Berufssprachkurse – Ein Zwischenstand zur Umsetzung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV)

Von Iris Beckmann-Schulz,
Leiterin der IQ Fachstelle "Berufsbezogenes Deutsch", passage gGmbH, Hamburg

Ein zentrales Thema in der Weiterbildung für Migrantinnen und Migranten ist es seit dem 1. Juli 2016, die "Verordnung zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung" (DeuFöV – das Programm firmiert inzwischen unter dem Namen „Berufssprachkurse“) umzusetzen. Im Anschluss an die Integrationskurse wird nun im Rahmen des "Gesamtprogramms Sprache" ein regelhaftes und nicht ESF-gefördertes Sprachbildungsprogramm etabliert, das sich an den besonderen kommunikativen Anforderungen am Arbeitsplatz und in der beruflichen Qualifizierung orientiert.

Die IQ Fachstelle "Berufsbezogenes Deutsch" hat vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Auftrag übernommen, Konzepte für Spezialmodule zur Sprachqualifizierung im Kontext von Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse sowie für fachspezifische Module zu entwickeln (§ 13 DeuFöV). Das Konzept für die "akademischen Heilberufe C1" liegt inzwischen bereits vor; es folgen in diesem Jahr der Einzelhandel, die Pflege- und Gesundheitsberufe, pädagogische Berufe und der Bereich Gewerbe/Technik.

Bei der Erstellung der Module zeigt sich uns einmal mehr, wie wertvoll hier die Einbindung der Praxiserfahrung und Expertise der IQ Teilprojekte zur Sprachqualifizierung in einzelnen Berufsfeldern ist. Um diese IQ Expertise der Teilprojekte auch in der operativen Umsetzung der Berufssprachkurse im Kontext von Anerkennungsverfahren zu verankern und für die Praxis nutzbar zu machen, können die entsprechenden Träger zudem die Zulassung für die Umsetzung auch einzelner Spezialmodule, z.B. die Sprachqualifizierung für Medizinerinnen und Mediziner, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.* Zur Sicherstellung der Qualität der Angebote wird es notwendig sein, die Förderbedingungen der Kurse anzupassen, z.B. was die Anzahl der Teilnehmenden betrifft.

Aus Sicht der Fachstelle und der Fachgruppe "Berufsbezogenes Deutsch" wird der Bereich der Lehrkräftequalifizierung zukünftig eine noch wichtigere Rolle spielen als bisher. Die stärkere Ausrichtung der neuen Berufssprachkurse auf höhere Niveaustufen erfordert entsprechende Erfahrungen und Kompetenzen auf Seiten der Lehrkräfte. Dies gilt ebenso für die zahlreichen neuen Deutschkursangebote auf den Niveaustufen A1 / A2, deren Inhalte zunehmend arbeitsmarktbezogen gestaltet werden sollen. Zur Zeit werden die erweiterten Anforderungen, die sich an das Lehrpersonal im Förderprogramm IQ richten, ermittelt und von der Fachstelle in Kooperation mit den Landesnetzwerken in neue Konzepte und Strukturen der bundesweiten Fortbildungsangebote zum berufsbezogenen Deutsch eingearbeitet.

Weitere Arbeitsfelder, in denen das Förderprogramm IQ auch weiterhin als Entwicklungs- und Erprobungsfeld eine hohe Bedeutung hat, sind die betriebliche Weiterbildung "Deutsch am Arbeitsplatz", individuelle und digitale Lernangebote sowie das Integrierte Fach- und Sprachlernen: Die neue Verordnung zur berufsbezogenen Sprachförderung sieht ja u.a. die Möglichkeit vor, "Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach SGB II und III mit den Berufssprachkursen zu kombinieren" (§ 16 DeuFöV). Wir sehen hier zum einen eine Chance, einige erprobte Ansätze eines Integrierten (und nicht nur kombinierten) Fach- und Sprachlernens in die Regelangebote zu transferieren. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass eng verzahnte Ansätze des fachlichen und sprachlichen Lernens in der beruflichen Qualifizierung, wie sie beispielsweise im Förderprogramm IQ im Kontext der Anpassungsqualifizierungen entwickelt und erprobt werden, nicht gänzlich über die neuen Förderstrukturen abgebildet werden können: Die sprachlichen Lernbedarfe in beruflicher Weiterbildung richten sich oft nach sehr spezifischen fachlichen Anforderungen einzelner Berufsbilder bzw. Qualifizierungen, die ein passgenaues interdisziplinäres Vorgehen erfordern.

* Nähere Informationen finden Sie hier

Gastbeitrag von Iris Beckmann-Schulz für den Newsletter 1/2017 der Fachstelle "Beratung und Qualifizierung“

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