Bundesregierung informiert: Das Berufsanerkennungsgesetz wirkt

[bundesregierung.de] Immer mehr Berufsabschlüsse, die von Fachkräften im Ausland erworben wurden, werden in Deutschland anerkannt. Auch die Integration in den Arbeitsmarkt hat sich verbessert und fast neun von zehn Fachkräften mit anerkanntem Abschluss sind erwerbstätig. Das geht aus dem fünften Bericht zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen hervor, den das Kabinett beschlossen hat.

Was regelt das Anerkennungsgesetz?
Das sogenannte Anerkennungsgesetz ist die Kurzform für das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es regelt die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit des Bundes. Die Länder haben ebenfalls Anerkennungsgesetze für die landesrechtlich geregelten Berufe wie beispielsweise Erzieher, Lehrer, Ingenieure und Architekten geschaffen.
Integration: Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen fördert die Integration von Migrantinnen und Migranten in die Arbeitswelt und erschließt ihre Qualifikationspotenziale besser für den deutschen Arbeitsmarkt. Zugleich steht das Anerkennungsgesetz auch für die Wertschätzung der Lebensleistung von Migrantinnen und Migranten.

Welche aktuellen Entwicklungen gehen aus dem Bericht hervor?
Klar ist: Berufsanerkennung in Deutschland wird stark nachgefragt. Im Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes 2012 bis 2018 wurden fast 280.000 Anträge eingereicht: und zwar für bundes- und landesrechtliche Berufe sowie für Zeugnisbewertungen von Hochschulabschlüssen, die im Ausland erworben wurden. Diese hohe Gesamtzahl und die steigende Nachfrage zeigen die große Bedeutung des etablierten Prüfverfahrens für die Fachkräftesicherung in Deutschland.

Woher kommen die meisten Antragsteller?
Mit 70 Prozent stellen Anträge für Berufsabschlüsse aus Drittstaaten derzeit den größten Anteil der Anträge auf Berufsanerkennung dar. 2012 bis 2015 standen vorwiegend noch Anträge zu EU-Abschlüssen im Mittelpunkt. 2018 lag der Anteil der Anträge von Menschen, die noch nicht in Deutschland leben, bei 20 Prozent. Berufsanerkennung wird also immer öfter als Türöffner für gezielte Fachkräftezuwanderung genutzt. An der Spitze der häufigsten Herkunftsländer stehen Bosnien und Herzegowina, Serbien und die Philippinen.

Inwieweit deckt diese Entwicklung auch den Fachkräftemangel?
Viele Unternehmen - ob Handwerksbetriebe, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen - sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gehört deshalb zur zentralen Aufgabe der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass besonders bei Berufen im Gesundheits- und Krankenbereich die Anträge auf Berufsanerkennung gestiegen sind - im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 30 Prozent auf fast 11.500 Anträge. Das zeigt: die berufliche Anerkennung trägt auch dazu bei, den Fachkräftebedarf an Ärzten und in der Krankenpflege zu decken.
Fachkräftesicherung: Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland. Das Gesetz erleichtert es Fachkräften aus dem Ausland, ihre berufliche Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen und erhöht damit den Anreiz, nach Deutschland zu kommen.

Was tut die Bundesregierung noch, um Berufsanerkennung künftig schneller und transparenter zu machen?
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz – das im März 2020 in Kraft tritt – soll die Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen nochmals an Bedeutung gewinnen. Das Gesetz sieht vor, eine zentrale Servicestelle für zuwanderungsinteressierte Fachkräfte aus dem Ausland einzurichten. Zudem sollen durch den Nationalen Aktionsplan Integration verstärkt Akteure wie beispielsweise Migrantenorganisationen in die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes einbezogen werden.

Welche Beratungs- und Hilfsangebote kann man nutzen?
Das offiziellen Online-Portal "Anerkennung in Deutschland" der Bundesregierung mit dem Online-Tool "Anerkennungs-Finder" zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - auf Deutsch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch.

Die IQ Beratungstellen bieten zudem in allen Bundesländern - auf regionaler Ebene - Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)", das gemeinsam von den Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Das "BQ-Portal" unterstützt zuständige Stellen und Arbeitgeber bei der Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse. Es wird vom Institut der deutschen Wirtschaft betrieben. Derzeit befinden sich 91 veröffentlichte Länderprofile mit 3.430 ausländischen Berufsprofilen im BQ-Portal.

Geringverdiener können auch Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren stellen. Förderfähig sind die Kosten, die bei der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten, bis zu maximal 600 Euro pro Person.

Bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland werden Interessierte zu den Themen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Einreise und Aufenthalt, Jobsuche und Deutsch lernen aus dem In- und Ausland in Deutsch und Englisch beraten. Sie ist unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111 von Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr erreichbar.

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