Adressaten für Transfer:
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Beratungsstellen Arbeit, Anerkennungsberatungsstellen, weitere arbeitsrechtliche Beratungsstellen, Servicestelle gegen Zwangsarbeit, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Migrantenorganisationen, Gewerkschaften
Instrument:
Die Faire Integration Beratungsstellen sind ein bundesweites Beratungsangebot im Rahmen des Förderprogramms IQ. Die Beratung erfolgt kostenlos, anonym und in verschiedenen Herkunftssprachen für Geflüchtete und Migrant*innen aus Drittstaaten.
Projekt:
IQ Fachstelle Faire Integration Beratungsstellen von Faire Integration
Träger:
Träger der Fachstelle: IQ Consult gGmbH
Träger der Beratungsstellen: In Trägervielfalt organisiert
Projektansprechpartner*innen
Ansprechpartner*innen der Fachstelle
Jens Nieth, Projektleiter der Fachstelle Faire Integration
j.nieth(at)iq-consult.de, 0211 4301 222
Katharina Hamann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Fachstelle Faire Integration
k.hamann(at)iq-consult.de, 0211 4301 185
Ansprechpartner*innen der Faire Integration Beratungsstellen finden sich hier:
www.faire-integration.de/beratungsstellen
Angebot
Alle Informationen zu den Beratungsstellen, der Fachstelle und Informationsmaterial sowie Ansprechpartner*innen finden sich auf der Webseite von Faire Integration: www.faire-integration.de
Die Inhalte stehen auch auf Arabisch, Dari, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch und Russisch zur Verfügung.
Faire Integration: Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
Bundesweites Angebot für Geflüchtete und Migrant*innen aus Drittstaaten
Ausgangslage/Herausforderung
Menschen, die aus Drittstaaten kommen und in Deutschland arbeiten, sind oft unzureichend über deutsche Arbeitsrechte informiert. Zudem sind ihre Arbeitsmöglichkeiten oft an aufenthaltsrechtliche Bedingungen geknüpft. Diese und weitere Faktoren, wie mangelnde Sprachkenntnisse, führen dazu, dass Geflüchtete und Migrant*innen aus Drittstaaten häufig von prekären Arbeitsbedingungen bedroht sind. Wenn sie sich erst einmal in prekären Arbeitsbedingungen befinden, z. B. ihren Lohn nicht gezahlt bekommen oder aber unter dem Mindestlohn bezahlt werden, wissen sie oft nicht, an wen sie sich wenden können. Die Ratsuchenden sind oft nicht gut vernetzt und auch nicht in einer Gewerkschaft – ihnen fehlen Orientierung und Ansprechpartner*innen, die über vertieftes Wissen im Bereich des Arbeitsrechts verfügen und sie auch bei eventuellen interkulturellen und sprachlichen Kommunikationsschwierigkeiten unterstützen.
Umsetzung
Um Geflüchtete und Migrant*innen sprach- und kultursensibel zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zu beraten, wurde im Rahmen des Förderprogramms IQ das bundesweite Beratungsnetzwerk Faire Integration ins Leben gerufen. Seit 2018 bieten die Beratungsstellen kostenlose, auf Wunsch anonyme und in verschiedenen Herkunftssprachen mögliche Beratungen an. Durch die aktive und präventive Information sollen Geflüchtete und Migrant*innen aus Drittstaaten über ihre Arbeitsrechte aufgeklärt und dabei unterstützt werden, ihre Rechte durchzusetzen. Durch die Mehrsprachigkeit und den geschützten Beratungsraum werden Hemmschwellen abgebaut und das Vertrauen in die Beratung gestärkt. Ziel der Beratung ist es, prekären Arbeitsverhältnissen und Arbeitsausbeutung vorzubeugen.
Die Beratungsstellen werden bundesweit von sechzehn Trägerorganisationen umgesetzt. Die Träger arbeiten eng mit Akteuren des Förderprogramms IQ sowie mit weiteren Beratungsstrukturen vor Ort wie Faire Mobilität, mit Einzelgewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit, Migrantenorganisationen, Sprachschulen und sozialen Einrichtungen zusammen.
Gezielt werden neben den Einzelfallberatungen auch Informationsaktionen präventiv organisiert: Dabei werden Mitarbeitende aus spezifischen Berufsgruppen und Branchen, z. B. aus dem Baugewerbe oder Kurierfahrer*innen aufgesucht, um sie über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufzuklären.
Darüber hinaus unterstützen die Berater*innen der Fairen Integration die Ratsuchenden auch aktiv im weiteren Verlauf der Beratung: So können sie dabei helfen, Dokumente zu verstehen und übersetzen diese oder formulieren Geltendmachungen an Arbeitgeber*innen und begleiten Ratsuchende, wenn möglich und bei Bedarf, auch vor Gericht, um als Dolmetscher*innen zu agieren. Die Beratenden handeln immer im Interesse der Ratsuchenden und im Sinne des Empowerments – sie zeigen rechtliche Möglichkeiten auf und geben Handlungsempfehlungen ab, letztlich entscheiden aber die Ratsuchenden selbst, welchen Weg sie zur Lösung ihres Problems einschlagen wollen.
