Gastbeitrag

So unterstützt das BIBB die zuständigen Stellen bei der Anerkennung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) verfügt über einen eigenen Arbeitsbereich zum Thema „Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen“. Zu dessen Aufgaben zählen vor allem die Bereitstellung von Informationen zur Anerkennung und die wissenschaftliche Begleitung der Anerkennungspraxis. Die Angebote richten sich sowohl an Anerkennungsinteressierte als auch an zuständige Stellen. Für die zuständigen Stellen sind insbesondere drei Angebote von Nutzen.

1. Anerkennung in Deutschland: Das Informationsportal der Bundesregierung

Das BIBB gibt im Auftrag der Bundesregierung das zentrale Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen heraus: „Anerkennung in Deutschland“ spricht die drei Hauptzielgruppen Fachkräfte, Profis und Arbeitgeber*innen an. Zu den Profis zählen neben Anerkennungsberater*innen vor allem die Mitarbeiter*innen der zuständigen Stellen. Diese können einerseits selbst auf dem Portal recherchieren. Andererseits finden sich zuständige Stellen und Beratungsstellen in der Berichterstattung auf dem Anerkennungsportal wieder, so z. B. in aktuellen Beiträgen in der Rubrik „Aus der Praxis“. Der Newsletter von „Anerkennung in Deutschland“ informiert zudem regelmäßig über aktuelle Themen und wichtige Updates im Bereich Anerkennung.

Ganz konkret werden die zuständigen Stellen in den Tools „Anerkennungs-Finder“ und „Profi-Filter“ sichtbar. Durch die Beantwortung einfacher Fragen erhalten Fachkräfte mit dem Anerkennungs-Finder wichtige Informationen zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation. Der Anerkennungs-Finder leitet die Fachkräfte zunächst zur nächstgelegenen Beratungsstelle und nennt in einem weiteren Schritt die zuständige Stelle für die Antragstellung. Per Mitteilung ans BIBB haben zuständige Stellen hier die Option, konkrete Ansprechpersonen zu nennen, Antragsformulare zu hinterlegen oder weitere Informationen zu Antrag und Verfahren anzugeben. Der Profi-Filter ist das Tool für Profis in der Beratung und bietet eine schnelle Übersicht zu Berufen, zuständigen Stellen und Reglementierungen. Anerkennungs-Finder und Profi-Filter sollen durch die zielgerichtete Zuleitung und Online-Erstberatung zur Entlastung der zuständigen Stellen beitragen.

Zukünftig soll ausgehend vom Anerkennungsportal die zentrale Online-Antragstellung möglich sein. Dies wird derzeit im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unter Einbindung der Bundesländer realisiert. So soll das Verfahren sowohl für Antragstellende als auch für zuständige Stellen vereinfacht werden.

2. Anerkennungsmonitoring: Wissenschaftliche Beobachtung und fachlicher Austausch

Das BIBB-Anerkennungsmonitoring beobachtet seit 2013 das Anerkennungsgeschehen, führt empirische Untersuchungen durch, begleitet die amtliche Anerkennungsstatistik zu den Bundesberufen und wertet diese aus. Die Ergebnisse werden der Politik und der (Fach-) Öffentlichkeit im Bericht zum Anerkennungsgesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie in eigenen Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt. Damit schafft das Monitoring Transparenz über Strukturen, Entwicklungen, Anpassungs- und Unterstützungsbedarfe sowie Herausforderungen bei der beruflichen Anerkennung. Zuständige Stellen können darin ihre eigenen Erfahrungen mit denen anderer Bundesländer vergleichen und sich so besser in der Anerkennungslandschaft verorten.

Ganz konkret unterstützt das Monitoring zuständige Stellen über Austauschworkshops zu Gesundheitsberufen, die im Winter 2020/2021 bereits zum fünften Mal stattfanden. Die Workshops dienen den zuständigen Stellen des Gesundheitsbereichs in erster Linie als Plattform zum gegenseitigen Austausch über Erfahrungen und Fragen zum Umgang mit verschiedensten Anliegen aus der täglichen Anerkennungspraxis sowie als Möglichkeit zur Vernetzung. Zugleich werden sie über neue Ergebnisse des Monitorings und andere Themen informiert und können diese diskutieren. Hierzu arbeitet das Monitoring eng mit der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) zusammen. Ergänzt wird das Programm durch Gastbeiträge zu Einrichtungen oder Projekten, die für die Arbeit der Stellen relevant sind oder werden können. So etwa zu der 2020 eingerichteten Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), die zuständige Stellen bei Auslandsanträgen entlasten soll. Mittlerweile nehmen auch Vertreter*innen aus bundes- und landespolitischen Ressorts an den Workshops teil, wodurch sich die zuständigen Stellen unmittelbar mit Beteiligten der Gesetzgebung austauschen können.

3. NetQA: Austausch und Wissenstransfer zu Qualifikationsanalysen

Das Netzwerk Qualifikationsanalyse (NetQA) fördert die Vernetzung der zuständigen Stellen in allen Fragen rund um die Qualifikationsanalyse (QA): vom ersten Beratungsgespräch mit den Anerkennungsinteressierten über die Expert*innensuche und Durchführung der QA bis zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation.

NetQA ist ein vom BMBF gefördertes Projekt mit Partner*innen aus dem Bereich der Handwerkskammern (HWK) sowie der Industrie- und Handelskammern (IHK). Als Projektpartner*innen und Multiplikator*innen geben die beteiligten Kammern ihre Erfahrungen mit der QA an die zuständigen Stellen in festgelegten Transferregionen weiter.

NetQA bietet Austauschformate und bedarfsgerechte Schulungsformate wie z. B. Webinare zu den Bereichen Beratung, Durchführung und Verbescheidung der QA an. Berater*innen können sich bei Interesse an die Projektpartner*innen wenden. Die Ansprechpersonen für die jeweilige Kammer und Region lassen sich über die Deutschlandkarte auf der NetQA-Projektseite auf „Anerkennung in Deutschland“ finden. Auf dem Portal befindet sich auch der „Expertise- und Wissenspool“, der Arbeitsmaterialien zur praktischen Umsetzung der QA bereithält. Alle Handreichungen, Checklisten und Arbeitshilfen werden hier abgelegt und stetig aktualisiert. Der Zugang ist für Mitarbeitende der zuständigen Stellen reserviert.

Mit dem Sonderfonds Qualifikationsanalysen bietet NetQA zudem die Möglichkeit der Finanzierung einer QA. Voraussetzung: Die Kosten können weder privat noch über die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Stipendienprogramme in den Bundesländern Hamburg und Berlin bezahlt werden. Nur dann kommt der Sonderfonds als sogenannte nachrangige Förderung in Frage.

Die Öffentlichkeitsarbeit von NetQA macht auf die Supportangebote zur QA aufmerksam und ist somit ein wichtiger Baustein zur dauerhaften Sicherung der Projektergebnisse sowie zur nachhaltigen Unterstützung der zuständigen Stellen. So wird z.B. in einem Tutorial-Video erklärt, was Berater*innen über den Ablauf einer QA wissen sollten. FAQs geben gezielte Antworten auf häufig gestellte Fragen. Projektflyer in mehreren Sprachen und weitere Infomaterialien zur QA können beim BIBB angefordert werden.

Gastbeitrag des Arbeitsbereichs 3.3, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für den Newsletter 2/2021 der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung

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