DIHK: Unternehmen bilden immer häufiger Geflüchtete aus

[DIHK] Ende 2017 waren bei den deutschen Industrie- und Handelskammern insgesamt 9.306 Auszubildende aus den Hauptherkunftsländern Geflüchteter registriert, ein Jahr zuvor nur 3.904. Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan (3.474, plus 259 Prozent im Vorjahresvergleich), Syrien (2.659, plus 339 Prozent), dem Irak (805, plus 162 Prozent) und aus Eritrea (708, plus 203 Prozent). Für das laufende Jahr erwartet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erneut ein deutliches Plus.

Die Erfahrungen der Betriebe und auch die der Mitglieder des "Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge" zeigten, dass junge Geflüchtete oft eine intensivere Förderung benötigten, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Sprachkenntnisse reichten häufig noch nicht aus, um dem Berufsschulunterricht zu folgen, erläuterte er. "Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe unterstützen ihre Auszubildenden zwar, sind aber zugleich personell nicht in der Lage, das alleine zu schultern." Darum bräuchten sie und ihre Auszubildenden weitere Partner und Angebote. "Die neue Bundesregierung sollte daher noch vor dem Start des neuen Ausbildungsjahres im Herbst die gesetzlichen Regelungen so ändern, dass alle Geflüchteten mit Abschluss eines Ausbildungsvertrages auch Zugang zur Ausbildungsförderung haben – und das auch über den 31. Dezember 2018 hinaus", schlug der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer vor. Nur so hätten die Betriebe die Gewissheit, dass die angehenden Fachkräfte während der gesamten Zeit ihrer Ausbildung gefördert würden.

Aus Sicht der Unternehmen sei zudem eine bundesweit einheitliche und transparente Anwendung der "3+2-Regelung" entscheidend, verdeutlichte er. "Gleichzeitig sollte eine entsprechende Duldung bereits bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt werden können – und zwar sobald der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde." Ebenso müsse für die Zeit einer Einstiegsqualifizierung eine Ausbildungsduldung gelten, "damit die Betriebe für ihr Engagement zur Vorbereitung junger Flüchtlinge auf eine Ausbildung eine verlässliche Grundlage haben."

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