Fachstelle fragt ...
Was passiert im Pilotprojekt „Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Anerkennung von Ärzt*innen“?
In dem am 1. Januar 2024 gestarteten Pilotprojekt sollen die Möglichkeiten des KI-Einsatzes in den Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung ermittelt und erste technische Lösungen erarbeitet werden. Neben dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention sind die Regierung von Oberbayern als Berufszulassungsstelle und das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung der Hochschule Hof als technisch-innovativer Partner an dem Projekt beteiligt.
Wir haben mit einem Ministeriumssprecher über die derzeitigen Entwicklungen gesprochen.
Wie ist der aktuelle Stand des Projekts?
In der ersten Phase des auf zwei Jahre angelegten Projekts hat sich der technische Partner zunächst einen intensiven Überblick über das komplexe Anerkennungsverfahren sowie über die in der Berufszulassungsstelle laufenden Prozesse und eingesetzten Tools verschafft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorhandenen Systeme kaum Ansatzpunkte für einen KI-Einsatz bieten und die technischen Komponenten Daten in einer Struktur liefern, die von KI nicht sinnvoll ausgewertet werden kann. Da das Projekt nicht mit dem Ziel eines „KI-Einsatzes um jeden Preis“ läuft, sondern dem übergeordneten Zweck einer Beschleunigung der Anerkennungsverfahren dient, wurde entschieden, die vorhandenen technischen Strukturen insgesamt anzupassen.
Diese Anpassung der technischen Strukturen soll demnächst abgeschlossen werden. Das neue System wird dann zunächst in einem Testlauf von der Berufszulassungsstelle detailliert überprüft. In das System ist eine KI-Komponente integriert, die hochgeladene Dateien dahingehend kontrolliert, ob diese bestimmte formale Anforderungen einhalten. Sollte der interne Test erfolgreich verlaufen, ist in einem nächsten Schritt ein Probebetrieb unter realen Bedingungen mit einer bestimmten Testgruppe geplant (z. B. Approbationsanträge von Ärzt*innen aus einem bestimmten Land). Vor diesem Probebetrieb sind noch verschiedene datenschutzrechtliche Fragen zu klären.
Können Sie uns einen kurzen Praxiseinblick geben, wie das „Trainieren“ der KI funktioniert?
Wenn das Ziel beispielsweise darin besteht, eine Datei als „Diplom“ zu erkennen, erfolgt die Überprüfung anhand des Textes in dem hochgeladenen Dokument. Dieser Text kann sehr unterschiedlich aussehen – in Schriftart, Schriftgröße, Schriftfarbe. In das Programm werden dementsprechend alle denkbaren Varianten des Begriffs „Diplom“ eingespeist. Entsprechend wird mit vergleichbaren Begriffen verfahren („Abschlusszeugnis“, „Urkunde“ etc.). Wird dann ein Dokument hochgeladen, scannt die KI dieses Dokument, bereitet es für die Suche vor und durchsucht es sodann anhand der zuvor „gelernten“ Begriffe und deren Varianten.
Ein „Training“ mit echten Diplomen wäre – vor allem im Hinblick auf die Vorgaben des Datenschutzrechts – deutlich aufwändiger gewesen.
Welche weiteren Entwicklungen könnte das Projekt anstoßen?
Parallel zum Probebetrieb und – sofern der Probetrieb erfolgreich verläuft – zum späteren Echtbetrieb soll an dem Einsatz von weiteren KI-Komponenten gearbeitet werden. Möglich erscheint etwa ein mehrstufiger automatisierter Abruf von Daten aus der anabin-Datenbank. Welche weiteren Möglichkeiten konkret bestehen, ist im Rahmen des Pilotprojekts zu ermitteln – genau hierfür wurde es eingerichtet. Neben technischen Fragen wird es dabei jeweils auch auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Datenschutzrechts ankommen.
Eine Ausweitung auf andere Berufe und Nutzung durch weitere Länder ist prinzipiell denkbar. Es handelt sich jedoch um ein Pilotprojekt, dessen Verlauf in jedem Fall zunächst abzuwarten bleibt.
Das Interview mit einem Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention führte Katja Judas für den Newsletter 2/2024 der IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung.