Der Begriff interkulturelle Öffnung bezieht sich auf Änderungsprozesse und Entwicklungsstrategien in Organisationen, Institutionen und Gesellschaften, die auf einen angemessenen Umgang mit der sprachlichen, kulturellen und religiösen Vielfalt der Bevölkerung abzielen. Er findet Verwendung im politischen Kontext mit Bezug auf die Strukturen der öffentlichen Verwaltung, im Wirtschaftsleben im Hinblick auf den Kontakt mit Kundinnen und Kunden, die Angebotsentwicklung und die Personalarbeit sowie in gesellschaftlichen Handlungsfeldern wie zum Beispiel dem Sport, um interkulturelle Kontakte zu fördern.
Mit dem Integrationsgesetz des Bundes reagierten Bundesregierung und Bundestag auf die Herausforderungen, die der verstärkte Zuzug von Geflüchteten in den Jahren 2014 und 2015 darstellte. Als sogenanntes Artikelgesetz bündelt das am 31. Juli 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen mehrerer Einzelgesetze, die sich im Wesentlichen auf den Zugang von Geflüchteten zum Arbeitsmarkt und auf die erneute Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge beziehen.
Das Begriffspaar "Integration" und "Inklusion" wird in der Fachöffentlichkeit häufig gemeinsam vor dem Hintergrund seiner politischen und sozialen Relevanz diskutiert. Eine getrennte Erläuterung dieser Begriffe ist allerdings notwendig um Inhalt und Anwendung beider Begriffe besser verstehen zu können.“
Das seit dem 1. Januar 2005 geltende "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet/Aufenthaltsgesetz" (AufenthG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für den legalen Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern bzw. von Drittstaatsangehörigen in Deutschland.