Jetzt bewerben für das Förderprogramm IQ!

[BMAS] Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "IQ - Integration durch Qualifizierung" am heutigen Donnerstag, 7. Juli 2022, 15 Uhr, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren startet ab sofort. Am 13. Juli 2022 wird für interessierte Träger eine Infoveranstaltung angeboten.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, d.h. unter anderem freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Natürliche Personen können keine Zuwendungsempfänger sein.

Für interessierte Träger wird am 13. Juli 2022 eine Infoveranstaltung zum Interessenbekundungsverfahren ESF Plus-Programm "IQ - Integration durch Qualifizierung" angeboten. Im Fokus stehen die Vorstellung der Richtlinie sowie technische und Verständnisfragen, die alle Träger betreffen. Eine Einschätzung der Förderwürdigkeit einzelner Projektideen kann nicht vorgenommen werden. Es wird um Anmeldung einer Person pro Träger gebeten.

Termin: 13.07.2022 von 10:00 bis 13:30 Uhr
Veranstaltungsort: online (webex)

Anmeldung unter: www.bamf.de/iq-info-anmeldung (Das Anmeldetool steht in Kürze zur Verfügung)
Im Anschluss werden die Einwahldaten für die Infoveranstaltung per E-Mail verschickt.

Das BMAS entwickelt das bestehende Förderprogramm IQ weiter, um die nachhaltige und bildungsadäquate Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Deutschland steht vor tiefgreifenden Transformationsprozessen. Zentrale Treiber - Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel - gehen mit dem grundlegenden Strukturwandel unserer Wirtschaft einher. In Deutschland werden in den kommenden fünf Jahren eine halbe Million mehr Arbeitsplätze zu besetzen sein als Arbeitskräfte verfügbar sind. Eine zentrale Herausforderung dabei sind berufliche Passungsprobleme (Mismatch) am Arbeitsmarkt, bedingt durch die zunehmende Gleichzeitigkeit von Fachkräftemangel in einigen Branchen und Regionen und Arbeitsplatzabbau in anderen Branchen und Regionen.

Parallel dazu haben Menschen ausländischer Herkunft bundesweit größere Schwierigkeiten beim Zugang zum für sie bildungsadäquaten Arbeitsmarkt. Um qualifiziert zu arbeiten, müssen im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt, Zeugnisse bewertet oder andere Schritte unternommen werden, damit die mitgebrachten Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland eingesetzt werden können. Die Schritte zur Berufsanerkennung sowie zur bildungsadäquaten und nachhaltigen Einmündung in den Arbeitsmarkt sind Menschen ausländischer Herkunft jedoch nicht immer ausreichend bekannt oder werden als zu kompliziert wahrgenommen. Die Heterogenität der Anerkennungsverfahren, die Besonderheiten der dualen Berufsausbildung in Deutschland sowie hohe Kosten sind dabei besondere Herausforderungen. Bereits in Deutschland lebende Zugewanderte haben daher ein höheres Risiko, unterhalb ihres eigentlich vorhandenen Qualifikationsniveaus beschäftigt zu sein und sind häufiger von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen.

Das Förderprogramm IQ wird im Förderzeitraum 2023-2028 inhaltlich weiterentwickelt. Kern ist die Unterstützung von Arbeits- oder Anerkennungssuchenden ausländischer Herkunft vor Ort. Neunzig Prozent der Budgetlinie von 420 Millionen Euro Gesamtausgaben werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds finanziert, zehn Prozent steuern die antragstellenden Träger aus Eigen- oder Drittmitteln bei. Das BMAS begrüßt insbesondere Bewerbungen von Migrantenselbstorganisationen und Betroffenenorganisationen, von neuen und erfahrenen Trägern. Die Fristen des Interessenbekundungsverfahrens für die unterschiedlichen Programmteile entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie und der Webseite www.esf.de.

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