Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können ohne das sonst übliche Asylverfahren sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Ländern der Europäischen Union sofort eine Arbeit aufnehmen. Dies ist durch die seit dem 4. März 2022 erstmals angewendete EU-Massenzustrom-Richtlinie geregelt. Bislang liegen noch wenige Befunde zu den Erfahrungen, die Betriebe mit diesen Menschen gemacht haben, vor. Erste Erkenntnisse lieferten jüngst Patrick Gleiser und andere in einer 2022 erschienenen Studie (lesen Sie hierzu den Beitrag "Knapp zwei Prozent der deutschen Betriebe haben bislang Geflüchtete aus der Ukraine eingestellt" hier im IAB-Forum).
Es gibt allerdings eine Reihe von Erkenntnissen zu den Integrationschancen der seit 2015 nach Deutschland geflüchteten Personen. Für deren Integration in den Arbeitsmarkt spielen insbesondere die Erfahrungen der Betriebe mit Geflüchteten eine Rolle. Auf Basis dieser Befunde lassen sich Rückschlüsse ziehen, in welchen Betrieben Geflüchtete aus der Ukraine besonders gute Beschäftigungschancen haben sollten.
Den vollständigen Beitrag zur Stellenerhebung des IAB lesen Sie hier.