Unterstützung bei der Umsetzung des § 16d AufenthG

In Zusammenarbeit mit der Fachstelle Einwanderung und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Fachstelle Beratung und Qualifizierung bei der Umsetzung des § 16d AufenthG "Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen".

Leitfaden zu § 16d Aufenthaltsgesetz

Fachkräften aus Drittstaaten, deren ausländische Berufsqualifikation (noch) nicht vollständig anerkannt ist, bietet §16d AufenthG die Möglichkeit, durch in Deutschland zu absolvierende Qualifizierungsmaßnahmen eine volle Gleichwertigkeit bzw. eine Berufsausübungserlaubnis zu erlangen und sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Leitfaden gibt Beratungsfachkräften sowie im Kontext des § 16d AufenthG beteiligten Akteuren in handlicher Form einen Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren.

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Handout: Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Qualifikationen (nach § 16d AufenthG) – wie geht das?

Handout: Visa for the purpose of recognition of foreign qualifications (pursuant to section 16d of the German Residence Act) – how does it work?

Das Handout richtet sich an einreisewillige Fachkräfte und stellt den Verfahrensablauf bei einer Einreise nach § 16d AufenthG sowie die wichtigsten Unterstützungsstrukturen dar. Akteure, die interessierte Fachkräfte zur Einreise über den § 16d AufenthG beraten, können dies im Rahmen der Beratung verwenden und als Informationsblatt an die Fachkräfte weitergeben.

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