Von 6 Monaten auf 5 Minuten

Ein österreichisches Start-up-Unternehmen will Tempo in den Prozess der Berufsanerkennung bringen

Die INDIMA SkillBridge GmbH hat den gesamten Prozess der Anerkennung und Nostrifizierung digitalisiert und automatisiert: Antragstellende können ihre Dokumente auf einer Plattform hochladen, per KI werden die Inhalte des ausländischen Curriculums mit den österreichischen Lehrinhalten verglichen, und je nach Ergebnis der vollautomatischen Analyse können geeignete Anpassungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Die Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung hat mit einem der beiden Gründer, Emin Vojnikovic, über Potentiale und Herausforderungen der KI-Nutzung in der Berufsanerkennung gesprochen.

Herr Vojnikovic, können Sie Ihr Angebot kurz beschreiben?
Durch Digitalisierung und den Einsatz von KI-Technologie wollen wir die Wartezeiten bei der Anerkennung für internationale Fachkräfte verkürzen, ihre Integration unterstützen und damit auch Behörden entlasten sowie Unternehmen internationales Recruiting erleichtern. Aktuell fokussieren wir uns auf Gesundheitsberufe, weil wir dort den größten Bedarf sehen und der Prozess durch die Reglementierung besonders strengen Anforderungen unterliegt. Jedoch ist unsere Technologie und eigens entwickelter Algorithmus in der Lage, internationale Qualifikationen sprachen- und berufsunabhängig zu vergleichen und zu analysieren. Das Ganze sieht so aus, dass Klient*innen ihre Dateien selbständig hochladen und nach der Zahlung erfolgt dann die KI-Analyse der individuell gelehrten Inhalte aus dem ausländischen Curriculum. In den Gesundheitsberufen funktioniert das kompetenzbasiert, so dass wir eine Liste von Kompetenzen prüfen, die in der Ausbildungsverordnung in Österreich vorgeschrieben sind. Und dann stellen wir fest, ob die einzelnen Kompetenzen zu 100% erfüllt sind oder nur teilweise oder gar nicht erfüllt. 
Durch eine Verbindung zu österreichischen Universitätskursen, zum Beispiel für Krankenpfleger*innen (Bachelor), können wir direkt Empfehlungen für Qualifizierungen geben, durch die bestimmte, fehlende Kompetenzen als außerordentliche*r Student*in nachgeholt werden können und schließlich die volle Gleichwertigkeit erreicht wird. Nach erfolgreichem Abschluss stellt die Hochschule ein Zertifikat aus, mit dem der*die Nostrifizierende die Evaluierung auf der Plattform wiederholen kann und die volle Gleichwertigkeit bestätigt bekommt. Im Idealfall können wir das Ergebnis sogar sofort ans Gesundheitsberuferegister übermitteln. 
Wir streben an, dass man den offiziellen Antrag direkt über uns stellen kann und der gesamte Prozess digital abläuft, außer die Anpassungsmaßnahme, die natürlich noch persönlich absolviert werden muss. Gemeinsam mit den Hochschulen und der den zuständigen Behörden möchten wir das Verfahren für ganz Österreich standardisieren.

Wer nutzt Ihren Service bzw. soll ihn zukünftig nutzen?
Den größten Nutzen haben tatsächlich Agenturen, die Fachkräfte im Ausland rekrutieren, weil diese die Klient*innen durch den gesamten Prozess begleiten können. Etwa 10 bis 15 Prozent sind Personen mit Abschlüssen aus dem Gesundheitsbereich, die das Angebot selbständig nutzen.  In naher Zukunft sollen mit INDIMA alle Qualifikationen in Minutenschnelle vergleichbar sein.

Was würden Sie sagen: Wo stehen Sie aktuell auf Ihrem Weg zur offiziellen Nutzung? 
Wir haben erste Kontakte hergestellt. Dabei hat uns geholfen, dass wir Preise [z. B. den Social Impact Award Austria 2023, Anm. d. Red.] und damit auch ein bisschen Aufmerksamkeit in Österreich bekommen haben. Unser Produkt ist jetzt zu ungefähr 90 Prozent fertig und wir könnten es in die bestehenden Systeme des Staates einbinden. Die Feinheiten sollen hoffentlich bis Ende Oktober 2024 mit allen offiziellen Stellen geklärt werden, damit wir uns integrieren können. Derzeit werden erste Gespräche geführt.

