BMAS: Zweite Stufe des neuen Fachkräfte­ein­wan­derungs­ge­setz­es tritt im März in Kraft

[BMAS] Leichterer Zugang für ausländische Kräfte mit Berufserfahrung und für Auszubildende / bessere Anerkennung von Berufsqualifikationen

Das von der Bundesregierung weiterentwickelte Fachkräfte­einwanderungs­recht schafft neue Möglichkeiten, um in Deutschland erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. Zum 1. März 2024 treten viele der Neuerungen in Kraft.

"Der Fachkräftemangel darf nicht zur Wachstumsbremse werden. Damit unsere Wirtschaft genügend Fachkräfte hat, brauchen wir jede helfende Hand und jeden klugen Kopf. Unser neues Fachkräfte­einwanderungsgesetz gehört zu den modernsten in Europa und ist die richtige Grundlage, um hier erfolgreich zu sein. Ab März treten weitere Regelungen in Kraft. Damit machen wir es ausländischen Fachkräften mit Berufserfahrung und Auszubildenden leichter, nach Deutschland zu kommen. Zusammen mit einer starken Aus- und Weiterbildung und einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie älteren Beschäftigten ist das der richtige Weg, um unser Potential als drittstärkste Volkswirtschaft voll auszuschöpfen und so auch unseren Wohlstand zu sichern. Damit Fachkräfte aus der ganzen Welt nach Deutschland kommen und hier bleiben wollen, brauchen wir jedoch nicht nur gute Gesetze, sondern auch die Offenheit und den Willen, sie am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft willkommen zu heißen", erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

"Wir sorgen dafür, dass die Fachkräfte in unser Land kommen können, die unsere Wirtschaft seit Jahren dringend braucht. Dafür gelten ab dem 1. März wichtige Verbesserungen. Wir wissen, dass Fach- und Arbeitskräfte notwendig für unsere Zukunftsfähigkeit und den Wohlstand unseres Landes sind. Wir bauen bürokratische Hürden ab und machen Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte – zum Beispiel in der Pflege, wo wir viele Kräfte brauchen", ergänzt Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Menschen aus Drittstaaten können künftig bereits dann in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Sie müssen eine Gehaltsschwelle einhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Für die Berufserfahrenen muss die ausländische Berufsqualifikation künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und kürzere Verfahren. Davon profitieren als Arbeitgeber insbesondere auch Handwerksbetriebe und Mittelständler.

Wenn die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt werden muss - beispiels­weise in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen -, kann das Verfahren künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland begonnen werden. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Dies bietet beiden Seiten Vorteile: Der Arbeitgeber kann schneller eine vorqualifizierte Fachkraft beschäftigen. Und die*der Arbeitnehmer*in kann sich in Deutschland nachqualifizieren, nebenher schon arbeiten und damit neben wertvoller Berufserfahrung auch berufsbezogene Deutschkenntnisse erwerben.

Es eröffnen sich neue Möglichkeiten, die Engpässe im Pflegebereich zu mildern. Deshalb können künftig auch qualifizierte Pflegehilfskräfte nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung zur Pflegehilfskraft in Deutschland erworben oder anerkannt ist.

Auch in anderen Bereichen wird es Verbesserungen für Nicht-EU-Ausländer*­innen geben, wenn sie zu Bildungszwecken oder für Sprachkurse nach Deutschland kommen. Sie dürfen Nebenjobs ausüben und erhalten mehr Zeit, um ihre berufliche Qualifikation anerkennen zu lassen.

Wer in Deutschland ausgebildet wird, ist die Fachkraft von morgen. Das Studium in Deutschland wird attraktiver, indem die Regelungen für die Beschäftigung flexibilisiert werden. Bei der Berufsausbildung wird die Vorrangprüfung abgeschafft. Ausbildungs­betriebe können damit ihre freien Ausbildungs­plätze schneller besetzen. Für geduldete Personen, die ihren Lebensunterhalt sichern können, wird zudem mit einer Aufenthalts­erlaubnis zur Berufsausbildung ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, eine Ausbildung aufzunehmen. Davon profitieren auch die Ausbildungsbetriebe.

Außerdem wird zur Deckung von zeitweilig besonders hohen Bedarfen erstmals eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung geschaffen. Für Arbeitgeber ist dies eine gute Möglichkeit, ausländische Fachkräfte anzuwerben und bis zu acht Monate einzustellen. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Die Beschäftigung ist vom ersten Tag an sozialversicherungspflichtig. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierfür für das Jahr 2024 ein Kontingent von 25.000 festgelegt.

Die erste Stufe der neuen Regelungen für die Fachkräfteeinwanderung ist bereits im November 2023 in Kraft getreten. Sie umfasste hauptsächlich Erleichterungen bei der „Blauen Karte EU“ und bei anerkannten Fachkräften. Die dritte Stufe, unter anderem mit der Chancenkarte zur Jobsuche, folgt zum 1. Juni 2024.

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