Um die Berater*innen bei ihren vielfältigen Aufgaben zu unterstützen, werden die Beratungsstellen von einer bundesweiten Struktur unterstützt. Hierfür wurde die Fachstelle Faire Integration eingerichtet: Sie wird von der IQ Consult gemeinnützige Gesellschaft für Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt mbH verantwortet, einer 100-prozentigen Tochter des DGB Bildungswerks BUND e.V.. Die Unterstützung und Koordination der Beratungsstellen ist die Hauptaufgabe der Fachstelle. Sie plant und führt Veranstaltungen zur Vernetzung der Beratungsstellen durch, ermöglicht auf Fallkonferenzen den fachlichen Austausch und schult die Beratenden in Seminaren zu wichtigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Durch die Gewährleistung der Qualitätsstandards und den Second Level Support in schwierigen Beratungsfällen, erleichtert die Fachstelle die praktische Beratungsarbeit. Unterstützend konzipiert und produziert die Fachstelle Informationsmaterialien für Ratsuchende und macht durch ihre bundesweite Öffentlichkeitsarbeit auf die Möglichkeit der Beratung, aber auch Erfolge und Ergebnisse von Faire Integration aufmerksam.
Fazit
Die Beratungserfahrung zeigt, dass viele Drittstaatler*innen ihre Rechte nur unzureichend kennen und ein hoher Bedarf an der Beratung und Information durch Faire Integration besteht. Durch Faire Integration wurde eine Beratungsstruktur geschaffen, um Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt vorzubeugen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern. Mithilfe der anonymen, kostenlosen und in vielen Herkunftssprachen angebotenen Beratung werden Drittstaatler*innen innovativ und effizient unterstützt und beraten. Schließlich kann so auch eine faire und nachhaltige Arbeitsmarktintegration sichergestellt werden.
Empowerment im Fokus der Beratung
Drei Fragen an Mousa Othman, Fachreferent der Fachstelle Faire Integration
Was ist das Besondere an dem Beratungsangebot von Faire Integration?
Die Ratsuchenden kommen teilweise über Empfehlungen oder Verweise der Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder Migrantenorganisationen zu uns. Das Besondere an der Beratung von Faire Integration ist meiner Meinung nach, dass unsere Beratung nicht im Rahmen einer behördlichen Maßnahme oder ähnlichem durchgeführt wird. Die Ratsuchenden kommen, weil sie Hilfe brauchen und im Sinne des Empowerments geben wir Handlungsempfehlungen ab. Wir aktivieren die Ratsuchenden und beraten ganzheitlich, meistens wird nicht nur ein Aspekt angesprochen. Wir erklären auch den Arbeitsmarkt in Deutschland, z. B. welche Perspektiven man mit welchen Voraussetzungen haben kann. Das soll dann nicht nur informieren, sondern auch aktivieren: Die Ratsuchenden können dann selbst entscheiden, welchen Weg sie gehen wollen.
Mit welchen Themen kommen die Ratsuchenden hauptsächlich in die Beratung?
Die Themen sind: Arbeitsverträge, die nicht verstanden werden, Lohnansprüche, die nicht gezahlt werden, Kündigungen, die nicht rechtens sind oder Aufhebungsverträge, die vorgelegt werden. Diese Themen dominieren in der Beratung. Zudem sind Themen wie unklare Arbeitszeiten häufig, oder Ratsuchende haben nach einem Wechsel des Arbeitgebers Fragen zu bestehenden Urlaubsansprüchen. Die Arbeitgeber*innen gehen häufig ihren Pflichten nicht nach, die Arbeitskräfte bei Arbeitsunfällen oder Erkrankungen genug aufzuklären. Die Beratungsstellen müssen dann hier nacharbeiten und die Ratsuchenden informieren. Bei schwerwiegenden Fällen verweisen wir auch auf die Möglichkeit eines Rechtsbeistandes. Manchmal kommt es auch zu interkulturellen Missverständnissen, die die Beratung dann aufklären kann. Auch über sensible Themen wie Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz wird in den Beratungsgesprächen berichtet, hier können wir auch auf Expert*innen von weiteren Beratungsstellen verweisen.
Wie nachhaltig ist das Beratungskonzept?
Die Nachhaltigkeit unseres Beratungsansatzes sehe ich im Empowerment: Wir haben keine wiederkehrenden Ratsuchenden, sondern es kommen immer neue Menschen in die Beratungsstellen. Wir helfen ihnen, selbstständig ihre Rechte einzufordern und sich damit für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Uns ist sehr wichtig, dass die Ratsuchenden durch unsere Beratung selbst merken, was sie ändern können und nicht abhängig oder entmündigt werden. Auch die präventive Weitergabe von Informationen, z. B. bei Informationsveranstaltungen und einzelnen Aktionen vor Ort bei Arbeitgebenden ist sehr nachhaltig: Die Teilnehmenden tragen die Informationen in ihre Netzwerke, zu Freunden, Verwandten und Kolleg*innen und informieren diese wiederum über unser Beratungsangebot. Dabei stehen wir in einem sehr engen gegenseitigen Austausch mit Arbeitsmarktakteuren, die uns bei dieser präventiven Arbeit unterstützen, um gemeinsam Ansätze zu finden, die Arbeitswirklichkeit von Migrant*innen zu verbessern.
Autor*innen: Kaan Öztürk, Katharina Hamann (IQ Consult gGmbH), Christian Zingel (ebb GmbH)
Redaktion: Christian Zingel (ebb GmbH)
Layout: Miriam Farnung (ebb GmbH)
Fotos/Illustration: Karolina Olesch (IQ Consult gGmbH)
Stand: 2024