Das klingt tatsächlich schon sehr fortgeschritten. 
Nun, wir wissen noch nicht, wie die offiziellen Stellen darauf reagieren werden, dass wir alles vollautomatisch machen möchten. Schließlich gibt es Befürchtungen, dass die KI einem Bias unterliegen könnte, beispielsweise in Genderaspekten. Ich glaube, dass offizielle Stellen immer noch dem Menschen die letzte Entscheidung überlassen wollen. Obwohl ich der Meinung bin, dass unsere KI-Analyse viel objektiver ist. Durch viele Gespräche mit Fachhochschulen hier in Oberösterreich habe ich schon gehört: Wenn sich der Prüfer ändert, ändern sich auch die Ergebnisse. Im Gegensatz dazu werden bei einer KI oder einem automatischen digitalen Prozess die Resultate mit einer hohen Wahrscheinlichkeit immer dieselben sein – zu 95 Prozent. Das heißt: Wenn zwei Klient*innen aus Indien im Bachelor „Nursing“ studiert haben, dann wird zweimal exakt dasselbe Ergebnis herauskommen. Bei zwei unterschiedlichen Prüfer*innen einer Antragsstelle könnte man auch zwei verschiedene Ergebnisse bekommen, und zwei unterschiedliche Anpassungsmaßnahmen, die nachgeholt werden müssten.
Der Bereich der Anerkennung von reglementierten Berufen ist natürlich ein sensibler, da er die berufliche Entwicklung von Menschen betrifft. Hier könnten im Zusammenhang mit dem AI Act der Europäischen Union rechtliche Anforderungen entstehen, dass Künstliche Intelligenzen nicht direkt wichtige Entscheidungen über Menschen treffen dürfen.
Außerdem gibt es einen Kostenfaktor. Ein Unternehmen muss sich durch diese Anträge finanzieren. Es gibt natürlich die Verwaltungsgebühr, die jede*r Antragstellende zahlen muss. Die beträgt in Österreich mindestens 150 €. Bei der Nostrifizierung kann es ggf. zu zusätzlichen Kosten kommen – je nach Hochschule z. B. durch Prüfungs- oder Studiengebühren etc., die man anerkennen möchte. Wir sind der Meinung, dass ein*e Mitarbeiter*in in der Anerkennungsstelle die Anträge nicht wirklich zu diesem Budget bearbeiten kann. Im aktuellen ÖIF-Forschungsbericht werden beispielsweise 60 Stunden Aufwand von den Fachhochschulen genannt, um einen Nostrifikationsbescheid im Pflegebereich zu erstellen. Wir würden hier einen Teil dieser Verwaltungsgebühr erhalten und durch die Automatisierung die Geschwindigkeit erhöhen. Momentan sind die Kosten in den öffentlichen Stellen allerdings nicht wirklich transparent, so dass es schwierig ist, die Zeiteinsparungen mit den Kosten in Relation zu setzen. 

In Deutschland gibt es aktuell Erprobungen für KI-gestützte Übersetzungen von Lehrplänen. Dabei beeindruckt vor allem die Geschwindigkeit, aber einige Übersetzungstools lieferten wohl nicht die gewünschte Qualität liefern. Wie sehen Sie das?
Es gibt verschiedene Herangehensweisen, wie man PDF- oder Bild-Curricula weiterverarbeitet und diese dann Modellen zur Übersetzung gibt. Wir entnehmen die Daten zuallererst einmal strukturiert, bevor wir sie übersetzen. Wir verwenden bei der Analyse Englisch, weil die meisten großen Modelle in englischer Sprache am besten trainiert worden sind, am meisten Daten zur Verfügung stehen und auch zuverlässigere Ergebnisse liefern.
Wichtig ist, dass die richtigen Inhalte aus dem Curriculum entnommen werden. Ich würde sagen, das war unsere größte Herausforderung. Die meisten Informationen findet man in den Kursbeschreibungen, wo detailliert aufgelistet ist, welche Lehrinhalte und Lernziele den Student*innen vermittelt werden. Dafür haben wir sehr viel Zeit investiert, per Online-Recherche möglichst viele Curricula – speziell für Gesundheitsberufe – zu finden, die unseren Anforderungen entsprechen. Das waren vor allem: mehrere Sprachen und von verschiedenen Universitäten oder Hochschulen. Wobei man sagen muss, sehr viele sind schon in englischer Sprache verfasst worden. 
Wir haben also keine Unterlagen von Anerkennungssuchenden zum Trainieren der KI genutzt, sondern vor allem öffentlich zugängliche Curricula. Einige haben wir auch von Fachhochschulen in Österreich bekommen. Diese haben wir genutzt, um unser Modell zu trainieren, zu evaluieren und zu schauen, ob das gut funktioniert.

