BMAS: Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz erweitert Fördermöglichkeiten für Ausländerinnen und Ausländer

[BMAS] Am 1. August 2019 tritt das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft. Damit können viele Geflüchtete erstmals an Integrations- und Berufssprachkursen teilnehmen. Zudem wird der Zugang zur Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer stark ausgeweitet. Insbesondere die Qualifizierung junger Geflüchteter soll so gestärkt werden, um ihnen bessere Chancen auf Integration in Arbeit zu geben. Aber auch Auszubildende aus anderen EU-Staaten können nun bei einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland besser unterstützt werden. Außerdem kann künftig die gezielte Fachkräfteeinwanderung junger Menschen aus Drittstaaten in eine betriebliche Ausbildung gefördert werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt dazu: "Besonders junge Geflüchtete brauchen berufliche Chancen und Perspektiven in Deutschland, nicht Steine auf dem Weg dahin. Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz helfen wir ihnen, für den deutschen Arbeitsmarkt notwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, eine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren und so perspektivisch ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Dies gilt auch für Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Sprache und Ausbildung sind zentral für Teilhabe: Wer deutsch spricht und eine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen hat, der hat auch gute Chancen, eine Arbeit zu finden und sich in Deutschland zu integrieren."

Die vollständige Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit allen Regelungen im Einzelnen finden Sie hier.

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