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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 16.09.2020, 12:47 Uhr

Zu dieser Gruppe gehören also auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Werkstudentinnen und Werkstudenten, ebenso Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen arbeiten, oder solche, die zum Beispiel ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden Beamt*innenSelbstständigemithelfende Familienangehörige, Berufs- sowie Zeitsoldat*innen und Wehr- und Zivildienstleistende. 

Eine Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die sogenannte Beschäftigtenstatistik (siehe Beschäftigungsquote), wird regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellt. Sie beruht auf den Meldungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Kranken-, Renten-, Pflege- und/oder Arbeitslosenversicherung. 

Eine sozialversicherungspflichtige (Vollzeit-) Beschäftigung stellt in Deutschland das klassische "Normalarbeitsverhältnis" dar. Innerhalb der Gruppe aller Erwerbstätigen spielen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine besondere Rolle: Einerseits tragen sie maßgeblich zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland bei (Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung). Andererseits erwerben sie über ihre Beitragszahlungen wichtige Leistungsansprüche und sind damit im Vergleich zu atypisch Beschäftigten relativ gut abgesichert und eher vor existenziellen Bedrohungen gesichert. 

Viele langjährig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die arbeitslos werden, erleben es persönlich als Nachteil, dass sie nach Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld seit Anfang 2005 keine sog Arbeitslosenhilfe mehr bekommen. Deren Höhe orientierte sich ähnlich wie das Arbeitslosengeld an dem vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielten Arbeitsentgelt. Die Arbeitslosenhilfe wurde im Zuge der Hartz-4-Gesetzgebung (siehe Hartz-Gesetze) abgeschafft. Stattdessen erhalten auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte das Arbeitslosengeld II als sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende  - genau wie alle die Menschen, die zuvor niemals durch ihre Arbeit die sozialen Sicherungssysteme mitfinanziert haben.

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