Gesetzesentwurf zur Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung liegt vor

Am 16. August 2024 hat das Kabinett den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) beschlossen, der sich nun im weiteren Gesetzgebungsprozess durch Bundesrat und Bundestag befindet. Mit dem Entwurf für ein SGB III-Modernisierungsgesetz soll die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer gestaltet werden. Der Entwurf sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor, die sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bundesagentur für Arbeit (BA) von Vorteil sind. Zudem dient der Entwurf der Fachkräftesicherung, mit der Zielsetzung, die vorhandenen Potenziale junger Menschen sowie von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen noch besser zu heben. Hierzu gehört auch, dass die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, die seit 2014 im Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung entwickelt und modellhaft erprobt wird, als Aufgabe der BA verstetigt werden soll. Der Entwurf kann sich im weiteren Verfahren zwar noch verändern, wir haben für Sie aber schon einmal als erste News zusammengestellt: Was wird im aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf vorgeschlagen?

  • Ab 1. Januar 2026 soll die BA durch eine engere und zielgerichtetere Zusammenarbeit mit den Beratungsprojekten des Förderprogramms IQ das notwendige Fach- und Erfahrungswissen für die Durchführung einer Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung aufbauen, z. B. durch Präsenzberatung in Räumlichkeiten der Agenturen für Arbeit, gemeinsame virtuelle Angebote, gegenseitige Hospitationen oder Tandemberatungen. In dieser Übergangsphase könnte die BA in Absprache mit den Projektträgern auch selbst beraten. 
  • Daneben kann eine „Leitregionaldirektion“ der BA projekthaft die Übernahme der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für eine bestimmte Region in eigener Zuständigkeit erproben.
  • Wie die Übergangsphase genau ausgestaltet sein soll, lässt der Entwurf offen, um der BA Freiraum für die Abstimmungen mit den relevanten Akteuren zu geben.
  • Die 3-jährige Übergangsphase soll am 31. Dezember 2028 enden. 
  • Ab 1. Januar 2029 soll dem Entwurf zufolge die BA das Beratungsangebot übernehmen. Das Angebot der BA soll demnach qualitativ gesichert, bundesweit und in allen Ländern als eine von verschiedenen Säulen in der Angebotslandschaft der Anerkennungsberatung präsent sein. Der Umfang soll vergleichbar sein zum derzeit erprobten Bundesangebot im Förderprogramm IQ. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Länder und andere arbeitsmarktpolitische Akteure ebenfalls entsprechende Beratungen in eigener Verantwortung anbieten werden.
  • Eine Zielgruppe des Beratungsangebotes der BA sollen laut Gesetzesentwurf Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen sein, die sich in Deutschland befinden. 
  • Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine Verstetigung der bislang noch befristeten Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) vor, die sich an Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen im Ausland richtet. 
  • Außerdem sollen Arbeitgebende Informationen zum und Unterstützung im Anerkennungsverfahren erhalten. 
  • In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf empfiehlt die BA, dass mit der Aufgabenübernahme auch IQ Beschäftigte in die BA wechseln könnten.
     

Die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

Die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) ist ein in allen 16 Bundesländern etabliertes Angebot mit insgesamt 60 Beratungsstellen (Förderrunde 2023–2025), das umfassende Unterstützung für Menschen bietet, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen möchten. Bereits in der aktuellen Förderrichtline vom 20.06.2022 wird die Absicht zur Verstetigung durch die BA thematisiert. Die IQ Beratungsstellen haben die Ausrichtung auf die BA sowie die Sicherstellung des Wissenstransfers entsprechend in ihren Konzepten berücksichtigt.
Um eine bundeseinheitlich hohe Qualität gewährleisten zu können, wurden im Förderprogramm Mindeststandards für die AQB erarbeitet. Diese finden Sie im IQ Good Practice-Beispiel ►„AQB Mindeststandards".

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

Seit 2020 – mit Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – wird durch die BA ein Modellvorhaben erprobt, das sich an Fachkräfte richtet, die im Ausland leben und von dort den Antrag auf Anerkennung stellen möchten, um zukünftig in Deutschland zu arbeiten. Die ZSBA begleitet die Antragstellenden während des gesamten Anerkennungsverfahrens. Sie arbeitet mit den zuständigen Stellen und ggf. mit den Ausländerbehörden zusammen und informiert die Anerkennungssuchenden über Beratungsangebote in Deutschland, Möglichkeiten zur Qualifizierung und Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Dafür kooperiert die ZSBA mit der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Förderprogramms IQ vor Ort.
Das Modellvorhaben war ursprünglich bis Ende Dezember 2026 befristet. Nun soll es bis zum 31.12.2028 weitererprobt werden, ab 2029 wird es ebenfalls bei der BA verstetigt. Die Beratung durch die ZSBA soll weiterhin zentral erfolgen.
Weitere Informationen zur ZSBA finden Sie ►hier.

Die Regelung für die Übergangsphase soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, die Regelung zur Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie der ZSBA zum 1. Januar 2029. Nach Redaktionsschluss  befasste sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. September mit dem Gesetzesentwurf. Den aktuellen Umsetzungsstand können Sie ►hier einsehen.


Beitrag von Katja Judas für den Newsletter 2/2024 der IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung.

X