Seit dem 1. März 2024 sind neue Regelungen in Kraft, die die Einreisemöglichkeiten zum Zwecke der beruflichen Anerkennung maßgeblich erweitern. Zu den wichtigsten Änderungen gehören, neben der Verlängerung der Aufenthaltsdauer zur Qualifizierung im Kontext von Anerkennungsverfahren und erweiterten Möglichkeiten der Nebenbeschäftigung und Erwerbstätigkeit, die Einführung der Anerkennungspartnerschaft und die Möglichkeit der Einreise für die Durchführung einer Qualifikationsanalyse.
Die IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung wollte wissen, wie die Änderungen in der Beratung und Qualifizierung aufgenommen und eingeschätzt werden und welche Faktoren zu einer gelungenen Umsetzung der neuen Möglichkeiten beitragen. Hierzu wurden Expert*innen aus der (IQ) Praxis befragt, ihre Antworten finden Sie hier.