Wie lange hat die Entwicklung gedauert? 
Da muss ich etwas ausholen und die Geschichte erzählen, wie wir zu dem Thema gekommen sind: Alles begann im April letzten Jahres, als es an der Johannes Kepler Universität in Linz eine Veranstaltung gab, die UpdateSocial hieß. Dort ging es um verschiedene soziale Themen, die man einfach einmal mit innovativen Ansätzen überdenken sollte. Die Fragestellung, die mich damals gepackt hat – auch wegen meines eigenen Migrationshintergrundes – war dann: Wie können wir ausländische Fachkräfte ihren Qualifikationen entsprechend am besten in den Arbeitsmarkt integrieren? Auf der Veranstaltung habe ich meinen Co-Founder Gevorg Simonyan kennengelernt, der Berufs- und Bildungsberater bei der Volkshilfe Wien ist und mit vielen ausländischen Bürger*innen in Kontakt kommt, seit den letzten Jahren verstärkt aus der Ukraine. Er meinte, da kommen viele mit wirklich sehr guten Qualifikationen, studierte Leute, und das größte Problem, was er in seiner Arbeit damals auch sah, war der Prozess der Anerkennung: Die Menschen haben einfach Monate verloren, durch Warten oder weil sie niedrigqualifizierte Jobs angenommen haben bzw. kollektivvertraglich nicht richtig eingestuft worden sind, weil sie ihren Bescheid nicht bekommen haben. 
Wir haben dann gebrainstormt, ob wir den ganzen Prozess digitalisieren können und letztes Jahr mit dem Prototyping angefangen. Da haben wir uns Kursinhalte angesehen, also noch händisch aus PDFs entnommen und sozusagen in eine CSV- oder Excel-Liste gepackt, und versucht, mit verschiedenen KI-Modellen oder Algorithmen das Ganze vergleichbar zu machen, und auch erklärbar vergleichbar zu machen. Und das hat sich dann so weiterentwickelt, bis wir dieses Jahr im Februar mit unserem Prototyp sozusagen einen technischen Co-Founder kennengelernt haben, die Huemer Group. Sie ist jetzt an der INDIMA Skillbridge GmbH beteiligt und unterstützt uns seit den letzten Monaten bei der technischen Umsetzung. Das heißt, wir sind inzwischen von einem Prototyp zu einem Produkt gelangt, das man auch staatlichen Organisationen anbieten kann. Also von den anfänglichen zwei Leuten, die da ein bisschen herumprogrammiert haben, bis heute hat es dann doch schon eineinhalb Jahre gedauert. Viel Zeit haben wir darin investiert, verschiedene Algorithmen, verschiedene KI-Modelle zu testen. Und wir mussten auch immer wieder manuell, sozusagen subjektiv, bewerten, welches Modell die besten Ergebnisse liefert.

Sie hatten vorhin schon angesprochen, dass sie die Dauer der Anerkennungsverfahren deutlich verkürzen können. Können Sie uns dazu Zahlen nennen?
Also gesetzlich festgeschrieben ist eine Nostrifizierung mit 4 Monaten und eine Anerkennung für nicht reglementierte Berufe mit maximal 6 Monaten nach vollständiger Einreichung der Antragsunterlagen. Viele Fachhochschulen schaffen das in diesem Zeitraum. Aber aufgrund hoher Antragszahlen gibt es viele Behörden, in denen die personellen Kapazitäten nicht ausreichen, um diese in der vorgeschriebenen Zeit abzuarbeiten. Oftmals werden auch aufgrund eines Rückstandes mehrere Wochen oder sogar Monate keine Anträge zur Bearbeitung angenommen.
Was hier auch nicht zu unterschätzen ist, ist die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen der Antragsteller*innen an die Behörde. Da es keinen einheitlichen Upload bei den verschiedenen Stellen gibt, kommt es oft zu einem monatelangen Austausch über E-Mail bis alle Unterlagen bei der Behörde eingereicht sind und die Bearbeitung offiziell startet. Tatsächlich kann so der gesamte Prozess auch 12 Monate dauern. 
Wir verkürzen die Bearbeitungszeit auf wenige Stunden. Und das selbst, wenn wir den Menschen da einbinden würden, denn wir liefern ja einen Output, den er direkt vergleichen kann: alle notwendigen Informationen, die bei der Prüfung durch mühsame Recherchearbeit herausgefunden werden müssen – je nach Land und Qualifikation. Man müsste also eigentlich nur eine Tabelle durchgehen, die einzelnen Punkte durchlesen und zustimmen oder ablehnen.
Unsere Analyse ist so gut, dass wir auch direkt Anpassungsmaßnahmen vorschlagen und diese dann direkt absolviert werden könnten, wenn die Kurse zur Verfügung stehen. Die Analyse dauert bei uns maximal 5 Minuten, je nach Dokumentengröße. Ich sag immer: Die Dauer wird von 6 Monaten auf 5 Minuten verkürzt.

