionen kurz-, mittel- und langfristig auf die Beschäftigung auswirken (siehe Demografischer Wandel).  

Die Beschäftigungsquote ist zu unterscheiden von der Erwerbstätigenquote (Erwerbsquote und Erwerbstätigenquote), die den Anteil aller Personen, die Arbeit haben (Erwerbstätige) an der Gesamtbevölkerung abbildet.

X