Der Anerkennungszuschuss – ein Erfolgsmodell!

Seit dem 1. Dezember 2016 haben Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen die Möglichkeit, Unterstützung bei der Finanzierung des Berufsanerkennungsverfahrens zu erhalten. Alle diejenigen, die nicht durch andere Fördermöglichkeiten unterstützt werden (SGB II, SGB III, Länderprogramme etc.), können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Initiiert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird das Projekt zur „Entwicklung und Erprobung eines Konzepts zur Förderung von Anerkennungskosten" vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) wissenschaftlich begleitet.

Nach einem Jahr Erfahrung und 1.925 Antragseingängen von Antragstellenden aus 118 Ländern kann ein erstes Resümee gezogen werden (Stand: 30.11.2017):

  1. Etwa 34 Prozent aller Anträge stammen von Personen, die die Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union besitzen.

  2. Die Antragstellenden sind relativ jung: Fast die Hälfte der Personen, die einen Antrag auf den Anerkennungszuschuss stellen, sind unter 30 Jahre alt. Der Anerkennungszuschuss ist folglich ein wichtiger Baustein für die zukünftige Fachkräftesicherung. Das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Antragstellenden ist zudem ausgeglichen – aus genderpolitischen Gesichtspunkten ein Erfolg.

  3. Der Anerkennungszuschuss ist vor allen Dingen in den Flächenländern gefragt. 59 Prozent aller Antragstellenden stammen aus den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

  4. 90 Prozent der Anträge bekamen eine Förderzusage; ein Fünftel aller Antragstellenden erhielt bereits finanzielle Unterstützung. Insbesondere Personen mit einem geringen Einkommen profitieren von der Möglichkeit, beispielsweise Übersetzungskosten fördern zu lassen, wie Sima Rabiee Roudsari – Gesundheits- und Krankenpflegerin aus dem Iran – zu berichten weiß: „Ich hatte zu dieser Zeit wirklich keine finanziellen Mittel dafür. Es war eine große Hilfe, als die Förderung zugesagt wurde. So konnte ich meine Papiere vervollständigen."

  5. Der Anerkennungszuschuss hilft, dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegenzuwirken. Laut der halbjährlich erscheinenden Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit existiert zwar kein flächendeckender Fachkräftemangel, wohl aber mit regionalen Unterschieden in einigen Berufsfeldern: Im Gesundheits- und Pflegebereich sind auf akademischer Ebene sowohl die Humanmedizin als auch die Pharmazie zu nennen und auf Ausbildungsebene die Gesundheits- und Krankenpflegekräfte. In den technischen Berufen existiert ein bundesweiter Fachkräftemangel an Ingenieuren/innen in zahlreichen Fachrichtungen. Diese Engpassberufe spiegeln sich in den Zahlen der Antragstellenden wider (vgl. Abb. 1). Der Anerkennungszuschuss besitzt folglich eine Schlüsselfunktion bei der Behebung des Fachkräftemangels.


Wichtige Akteure, die den Anerkennungszuschuss über diese Meldungen hinaus zu einem Erfolg machen, sind die bundesweit vertretenen Anerkennungsberatungsstellen in- und außerhalb des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. In einer ersten Befragung der sog. zuleitenden Stellen äußerten diese eine hohe Zufriedenheit mit dem Anerkennungszuschuss: 61 Prozent gehen davon aus, dass der Anerkennungszuschuss die Zahl der Anerkennungsverfahren signifikant erhöhen wird.

Nach einem Jahr ist bereits absehbar: Der Anerkennungszuschuss hat sich zu einem wesentlichen Eckpfeiler des Anerkennungsgeschehens in Deutschland entwickelt und wird dieses zukünftig erfolgreich mitgestalten. Zum ersten Jahrestag des Anerkennungszuschusses hat das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung eine Broschüre mit ersten Erkenntnisse und Erfahrungen des vergangenen Jahres veröffentlicht.
Diese ist abrufbar unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/media/2017-anerkennungszuschuss-broschuere-1jahr.pdf
Die Broschüre gibt einen Einblick in das Antragsgeschehen. Für Anerkennungsberaterinnen und -berater ist sie eine wichtige Informationsquelle für verschiedene Fragen zum Anerkennungszuschuss. Seit Kurzem stehen unter www.anerkennungszuschuss.de neben der Möglichkeit zum Download zentraler Dokumente – wie etwa Flyer, Broschüre und dem Einleger – auch Tutorial-Videos zur Verfügung, die Interessierten eine Anleitung zur Antragsausfüllung bieten. Hiervon können sowohl Antragstellende als auch Beratungsfachkräfte profitieren.

Für das Jahr 2018 sind Online-Schulungen für Beraterinnen und Berater geplant. Neben allgemeinen Informationen bieten diese auch Raum für Fragen. Selbstverständlich steht die Zentrale Förderstelle auch weiterhin per E-Mail (anerkennungszuschuss@f-bb.de) und Telefonhotline (0371 433 11 222) zur Verfügung.


Beitrag von Lydia Plänitz und Patrick Stellbrink für den Newsletter 4/2017 der Fachstelle „Beratung und Qualifizierung“.

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