Auf den Punkt gebracht!

Sefer Öncel, Ansprechpartner für Migrationsfragen der Regionaldirektion NRW, stellt die Integration Points (IP) für geflüchtete Menschen in NRW vor.

Nordrhein-Westfalen hat seit 2015 mehr als 250.000 Menschen aufgenommen, die auf der Flucht vor Krieg und Terror ihre Heimatländer verlassen haben. Diese Menschen in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, ist eine der größten Herausforderungen der vergangenen Jahrzehnte. Zugleich bieten sich aber auch Chancen für den Wirtschaftsstandort NRW und Unternehmen.

Für geflüchtete Menschen ist es nicht leicht, auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt Fuß zu fassen. Sie müssen lernen, in einem fremden Land mit ungewohntem Alltag, mit neuen (schulischen) Anforderungen und einer für sie ebenso unbekannten Behördenstruktur zurechtzukommen. Hinzu kommen die größten Hemmnisse für die Integration: fehlende Sprachkenntnisse und Qualifikationsdefizite in Bezug auf berufliche Anforderung. Um geflüchtete Menschen frühzeitig zu unterstützen, sie an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt heranzuführen und ihnen  die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, hat die Regionaldirektion NRW als Vorreiter in Deutschland seit dem 1. Januar 2016 flächendeckend das neue Angebot der Integration Points (IP) für geflüchtete Menschen in NRW eingerichtet. Diese einheitlichen gemeinsamen Anlaufstellen bieten den geflüchteten Menschen Orientierung und Hilfe. Sie sind Anlaufstellen mit Wiedererkennungswert und kurzen Wegen, in denen geflüchtete Menschen abgestimmte Beratung und Unterstützung durch eigens spezialisierte Fachkräfte erhalten. Mit der frühzeitigen Ansprache von Geflüchteten mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit stellen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter die Weichen für einen erfolgreichen Einstieg in Ausbildung und Arbeit.

Selbstverständlich kann das Beratungsangebot der Arbeitsagenturen und Jobcenter von allen Geflüchteten, unabhängig vom Herkunftsland, in Anspruch genommen werden. Die Spezialisten von Arbeitsagentur, Jobcenter und Kommune (z.B. Ausländerbehörde, Sozialamt, Jugendamt, Förderprogramm IQ) unterstützen in enger Abstimmung die Eingliederung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und können frühzeitig beispielsweise Sprach- und Integrationskurse anbieten. Die transparente Verzahnung und Bündelung bestehender Angebote und Maßnahmen der jeweiligen Partner ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine aktive und wirkungsvolle Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Neben den Regelangeboten wurden in den vergangen Monaten viele neue flüchtlingsspezifische Maßnahmen (z.B. "Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb – KompAS" und, speziell in NRW, das "Förderzentrum für Flüchtlinge") konzipiert und stehen den Kunden für die Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zur Verfügung.

Zur Bewältigung der großen Herausforderung wurden den Arbeitsagenturen und Jobcentern zusätzliches Personal und Mittel zur Verfügung gestellt. Die angesetzten Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte besitzen besondere Kompetenzen: Dazu gehören Fremdsprachenkenntnisse, spezifische Rechtskenntnisse (Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht etc.) und die notwendige interkulturelle Sensibilität. Damit ist nicht nur die passgenaue Betreuung geflüchteter Menschen gewährleistet, zugleich wird verhindert, dass das Engagement der Bundesagentur für Arbeit für Geflüchtete nicht zulasten einheimischer Arbeitsloser und Leistungsbezieher geht. Neben der festen Anlaufstelle in 49 Integration Points in NRW besteht auch die Möglichkeit der mobilen Datenaufnahme und Beratung außerhalb der Integration Points (z.B. kommunale Einrichtungen).

Den Beitrag von Sefer Öncel können Sie auch in der Ausgabe unseres Magazins IQ Konkret mit dem Schwerpunktthema "Management von Integration" nachlesen.

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