Sie fokussieren sich im Moment auf die Gesundheitsberufe, weil da aktuell der größte Bedarf besteht. Wie schätzen Sie die Übertragbarkeit auf andere Berufe ein?
Wie gesagt, es gab bei den Gesundheitsberufen dahingehend eine Änderung bei der Anerkennung, dass sie jetzt kompetenzbasiert ist. Wir haben also die Ausbildungsverordnung mit den verschiedenen Kompetenzen hinterlegt und das würde sich auf jeden Beruf, der ebenfalls auf Kompetenzen basiert, ohne Probleme anwenden lassen. 
Wir arbeiten im Moment auch an der zweiten Variante, wo man Curricula miteinander vergleicht. Wenn man sich beispielsweise als Elektrotechniker*in anerkennen lassen möchte, haben wir ein inländisches Elektrotechnik-Curriculum hinterlegt, mit dem wir genau den gleichen Prozess durchführen. Beide Szenarien sind für uns sehr schnell umlegbar.

Wie sieht das Ergebnis Ihrer Prüfung aus?
Eine Bescheinigung kann ich Ihnen noch nicht zeigen, aber wie die Software-Maske und die Ergebnisse online aussehen. Im Prinzip geht es schrittweise von den persönlichen Informationen über die Qualifikationen, die man erworben hat bis hin zu den ganzen Dokumenten, die nötig sind für die Nostrifizierung und Anerkennung, d. h. Curricula, Diploma, Nachweis der Deutschkenntnisse werden im Schritt 3 hochgeladen. Und dann wählt man die Sparte bzw. den Beruf, für den man nostrifiziert oder anerkannt werden will, also hier z. B. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger. Danach dauert es ca. 2 bis 5 Minuten, bis man seinen Antrag ansehen kann. Man sieht die eingereichten Unterlagen, die man nachkontrollieren kann, und auch die Kompetenzanalyse: links die gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzen der Ausbildungsverordnungen und rechts daneben das Ergebnis, das hier als gleichwertig betrachtet werden kann.

Spielen zeitlicher Umfang der Ausbildung und Berufserfahrung eine Rolle?
In der Analyse werden nur die Inhalte verglichen. Die Zeit wird dort berücksichtigt, wo man Dokumente und Informationen dazu hochlädt. Da fragen wir ab, wie lange man studiert hat. Aber wie lange einzelne Inhalte gelernt worden sind, darauf gehen wir derzeit nicht ein, aber die Software wird entsprechend der Bedürfnisse der Nutzer*innen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen laufend weiterentwickelt.

Ist auch eine Echtheitsprüfung der Dokumente möglich?
Ein wichtiges Thema, das auf jeden Fall auf unserer Entwicklungs-Roadmap steht. Aktuell müsste die Echtheitsprüfung noch durch die Behörden erfolgen. Aber in Zukunft sehen wir die Möglichkeit, z. B. Apostillen zu prüfen – genau so, wie man schon IDs und Pässe prüfen kann. 

Berücksichtigen Sie Referenzen von Arbeitgebern und Berufserfahrungen?
Im jetzigen Stadium spielt es für unsere Analyse keine Rolle, ob jemand zum Beispiel jahrelang im Gesundheitsbereich gearbeitet hat. Bei der persönlichen Prüfung in den Anerkennungsstellen wird beim Curriculum oder Lebenslauf auf Lücken geachtet und ob zeitlich alles passt, also eine Plausibilitätsprüfung. So etwas könnten wir schrittweise für die Dokumente einführen, so dass dann sozusagen das Dokument gekennzeichnet würde, für das noch einmal eine manuelle Prüfung notwendig wäre. Aber das ist jetzt noch in den Anfangsschuhen. Alleine das Thema mit der Apostille, das wären schon mehrere Wochen Entwicklung und Datensammlung von verschiedenen Apostillen. 

