Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die Berufsanerkennung öffnet neue Türen

Am 1. März 2020 ist es so weit: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft und bringt für Einwanderungswillige neue Möglichkeiten und Bestimmungen mit sich. In unserem Beitrag werfen wir den Blick insbesondere auf zwei Änderungen, welche die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse betreffen und damit auch unsere  Fachstelle vor spannende Aufgaben stellen.

Einrichtung der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung

Eine wesentliche Neuerung ergibt sich mit der Gründung der „Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung“, die für eine erste Modellphase von vier Jahren bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) angesiedelt wird. Sie stellt eine Anlaufstelle für im Ausland lebende Fachkräfte zur Anerkennungsberatung und zur Verfahrensbegleitung dar. Die Mitarbeitenden der neuen Servicestelle sollen im Februar 2020 bereits ihre Arbeit aufnehmen und Beratungsanfragen aus aller Welt bearbeiten. Dafür gilt es nun, die Beratungskräfte bestmöglich auf ihre anspruchsvolle Aufgabe vorzubereiten und in vielfältigen Themenfeldern zu qualifizieren.

In diesem Zusammenhang unterstützt die IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung die BA und setzt ab Dezember 2019 eine Reihe von Schulungsterminen um. In Kooperation mit verschiedenen Netzwerkpartnern wird dabei grundlegendes Wissen zu beruflicher Anerkennung vermittelt, Hospitationen bei IQ Fachberatungsstellen organisiert sowie Vertiefungsmodule zu den nachgefragtesten Berufsbereichen angeboten. Von besonderer Bedeutung ist es, die Schulungsinhalte auf die spezifische Beratungssituation der Zentralen Servicestelle auszurichten: die Begleitung von Fachkräften, die sich zum Zeitpunkt der Anerkennungsberatung noch im Ausland befinden.

§ 17a wird zu § 16d

Seit August 2015 haben Fachkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit, zur Teilnahme an einer Qualifizierung zur Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses nach Deutschland einzureisen. Dieser Zuwanderungsweg ist im § 17a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt und wird bislang überwiegend von Fachkräften des Gesundheitswesens in Anspruch genommen. Um bestehende Hürden abzubauen, werden im Fachkräfteeinwanderungsgesetz Erweiterungen vorgenommen – zukünftig allerdings im § 16d AufenthG-neu und nicht mehr im § 17a AufenthG.

So fällt ab März 2020 die Begrenzung auf Mangelberufe weg und kommt § 16d grundsätzlich für alle Fachkräfte mit einer Teilanerkennung in Betracht. Außerdem sieht das Gesetz die praxisgerechte Möglichkeit vor, die Aufenthaltserlaubnis um weitere sechs Monate auf zwei Jahre zu verlängern. Es hat sich gezeigt, dass 18 Monate oft zu kurz sind, um das Anerkennungsverfahren abzuschließen: Manchmal sind Anpassungsqualifizierungen oder Kenntnisprüfungen bis dahin noch nicht fertig absolviert oder müssen wegen zunächst nicht bestandener Prüfung wiederholt werden.

Für Fachkräfte mit einer Teilanerkennung in einem nicht reglementierten Beruf und überwiegend berufspraktischen Defiziten werden die Beschäftigungsmöglichkeiten deutlich verbessert. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird des Weiteren eine gesetzliche Grundlage für bilaterale Vermittlungsabsprachen zwischen der BA und der Arbeitsverwaltung ausgewählter Herkunftsländer geschaffen: Die Einreise einer Fachkraft ist dann bei grundsätzlicher Anerkennungsfähigkeit möglich, wobei das Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens auf die Zeit nach der Einreise verlagert wird.

Die IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung hat – in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Einwanderung und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) – bereits die Umsetzung des § 17a AufenthG mit der Erstellung eines Leitfadens unterstützt. Die Änderung der Gesetzeslage macht für 2020 eine grundlegende Überarbeitung dieses Leitfadens notwendig. Die erweiterten Einreisemöglichkeiten von Fachkräften über den § 16d schaffen außerdem eine größere Schnittstelle zum Auswärtigen Amt bzw. zu den Visastellen im Ausland. Denn um Visumanträge nach § 16d zu prüfen, müssen sich Mitarbeitende der Auslandsvertretungen mit Anerkennungsbescheiden in all ihrer Vielfalt vertraut machen. Um diese Kompetenz zu stärken, führt die Fachstelle regelmäßig Seminare durch, die in die Fortbildungswochen der Akademie Auswärtiger Dienst eingebettet sind.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat bereits in der Entwicklungsphase einige Änderungen angestoßen. Wir freuen uns nun auf die Chancen und Aufgaben, die sich im neuen Jahr mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ergeben!

 

Beitrag von Anna-Lena Mainka für den Newsletter 4/2019 der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung

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