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Erwerbsquote und Erwerbstätigenquote


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 10.09.2020, 13:29 Uhr

Die Quoten werden für nationale Berechnungen, insbesondere aber zum Zweck des internationalen Vergleichs herangezogen. Sie basieren auf einem internationalen Konzept, dem sog. Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO). Erwerbstätige werden hier definiert als alle Personen im Alter zwischen 15 bis 74 Jahren, die einer Erwerbstätigkeit oder mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen - unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit. Die Zahl der Erwerbstätigen wird auf Basis eines international abgestimmte Erhebungsverfahrens in Deutschland u. a. im Rahmen der EU-Arbeitskräfteerhebung und des Mikrozensus erfasst und stammt aus einer Vielzahl von weiteren erwerbsstatistischen Quellen.  

Erwerbsquote: Die Erwerbsquote misst die Beteiligung von Menschen am Arbeitsmarkt bzw. den Anteil der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen, also Personen, die Arbeit haben (Erwerbstätige) und Personen, die Arbeit suchen (Erwerbslose), an der Gesamtbevölkerung. Sie wird wie folgt berechnet:

Erwerbsquote: Die Erwerbsquote misst die Beteiligung von Menschen am Arbeitsmarkt bzw. den Anteil der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen, also Personen, die Arbeit haben (Erwerbstätige) und Personen, die Arbeit suchen (Erwerbslose), an der Gesamtbevölkerung. Sie wird wie folgt berechnet:

Personen, die Arbeit suchen (Erwerbslose), an der Gesamtbevölkerung. Sie wird wie folgt berechnet:

Erwerbsquote: Die Erwerbsquote misst die Beteiligung von Menschen am Arbeitsmarkt bzw. den Anteil der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen, also Personen, die Arbeit haben (Erwerbstätige) und Personen, die Arbeit suchen (Erwerbslose), an der Gesamtbevölkerung. Sie wird wie folgt berechnet:

Erwerbsquote =

Erwerbstätige + Erwerbslose

(= Erwerbspersonen)

X 100

Bevölkerung

Erwerbstätigenquote: Die Erwerbstätigenquote misst - in Abgrenzung zur Erwerbsquote - den Anteil aller tatsächlich Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung. Sie wird wie folgt berechnet:

Erwerbstätigenquote =

Erwerbstätige

X 100

Bevölkerung

In der amtlichen Statistik des Bundesamtes für Statistik (Destatis) werden nach dieser Formel auch Quoten zum Beispiel für bestimmte Bevölkerungsgruppen und Altersstufen an der jeweils gleichaltrigen Gruppe in der Gesamtbevölkerung berechnet. Zum Beispiel der Anteil aller ausländischen Personen in der Altersgruppe älter als 55 Jahre an der gleichaltrigen Gruppe in der Gesamtbevölkerung.

In der Erwerbstätigenrechnung im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden für Deutschland - je nach Verwendungszweck - die Erwerbstätigen mit Wohnsitz in Deutschland (sogenanntes Inländerkonzept) oder nur mit Arbeitsort in Deutschland (sogenanntes Inlandskonzept) dargestellt. 

Die Erwerbstätigenquote darf nicht verwechselt werden zum Beispiel mit der Beschäftigungsquote. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhoben und bildet ausschließlich den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung ab. 

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