4 Fragen an … die deutsche SOLVIT-Stelle

Was ist SOLVIT und welche Ziele stehen hinter SOLVIT?

SOLVIT ist ein informelles Online-Netzwerk, in dem alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein (EWR-Staaten) zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme von Bürger*innen sowie Unternehmen zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. Das Ziel von SOLVIT besteht darin, schnell und unkompliziert durch Behörden begangene Verstöße gegen Binnenmarktrecht abzustellen. Aufgrund der informellen Arbeitsweise endet die Zuständigkeit von SOLVIT, wenn ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Die Inanspruchnahme von SOLVIT ist kostenlos. Innerhalb von 10 Wochen soll zur Problemlösung beigetragen werden.
Die nationalen SOLVIT-Stellen bilden dabei den Kern des SOLVIT-Netzwerks. Sie werden von den Mitgliedstaaten als Teil ihrer nationalen Verwaltung betrieben. So ist die deutsche SOLVIT-Stelle in der Europaabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie angesiedelt.

Wie geht SOLVIT bei der Problemlösung vor?

Ein SOLVIT-Lösungsprozess beginnt damit, dass meist die Person, die selbst von dem etwaigen EU-Rechtsverstoß betroffen ist, als Antragsteller*in ihr SOLVIT-Home-Center kontaktiert. Das Home Center ist die SOLVIT-Stelle, zu welcher der*die Antragsteller*in etwa aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes die engste Verbindung hat. Das SOLVIT-Home Center prüft nun das Vorliegen eines möglichen Verstoßes gegen EU-Binnenmarktrecht. Hält es einen solchen für vorliegend, wird der Fall über die SOLVIT-Datenbank an das zuständige SOLVIT-Lead-Center weitergeleitet. Lead Center ist die SOLVIT-Stelle des Mitgliedstaates, in dem die Verletzung des EU-Rechtes erfolgte. Nach erneuter eigener rechtlicher Würdigung setzt sich das Lead Center mit der entsprechenden Behörde seines EU-Mitgliedstaates in Verbindung. Gemeinsam wird nun eine Lösungsmöglichkeit erarbeitet. Diese wird zuletzt wieder dem Home Center zugeleitet, welches im stetigen Kontakt mit dem*der Antragsteller*in steht.

Wie viele Fälle bearbeiten Sie pro Jahr im Bereich der beruflichen Anerkennung in Deutschland? Gibt es dabei Länder oder Berufsbereiche, in denen sich Anfragen zur Anerkennung häufen?

Bürger*innen können sich unter anderem an SOLVIT wenden, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat Probleme mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen und Diplomen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaatsdiplomen haben, die bereits von einem EU-Mitgliedstaat anerkannt wurden.
Das jährliche Aufkommen von SOLVIT-Fällen zur beruflichen Anerkennung verhält sich im Vergleich zu anderen Problembereichen gering. Im gesamten europäischen SOLVIT-Netzwerk machte deren Anteil im Jahr 2019 5,2 % der bearbeiteten Fälle aus. 2019 betrug der Anteil der Anfragen, die SOLVIT Deutschland als Lead Center von anderen SOLVIT-Zentren erhielt, 4 % und der von der deutschen SOLVIT-Stelle als Home Center bearbeiteten Fälle 10 %.
ie meisten SOLVIT-Fälle zur gegenseitigen beruflichen Anerkennung führt SOLVIT Deutschland zusammen mit Rumänien und Polen. Vorwiegend betroffen sind Berufe aus dem medizinischen Sektor.

Mit welchen Herausforderungen hat SOLVIT bei einer Lösungsfindung zu kämpfen, insbesondere im Bereich der Anerkennung?

Als Rechtsgrundlage zieht SOLVIT in derartigen Fällen die Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie, kurz BARL) und die entsprechenden nationalen Umsetzungsregelungen heran.