Was wäre ihr größter Wunsch in Bezug auf das Projekt? 
Unser Traum wäre es, wenn die offiziellen Stellen in Österreich uns als Zertifizierungsstelle akzeptieren und unsere Bescheinigungen auch direkt für die Anpassungsmaßnahmen weiterverwenden würden. Wir möchten uns in das System der Berufsanerkennung integrieren und den Mehrwert für die Menschen schaffen, die die Anträge stellen. Die Überqualifizierungsquote von Personen, die ihre Ausbildung im Ausland erworbenen haben, ist eindeutig zu hoch. Da verschwenden wir Talente. 
Und die nächsten Ziele wären, das Angebot in Deutschland auszurollen – wo die gesetzlichen Prozesse ähnlich sind – und dann auch europaweit. Ich finde es gut, dass die Digitalisierung der Antragstellung bereits ein Thema ist. Aber Digitalisierung alleine löst die langen Wartezeiten nicht. Sie hilft im Prozess der Vorbereitung zum Hochladen der Unterlagen; ob alles zur Verfügung steht, was für die Prüfung benötigt wird. Aber im Endeffekt ist die Prüfung das, was am meisten Zeit braucht. Und ich glaube, das kann man einfach nur durch Digitalisierung und Automatisierung lösen.

Herzlichen Dank für das interessante Gespräch, Herr Vojnikovic!

Gevorg Simonyan und Emin Vojnikovic, Gründer der ►INDIMA SkillBridge GmbH | © INDIMA SkillBridge GmbH

 


Berufsanerkennung in Österreich: Wichtige Begriffe aus dem Beitrag

Antragsstelle

ist der analoge Begriff zur deutschen Bezeichnung "zuständige Stelle", bei der das Anerkennungsverfahren beantragt wird. Wie in Deutschland bearbeiten je nach Beruf und Ort unterschiedliche Stellen den Antrag. Analog zum deutschen Anerkennungs-Finder gibt es in Österreich einen Anerkennungs-Wegweiser.

Quelle: Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF)

Das Gesundheitsberuferegister

ist ein öffentliches Verzeichnis von Angehörigen der Gesundheitsberufe in Österreich. Die Registrierung ist für alle Angehörigen der zehn registrierungspflichtigen Berufe eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Wer die entsprechenden Qualifikationen hat, wird registriert und erhält einen offiziellen Berufsausweis. Patient*innen und ggf. zukünftige Arbeitgeber*innen können online die Ausbildungen, Arbeitsschwerpunkte und Zusatzqualifikationen einsehen. 

Quellen: Bundeskanzleramt Österreich | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz > Öffentliches Gesundheitsberuferegister

Die Nostrifizierung

ist die formale Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit einem entsprechenden österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums. Mit der Nostrifizierung ist die Berechtigung zur Ausübung eines bestimmten reglementierten Berufes verbunden oder die Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades. Die Nostrifizierung beruht auf einem Vergleich der Studienpläne, zuständig sind die Universitäten, Fachhochschulen bzw. Pädagogische Hochschulen, die ein entsprechendes Studium anbieten. Sie ist nur vorgesehen, wenn per Gesetz ein österreichischer Studienabschluss erforderlich und eine andere Form der Anerkennung (z.B. EU-Berufsanerkennung) nicht möglich ist. Ein Nostrifizierungsantrag darf nur einmal an einer österreichischen Hochschule gestellt werden.

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Weitere Begriffe zur Berufsanerkennung


Fakten zur Berufsanerkennung in Österreich

Quelle: FACTSHEET Anerkennung ausländischer Qualifikationen
© Österreichischer Integrationsfonds 2024


EU-Verordnung

über Künstliche Intelligenz

– ­­­auch: KI-Verordnung, englisch: AI Act –

Rechtsakt der Europäischen Union zur Regulierung von künstlicher Intelligenz

2019 ausgearbeitet | am 21. Mai 2024 von den 27 EU-Mitgliedsstaaten endgültig verabschiedet | am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet

stuft KI-Technologien nach ihrem Risiko ein:

  • KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken sind verboten (z. B. soziale Bewertungssysteme und manipulative KI)
  • Hochrisiko-KI-Systeme müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um für den EU-Markt zugelassen zu werden,
    z. B. betrifft dies

"KI-Systeme, die bestimmungsgemäß zum Zweck der Bewertung des angemessenen Bildungsniveaus, das eine Person im Rahmen von oder innerhalb von Einrichtungen aller Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung erhalten wird oder zu denen sie Zugang erhalten wird, verwendet werden sollen" 

(Quelle: KI-Verordnung, Anhang III, 3c)

  • für KI-Anwendungen mit geringem Risiko (z. B. KI-gestützte Videospiele oder Spam-Filter) gelten lediglich eingegrenzte Transparenz- und Informationspflichten

Weitere Informationen
► Verordnung - EU - 2024/1689 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
► Future of Life Institute: Zusammenfassung des AI-Gesetzes auf hoher Ebene


Das Interview führten Katja Judas und Laura Roser für den Newsletter 2/2024 der IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung.

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