Die BARL kennt drei verschiedene Modalitäten der beruflichen Anerkennung:

  1. System der automatischen Anerkennung (Kapitel III, Art. 21-49 und Anhang V der BARL) – insbesondere medizinische Heilberufe
  2. Anerkennung der Berufserfahrung (Kapitel II, Art. 16-20 und Anhang IV der BARL) – betrifft in Deutschland z.B. bestimmte Handwerksberufe mit Meisterpflicht
  3. System der allgemeinen Anerkennung (Kapitel I, Art. 10-15 der BARL)

Häufig erreichen SOLVIT Fragen zum System der allgemeinen Anerkennung. Hierbei werden Qualifikationen, deren Berufe nicht der automatischen Anerkennung nach der BARL unterfallen, im Einzelfall einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen. Beispiele sind in Deutschland der Beruf „Lehrer*in“ und „Ingenieur*in“. Dem System der allgemeinen Anerkennung unterliegen auch die Fälle, in welchen die Qualifikation in einem Drittstaat erlangt wurde und diese aber bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU anerkannt wurde. Der Umfang dieser Gleichwertigkeitsprüfung richtet sich danach, inwiefern der Beruf im Herkunftsmitgliedstaat einer etwaigen Reglementierung unterworfen ist (Art. 13 BARL). Die Einzelheiten dieser Prüfung können sehr kompliziert sein und erfordern fachspezifisches Wissen. SOLVIT kann daher die Gleichwertigkeitsprüfung nicht im Detail nachvollziehen, sondern lediglich darauf hinwirken, dass sie  unter Beachtung der Vorschriften der BARL durchgeführt wird.

Oftmals ergeben sich auch Probleme administrativer Natur, welche in jedem der drei Systeme vorkommen können. So kann sich beispielsweise ein Anerkennungsprozess verzögern, da die Behörden eines EU-Mitgliedstaates fehlende Unterlagen, die im Mitgliedstaat der Anerkennung benötigt werden, nicht oder nicht rechtzeitig ausstellen. Natürlich kann es auch passieren, dass ein Anerkennungsverfahren trotz Einreichen aller erforderlichen Unterlagen von der Behörde nicht im durch die BARL vorgegebenen zeitlichen Rahmen durchgeführt wird. Dies kann die Antragsteller*innen hart treffen, wenn sie bereits eine neue Arbeitsstelle antreten wollen. Hierbei liegt es an SOLVIT, mit den Behörden zusammen eine Lösung für eine schnellere Bearbeitung des Falles zu finden.
Des Weiteren kann das Problem auftreten, dass das Führen eines bestimmten Titels (z.B. Dr. med.) in Deutschland nicht möglich ist, da dies hierzulande an weitere Voraussetzungen geknüpft ist als alleine an einen Universitätsabschluss. Da es sich hierbei nicht um eine Berufsbezeichnung selbst handelt, werden diese Fälle nicht von der BARL geregelt, sodass SOLVIT für die Antragsteller*innen nicht die Eintragung des Titels erwirken, aber dazu beitragen kann, Binnenmarktrecht im Konkreten verständlich zu machen.

Beispiel aus der Praxis:

Der Antragsteller hatte in Dänemark eine Ausbildung zum Physiotherapeuten absolviert und wollte nun eine Arbeitsstelle in Deutschland antreten. Er reichte alle für das Anerkennungsverfahren erforderlichen Dokumente bei der zuständigen Behörde in Deutschland ein. Diese teilte ihm mit, die Bearbeitung des Antrages würde einige Monate in Anspruch nehmen. So lange konnte der Antragsteller jedoch nicht warten, da er die Arbeit bei seiner neuen Stelle antreten musste. Er meldete sich folglich bei seinem SOLVIT-Home-Center in Dänemark mit der Bitte um Lösung seines Anliegens. Dieses konnte feststellen, dass Art. 51 der BARL Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung einer beruflichen Qualifikation in kürzester Frist, spätestens jedoch nach 3 Monaten, vorschreibt, die nur ausnahmsweise um einen Monat verlängert werden kann. Ein Verstoß gegen diese vorgeschriebene Frist konstituiert einen EU-Rechtsverstoß durch die Behörde, der von SOLVIT behoben werden kann. Nachdem der Fall an SOLVIT Deutschland als Lead Center weitergeleitet wurde, konnte durch Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde erwirkt werden, dass die Dokumente zur Berufsanerkennung innerhalb eines Monates durch die Behörde auf den Weg gebracht wurden.

Interview mit Lisa Riedelsheimer, SOLVIT Deutschland, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, für den Newsletter 3/2020 der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung 

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